| Ländername | Republik Türkiye, Türkiye Cumhuriyeti |
| Beste Reisezeit | April, Mai, September, Oktober |
| Fläche | 783.562 km2 |
| Hauptstadt | Ankara |
| Bevölkerung | 85.372.377 |
| Sprache | Türkisch |
| Staatsoberhaupt | Recep Tayyip Erdoğan |
| Vertreter des Staatsoberhaupts | Stellvertretender Staatspräsident Cevdet Yılmaz seit 03.06.2023 (AKP) |
| Regierungschef | Recep Tayyip Erdoğan |
| Außenminister | Hakan Fidan seit 04.06.2023 (AKP) |
| Währung | türkische Lira |
| Zeitzone | UTC+3 |
| Reiseadapter | Nicht notwendig |
| Kfz-Länderkennzeichen | TR |
| ISO-3166 | TR, TUR |
| Internet-TLD | .tr |
| Landesvorwahl | +90 |
| Website | https://www.turkiye.gov.tr/ |
| Reisepass & Visum | Nicht notwendig |
| Geeignet für | Kultur, Shopping, Outdoor, Meer, See, Feiern |
| Um 7000 v. Chr. | Erste Siedler in Kleinasien |
| 133 v. Chr. | Beginn der römischen Herrschaft in Kleinasien |
| 1453 | Eroberung Konstantinopels durch Mehmet I., Umbenennung in İstanbul |
| 1453–1683 | Größte Ausdehnung des Osmanischen Reichs |
| 1914–1918 | Erster Weltkrieg; Teilnahme der Osmanen an deutscher Seite |
| 1919–1923 | Türkischer Befreiungskrieg unter Mustafa Kemal Pascha gegen Aufteilung der Türkei |
| 29. Oktober 1923 | Gründung der Türkischen Republik |
| 1952 | Nato-Beitritt |
| 2002 | Die islamisch orientierte AKP kommt an die Macht |
| 2014 | Recep T. Erdoğan wird 12. Staatspräsident |
| Juli 2016–Juli 2018 | Im Land herrscht Ausnahmezustand nach Putschversuch |
| 2020–2022 | Die offensive Außenpolitik der Türkei sorgt in der Region für Spannungen |
Auskunft erteilt in jedem größeren Touristenort eine Touristeninformationsstelle, zumeist im Stadtzentrum. Du bekommst dort Stadtpläne, Infos über öffentliche Verkehrsmittel, Listen über Hotels im Ort und Infos über anstehende Kulturveranstaltungen, Festivals usw.
Atatürk Bulvari 114 | Kavaklıdere | 06540 Ankara | Tel. 0312 4 55 51 00 | Nottelefon: Tel. 0533 4 30 52 78 | ankara.diplo.de
Atatürk Bulvari 189 | Kavaklıdere | 06540 Ankara | Tel. 0312 4 19 04 31 | ankara-ob@bmeia.gv.at
Atatürk Bulvari 247 | Kavaklıdere | 06540 Ankara | Tel. 0312 4 57 31 00 | eda.admin.ch/ankara
Polizei: 1 55; Feuer: 1 10; Notarzt: 1 12, Jandarma (Gendarmerie auf dem Land): Tel. 156; Notruf der Deutschen Botschaft Ankara: Tel. 0533 4 30 52 78 (24 Stunden); Notruf des Generalkonsulats Istanbul: Tel. 0536 2 87 59 64
Post heißt Ptt, und die Poststellen sind in der Regel wochentags 8–17 Uhr geöffnet, Hauptpostämter sogar oft bis in die Nacht. Ein Brief bzw. eine Postkarte kostet ca. 60 Cent.
Das Internet ist in der Türkei in der Fläche besser verbreitet als in Deutschland. Es gibt so gut wie keine Funklöcher. Fast alle Hotels haben ADSL und WLAN kostenlos auf den Zimmern, zumindest aber in der Lobby. Außerdem bieten viele Cafés und Restaurants WLAN.
Auch das Handynetz ist gut ausgebaut. Deutsche Handys funktionieren über Roaming-Abkommen meist problemlos; es ist aber immer noch sehr teuer, sie zu benutzen. Auch wenn du angerufen wirst, zahlst du den halben Preis selbst. Erkundige dich zu Hause nach den besten Tarifpaketen. Meist günstiger ist das Nutzen einer Prepaid-Karte, die du dir vor Ort erwirbst.
European Jazz Festival in İzmir: hochkarätige Konzerte; iksev.org
Newroz: ursprünglich das Neujahrsfest der Kurden (21. März), wird mittlerweile überall im Land gefeiert
Internationale Filmfestspiele İstanbul: İstanbul wird zur Filmstadt (OmU); iksv.org/film
Internationales Musikfestival Ankara: Klassik aus aller Welt; ankarafestival.com
Aspendos Opern- & Ballett-Festival: Aufführungen in den Kulissen des antiken Theaters; dobgm.gov.tr
Internationales Musikfestival İstanbul: Klassik in exklusiven Orten; iksv. org Internationale Festspiele İzmir: Klassische Musik in Ephesos; iksev.org
Kırkpınar Güreşleri: traditionelles Ringen im Freien; kirkpinar.com
Internationale Jazztage in İstanbul
Weinlese auf Bozcaada mit festlichem Programm und Erntehilfe; en.bozcaadarehberi.com
Kunst-Biennale İstanbul: eine der europaweit wichtigsten Ausstellungen der Gegenwartskunst
Antalya Klaviertage: Virtuosen spielen open air; antalya.bel.tr
Bluesfestival İstanbul: Mit vielen US-Größen; biletix.com
Şeb-i-Aruz: Derwische in Konya führen ihren meditativen Tanz auf
Am ersten Weihnachtstag (25. Dez.) findet eine große Messe in der Petrus-Grotte (Antakya) statt.
| 1. Januar | Yılbaşı (Neujahr) |
| 23. April | Ulusal Egemenlik ve Çocuk Bayramı (Fest der nationalen Souveränität und der Kinder) |
| 19. Mai | Gençlik ve Spor Bayramı (Fest der Jugend und des Sports) |
| 30. August | Zafer Bayramı (Feiertag der Befreiung) |
| 29. Oktober | Cumhuriyet Bayramı (Feiertag der Republik, Nationalfeiertag) |
Das Streckennetz der Türkischen Bahn wird erst seit einigen Jahren wieder restauriert. Es gibt eine gute Schnellbahnverbindung von İstanbul nach Ankara und weiter nach Konya. Außerdem werden zwei touristische Bahnreisen von Ankara nach Kars und von Ankara nach Tatvan angeboten.
Das übliche Reisegefährt, um in der Türkei von einer Stadt zur anderen zu kommen, ist immer noch der Reisebus. Jede Stadt hat ihr Busterminal (garaj bzw. otogar), und Busse fahren praktisch in jeden Winkel des Landes. Um das Unfallrisiko zu minimieren, empfiehlt es sich, renommierte Busunternehmen wie Ulusoy (ulusoy.com.tr) oder Varan (varan.com.tr) zu wählen. Vom Busbahnhof aus verkehren auch Minibusse zu den Zielen in der Umgebung.
Möchtest du kein Auto mieten und dein Hotel ist so abgelegen, dass kein Dolmuş dort vorbeikommt, bleibt das Taxi. Taxi fahren ist relativ preiswert, du musst nur darauf achten, dass das Taxameter eingeschaltet ist. In Kleinstädten gilt ein höherer Grundpreis als in Großstädten. In manchen Städten nehmen Taxifahrer gesetzlich 50 Prozent mehr, wenn sie zum Flughafen rausfahren.
Die kulinarische Vielfalt der türkischen Küche kann es mit jedem anderen mediterranen Land aufnehmen: Sie ist auch für Mitteleuropäer gut verträglich und selten übermäßig gewürzt. Der Ursprung vieler türkischer Gerichte lässt sich in die Nomadenzeit der frühen Turkvölker zurückverfolgen, etwa die diversen Arten von in Lehmöfen gebackenen Brotsorten, die Joghurtspeisen oder Lammgerichte.
Das Frühstück fällt in der Türkei im Vergleich zu Mitteleuropa eher karg aus: Weißbrot, Schafskäse und schwarze Oliven bilden den Grundstock. In Cafés und am Frühstücksbuffet deines Hotels findest du aber eine viel größere Auswahl. Dazu gehören nicht nur diverse andere Brotsorten, sondern auch ein Eiergericht namens menemen mit Tomaten und Paprika, Omeletts in verschiedenen Varianten und Müsli und Co. Wurstsorten werden eher beschränkt angeboten und sind wegen der eher laschen Nahrungskontrollen nicht empfehlenswert. Die Ausnahme bildet allerdings sucuk, eine einheimische Knoblauchwurst, die lange lagern kann.
Türken essen gerne zweimal am Tag warm, weshalb du überall Mittagslokale findest. Diese lokanta sind oft im Marktviertel zu finden, bieten leckere türkische Speisen wie gefüllte Paprika oder rein Vegetarisches wie Spinat mit Reis an. Du kannst in der Regel zwischen vier oder fünf Hauptgerichten und Reis oder Nudeln als Beilage wählen. Und zahlst nur wenige Euro für ordentliche Portionen. Die meisten lokanta schließen am Nachmittag.
Für das Abendessen, die türkische Hauptmahlzeit des Tages, solltest du viel Zeit mitbringen, falls du in ein Restaurant gehst. Für manche sind die meze, die Vorspeisen, bereits der Höhepunkt der türkischen Küche. Du kannst sie dir in einer Kühltheke anschauen und eine Auswahl treffen. Meistens sind das joghurthaltige Salate, Auberginen, aber auch Fischsalate mit Sardinen oder Oktopus. Es gibt auch warme Vorspeisen: Mit Käse gefüllte Teigtaschen, Kalamares oder überbackene Shrimps.
In der Regel kommt als Hauptgericht Fleisch oder Fisch in Frage, das du roh begutachten kannst. Frag bei Fisch ruhig vorher nach dem Preis, um nicht anschließend eine gepfefferte Rechnung serviert zu bekommen! Vegetarier und Veganer halten sich an die Vorspeisen oder lassen sich z. B. überbackene Pilze machen. Fisch und Fleisch werden am liebsten gegrillt und ohne jede Sauce gegessen. Lamm (kuzu) und Rind (sığır) werden darum meist auf dem Holzkohlegrilll oder im Ofen zubereitet (am Spieß heißt das Fleisch şiş), sparsam gewürzt und serviert. Dazu gibt es Salat und Reis (pilav), grob geschroteten Weizen (bulgur) oder Kartoffeln (patates). Außer der Fast-Food-Variante mit den dünn geschnittenen Döner-Scheiben im Brot (pide) gibt es Dutzende anderer Zubereitungsmöglichkeiten für Fleisch. Aus Ostanatolien stammen die Variationen patlıcan kebabı (mit Hackfleisch gefüllte Auberginen am Spieß) oder saç kebabı (geschnetzeltes Lamm mit Champignons und Tomaten, in der Pfanne gebraten).
An den Küsten dominieren Fisch und Meeresfrüchte naturgemäß die Speisekarte. Empfehlenswert sind levrek (Seebarsch), lüfer (Blaubarsch), çupra (Meerbrasse), kalkan (Steinbutt) und palamut (Thunfisch). An der Mittelmeerküste bekommst du auch frischen Hummer (ıstakoz). Für die kleine Schwarzmeersardine (hamsi) kennen die Bewohner der Nordküste angeblich mehr als 40 Arten der Zubereitung.
Auch der Nachtisch birgt Überraschungen: Verschiedene Sorten von Blätterteiggebäck, mit Zuckersirup übergossene Pasteten und Schokopuddings gehören dazu. Er wird bereichert durch frisches Obst: Honigund Wassermelonen, Weintrauben, Pfirsiche, selten auch schwarze Maulbeeren (karadut). Zum Abschluss gibt‘s das obligatorische Tässchen türkischen Mokkas (türk kahvesi). Du bestellst ihn entweder sade (ungezuckert), orta (mittelsüß) oder şekerli (gesüßt).
Das türkische Nationalgetränk ist Tee (çay). Er wird in kleinen, tulpenförmigen Gläsern serviert. Tafelwasser ohne Kohlensäure heißt su, mit Kohlensäure soda.
Auf Alkohol gibt es im Land hohe Steuern, daher ist er sehr teuer. Ausländische Weine gibt es nur in exklusiven Lokalen. Dafür sind die einheimischen Marken Doluca und Kavaklıdere solide Tischweine. Beim Bier gibt es eine große Auswahl, empfehlenswert sind die Marken Efes und Tuborg.
Man unterscheidet zwischen Restaurants (restoran, lokanta) oder einfachen Esslokalen (meyhane). Birahane sind Bierhäuser, um die eine Frau besser einen Bogen macht. Typisch für ein gutes Restaurant ist, dass eine Heerschar Kellner bereitsteht. In ocakbaşı genannten Lokalen gibt es Gegrilltes (ızgara) von einem großen Grill (mangal), der sich meist in der Mitte des Raums befindet. Hier wird das Urlaubsbudget nicht so sehr strapaziert. In Konditoreien (pastahane) bekommst du oft auch Kuchen und Torten.
Wenn das Essen geschmeckt und die Bedienung gestimmt hat, hinterlässt man auf dem Tisch üblicherweise zehn Prozent Trinkgeld.
In Hotels und Restaurants sind Trinkgelder (ca. 10 Prozent) üblich und werden auch erwartet, bei Taxifahrten dagegen nicht.
Vorbei die Zeit, als man aus der Türkei nur handbemalte Keramik, Lederjacken oder kleine Teppiche mitbrachte. Das alles gibt es immer noch, und die Auswahl ist groß. Aber mitnehmen will man nun auch vieles, was es zwar so oder anders auch zu Hause gibt, nur hier zu anderen Preisen – von Kleidung über Schuhe bis zu Handtaschen aus Leder. Fast alle internationalen Marken sind auch hier zu haben, nur günstiger, weil die Preise der örtlichen Kaufkraft angepasst sind. Außerdem machen türkische Geschäfte permanent Angebote wie „Kauf drei, zahl nur zwei“ oder „Hundert Lira Rabatt für Einkäufe über 500 Lira“. Das lohnt sich nicht nur bei teurer Mode, sondern auch bei Unterwäsche, Socken etc. Die Geschäfte findest du in Fußgängerzonen und Einkaufszentren. Wo du das Schild „Tax Free“ siehst, kannst du die Mehrwertsteuer rückerstattet bekommen. Dazu lässt du dir ein Formular im Geschäft ausfüllen (Einzelheiten findest du unter globalblue.de).
Zu den beliebtesten Mitbringseln aus der Türkei gehören Kupfer- und Messingwaren, Silber- und Goldschmuck, Wasserpfeifen, Keramik, Münzen und Steine, die alt aussehen, aber sind sie es wirklich? In den meisten Fällen nicht. Zahl also lieber nicht ein Vermögen für etwas, was nur auf alt getrimmt wurde. Achtung: Falls deine Shoppingbeute wirklich antik, d. h. über einhundert Jahre alt ist, kannst du sie nur mit amtlichen Begleitpapieren ausführen. Frag auf jeden Fall nach Belegen, wenn der Verkäufer auf dem antiken Charakter pocht.
Bei Goldschmuck gilt in der Türkei wie überall anders auch: je aufwendiger die Verarbeitung, desto teurer wird das gute Stück. Es lohnt sich auf jeden Fall, abseits der touristischen Pfade nach nicht so stark besuchten Juwelieren zu suchen. Der tagesaktuelle Goldpreis muss ausgehängt sein, er ist im Vergleich zu Westeuropa deutlich niedriger. Beim ebenfalls günstigen Silber solltest du auf den Stempel im Innern oder auf der Rückseite des Schmuckstücks achten. Das Stück wird gewogen und der Preis errechnet.
Produkte aus Leder und Baumwolle gehören zu den klassischen Souvenirs. Nicht überall jedoch bekommst du erstklassige Ware. Das Leder sollte gut durchgefärbt sein. Dicke ist nicht Steife: Die Hose oder Jacke muss sich nach einer Weile an deinen Körper schmiegen können wie eine zweite Haut. Das Leder-Qualitätszeichen schützt vor mangelhafter Ware.
Schöne Baumwollstoffe kriegst du auf fast allen Wochenmärkten zu günstigen Preisen. Oft sind die Stoffe naturgefärbt und mit schönen Stickereien verziert.
An zahllosen Webstühlen auf dem Land entstehen sie bis heute: die handgeknüpften türkischen Teppiche. Die besten kommen aus Bergama, Konya, Kayseri und Uşak. Je mehr Knoten, desto wertvoller. Als Beweis guter Arbeit sollte das Teppichmuster auf dem Rücken ebenso gleichmäßig erscheinen. Naturseide ist kostbarer als Kunstseide, Baumwolle wertvoller als Chemiefasern. Der Schwierigkeitsgrad eines Teppichs zeigt sich unter anderem daran, ob das Muster einen häufigen Farbwechsel aufweist.
Das Ablichten von Militär oder militärischen Einrichtungen ist prinzipiell verboten. Verschleierte Frauen solltest du nicht fotografieren, und auch in konservativen Vierteln solltest du die Kamera lieber in der Tasche lassen. Ansonsten lassen sich die meisten Menschen gern porträtieren.
| arnavut ciğeri | gebratene, kalte Leberstückchen mit Zwiebeln |
| ahtapot salatası | Tintenfischringe in Öl mit grünen Oliven |
| patlıcan salatası | Salat aus Schafskäse und auf Holzkohle gegrillten Auberginen |
| sigara böreği | Blätterteigröllchen, klassisch gefüllt mit Schafskäse und Petersilie |
| biber dolması | mit Hackfleisch und Reis gefüllte Paprikaschoten |
| köfte | Nationalgericht aus kleinen, gegrillten Hackfleischbällchen |
| kuzu pirzola | zarte Lammkoteletts, gegrillt (izgara) oder gebraten (tava) |
| mantı | türkische Ravioli, serviert mit Knoblauchjoghurt und frischen Minzblättern |
| karnı yarık | mit Zwiebeln und Hackfleisch gefüllte Auberginen |
| baklava | süßer, mit Walnüssen gefüllter Teig |
| muhallebi | Milchpudding aus Stärke, Reismehl und Reis |
| ayran | Joghurtgetränk mit Wasser und Salz |
| çay | schwarzer Tee im Glas |
| raki | hochprozentiger Anis-Schnaps |
| su | stilles Wasser |
Oft wirst du Schilder sehen mit Aufschriften wie: „Aile Çay Bahçesi“ („Familienteegarten“) oder „Aile Salonu“ („Familiensalon“). Diese Hinweise stehen am Eingang und weisen darauf hin, dass die Bereiche der männlichen Gäste ohne Begleitung von denen der Frauen, Familien und Paare schön getrennt sind. Was in großstädtischen Cafés und Restaurants schon längst der Vergangenheit angehört, ist in einfacheren Esslokalen und auf dem Land die Regel. Schützen soll das Verfahren die Frauen vor männlicher Belästigung. Die Türkei ist wie Italien oder Griechenland ein Paradies für Familien – und auf dem Land eine Hölle für diejenigen, die ihr individuelles Leben ohne Trauschein verbringen wollen. Neugierige Nachbarn und nörgelnde Eltern warten nur darauf, dass man/frau heiratet. In den Metropolen hingegen gibt es viele WGs und Singlehaushalte. Ehe ohne Trauschein oder homosexuelle Partnerschaften sind auch in der Großstadt möglich – nur eintragen lassen kann man sie (noch) nicht.
Wenn die Straßen leergefegt sind, weißt du Bescheid: Es gibt ein Derby zwischen zwei der drei großen İstanbuler Clubs Fenerbahçe, Galatasaray und Beşiktaş. Dann werden die Stadien großräumig abgesperrt und die Tickets sind nur noch auf dem Schwarzmarkt zu haben. Die Türken sind fast ausnahmslos Fußballnarren. Einziger Wermutstropfen: Die Nationalmannschaft schwächelt bei den großen internationalen Turnieren noch immer. Auch die Frauen sind aktiv. Die Frauenfußball-Liga wurde 2005 mit sieben Mannschaften neu gegründet, heute kämpfen in drei Ligen 36 Mannschaften um Plätze.
Die Spiele der ersten türkischen Männerliga werden im Pay-TV übertragen. Wer die große Fußballbegeisterung von Jung und Alt einmal miterleben will, sollte sich in das örtliche Kneipenviertel begeben – überall hängen Bildschirme, vor denen man mitfiebern kann.
Offiziell sind ca. 98 Prozent der türkischen Bevölkerung Muslime, sie gehören überwiegend der sunnitischen Richtung an. Du siehst überall fromm bedeckte Frauen, das sichtbarste Zeichen der islamischen Religion. Die meisten Moscheen sind jedoch – außer am Freitagmittag – fast leer: Die Zahl der wirklich streng praktizierenden Muslime hält sich mit ca. 20 Prozent in Grenzen. Etwa ein Viertel der Türken sind ohnehin Alewiten, d. h. sie sind dem Schiitentum zugeneigte, freiheitlichere Anhänger Alis, des Schwiegersohns Mohammeds. Sie gehen nicht in die Moschee und fasten nicht. Die beiden höchsten islamischen Feste sind Kurban (Opferfest) und Ramazan Bayramı (Zuckerfest) – am ersten Tag bleiben die Museen in der Regel geschlossen. Im Fastenmonat Ramadan jedoch halten sich viele, gerade in der Provinz, an das Gebot, zwischen Sonnenauf- und -untergang weder zu essen, zu trinken noch zu rauchen. Es wird dann auf dem Land schwer, ein Mittagslokal zu finden.
Ob Shakira, Tarkan, türkische „Kunstmusik“ oder Sufi-Klänge: Musik wird dich in der Türkei auf Schritt und Tritt begleiten. Auch wenn überwiegend Popmusik gespielt wird, bietet die türkische Musik eine große regionale und tonale Vielfalt. Die „Kunstmusik“ (Türk Sanat Müziği) mit byzantinischen und arabischen Einflüssen klingt getragen und erfordert von den Sängerinnen und Sängern große Stimmdisziplin. Die einfache Volksmusik Anatoliens und des Schwarzmeerraums klingt dagegen quirlig und kommt ohne Orchester aus. Ein paar Fideln, Trommeln und eine saz (Saiteninstrument) genügen. Du kannst in guten Musikgeschäften (z. B. der D&R-Kette) relativ preiswert CDs erwerben. Auch Jazz erfreut sich gerade in den Großstädten zunehmender Beliebtheit – in İstanbul, Ankara und İzmir finden im Sommer und Herbst regelmäßig Jazzfestivals mit internationaler Beteiligung statt.
Ob gegen Gewalt oder für eine freie Wahl beim Schwangerschaftsabbruch: In der Türkei gehen die Frauen auf die Straße. Die Frauenbewegung ist vor allem in den drei Hauptmetropolen İstanbul, Ankara und İzmir, aber auch in Städten wie Antalya, Sinop oder Van aktiv. Es gibt staatliche Frauenhäuser und viele Initiativen, die für Frauenrechte kämpfen. Ihnen gegenüber steht ein nicht zu unterschätzender Teil der Gesellschaft, der sich an der Religion orientiert und konservativ eingestellt ist. So verlaufen die Bruchlinien des Kulturkampfes hauptsächlich entlang der Probleme der Frauen – ein Kampf, der einmal auf der Straße, dann im Parlament, aber auch zu Hause ausgetragen wird.
Der Christopher Street Day darf in der Türkei nicht mehr gefeiert werden, aber die Schwulen, Lesben und alle, die nicht nach den etablierten Geschlechternormen leben wollen, begehen ihn dennoch und verlangen ihre Rechte (turkeygay.net). In Großstädten findest du Schwulen- und Lesbenkneipen, jedoch kaum Menschen, die ihre Gender-Einstellung offen nach außen tragen. In der Provinz zieht sexuelle Vielfalt neben Blicken auch mal Aggressionen auf sich – also ist in der Hinsicht gerade im Landesinneren Vorsicht geboten!
Natürlich macht er sich auch in der Türkei bemerkbar. In Mittelanatolien drohen einige große Seen auszutrocknen, Wasserknappheit ist an der Tagesordnung, und das Wetter spielt hier auch manchmal ziemlich verrückt. So ist es in den letzten Jahren in Urlaubshochburgen wie Bodrum zu sintflutartigen Regenfällen gekommen, und vor Antalya und Marmaris wurden Hurrikans wie in den USA gesichtet. Die Wintergärten des Südens, wo viel Obst und Gemüse wächst, wurden durch Hagelstürme verwüstet. Die CO²-Emission der Türken beträgt ca. 5 t pro Kopf/Jahr und liegt beim Weltdurchschnitt (Deutschland ca. 9 t pro Kopf/Jahr). Es gibt viele Bürgerinitiativen, die für mehr Engagement des Staates in Sachen Klima kämpfen – das Thema bleibt aktuell.
Lange hat die Türkei die westlichen Moden mitgemacht – ob Minirock und Schlaghosen in den 1970er-Jahren oder Skinny Jeans und Fake Fur in den 2010er-Jahren, die Großstädter halten mit! Dem gegenüber entstand aber auch eine konservative Modewelt. Mit eigenen Labels, Modeschauen und Geschäften hat die „Modest Fashion“ (Tesettür Modasi), die bedeckte Mode, ein eigenes Terrain erobert. So gehen konservative Frauen in Ganzkörper-Badeanzügen baden oder tragen teure Seidenschals. Diese Welten existieren in der Türkei nebeneinander – nicht ganz ohne Unmut auf beiden Seiten. Wie lange noch, und wird zum Schluss eine die andere verdrängen? Das ist die Frage.
Lange führte die türkische Literatur ein Nischendasein – bis 2006 ihr bekanntester Vertreter, Orhan Pamuk, den Literatur-Nobelpreis erhielt. Die Verleihung an einen türkischen Schriftsteller führte dazu, dass die Zahl der bei Verlagen eingesandten Manuskripte sich anschließend verzehnfachte. Spätestens als die Türkei 2008 Gastland auf der Frankfurter Buchmesse wurde, merkte das Kulturministerium, wie wichtig Kunst und Literatur ist, um sich der Welt zu öffnen. Und wie sehr dieser Bereich der staatlichen Unterstützung bedarf. Das Übersetzungsfonds Teda finanziert seitdem literarische Übertragungen in andere Sprachen. Wichtige Schriftsteller wie Sema Kaygusuz oder Ayse Kulin profitieren davon, Übersetzungen guter türkischer Literatur sind inzwischen in fast allen Ländern der Welt zu finden.
Die Türkei ist seit der Gründung der Republik 1923 geprägt von „starken Männern“ – bisher gab es nur eine Ministerpräsidentin –, die die Politik im Guten wie im Schlechten dominiert haben. Sei es der Gründervater Mustafa Kemal Atatürk, der dem Land wesentliche Reformen wie die Gleichstellung der Frau, die Abschaffung des Kalifats und damit des Islams als Staatsreligion, die Einführung des lateinischen Alphabets und die Annäherung an Europa oft auch von oben aufzwang, oder Militärs, die immer wieder putschten und dann zeitweilig autoritär regierten, oder Recep Tayyip Erdoğan, der die Türkei zu einem islamisch dominierten Land machen will. Dennoch ist die Türkei seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine Demokratie, und die Mehrheit der Bevölkerung will sich seine politische Mitbestimmung auch nicht nehmen lassen. Bei Wahlen gehen in der Türkei im Schnitt wesentlich mehr Menschen wählen (über 85 Prozent) als in Deutschland. Deshalb musste Präsident Erdoğan nach Jahren großer Wahlerfolge zuletzt auch einige Niederlagen hinnehmen. Die schmerzlichste für ihn war 2019 der Verlust İstanbuls, der wichtigsten Stadt des Landes, an die sozialdemokratische Opposition, die mittlerweile in den Kommunen entlang der gesamten Ägäis- und Mittelmeerküste das Sagen hat.
Das Bild der Türkei in Deutschland ist immer noch geprägt von den Arbeitsmigranten, die in den 1950-Jahren nach Deutschland kamen. Diese Menschen stammten aus armen Gegenden, wo es keine Jobs gab. Die Türkei ist aber längst kein Entwicklungsland mehr, sondern übertrifft mit seinem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von knapp 10 000 Dollar viele osteuropäische EU-Länder. Allerdings ist der Reichtum sehr ungleich verteilt und das nicht nur zwischen einer kleinen reichen Elite und der Masse, sondern auch geografisch. Im Westen des Landes, in der Region İstanbul, in İzmir und den großen Städten an der Mittelmeerküste, ist der Lebensstandard mindestens doppelt so hoch wie in Zentralanatolien und im Osten. Deshalb verlassen noch immer viele Leute die armen Gegenden und ziehen in die Zentren im Westen. Generell ist das Pro-Kopf-Einkommen in den letzten zwanzig Jahren stärker gestiegen als in Deutschland oder den anderen reichen Industrieländern. Vor allem die Jahre von 2002 bis 2012 waren durch ein starkes Wachstum geprägt. Mittlerweile ist die Türkei in eine Wirtschaftskrise gerutscht: Die türkische Lira ist gegenüber dem Euro immer weniger wert. Alles ist somit günstiger als in Deutschland. Die florierende Tourismusbranche, die neben der Auto- und Textilindustrie zum Motor der türkischen Wirtschaft zählt, erfuhr durch den Ausbruch der Corona-Pandemie in 2020 einen herben Rückschlag.
Christen sind heute in der Türkei nur noch eine kleine Minderheit. Das war zu Anfang des 20. Jhs. noch anders, als mehrere Millionen Christen im damaligen Osmanischen Reich lebten. Doch durch die Vertreibung der Armenier während des Ersten Weltkriegs und den großen Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei nach dem Ende des türkischen Befreiungskriegs im Jahr 1922 ist die Zahl erheblich zurückgegangen. Fast alle Christen leben heute in İstanbul. Ihr Status ist im Friedensvertrag von Lausanne aus dem Jahr 1923 geregelt, in dem Minderheitenrechte wie eigene Schulen und andere kulturelle Institutionen festgeschrieben sind.
In der Türkei ist Nacktbaden verboten, auch „oben ohne“ solltest du nicht am Strand liegen. Wenn du dich außerhalb von Anlagen mit überwiegend westlichen Touristen bewegst, verzichte nicht auf Badekleidung.
Das Zeitalter ist schwierig, die Gemüter erhitzt – geh nicht auf Debatten mit Einheimischen über politische Themen ein. Du verbrennst dir dabei nur die Finger und riskierst sogar eine Strafanzeige.
Die Türkei ist ein großes Open-Air-Museum. Aber Achtung: Auch arglose Touristen, die einen „interessanten“ Stein eingesteckt haben, werden vors Gericht gebracht und mit hohen Geldstrafen konfrontiert. Der türkische Zoll passt bei Ausreisen sehr genau auf, dass kein Kulturgut hinausgeschmuggelt wird. Auch schon ein Stein vom Strand kann zu einem Problem werden.
Weil die konservative Regierung die Steuern auf Alkohol drastisch erhöhte, entstanden viele Schwarzbrennereien. Tödliche Methanolvergiftungen können die Folge sein! Kauf nur Flaschen mit Steuerbanderole im Laden.
Gerade in großen Urlaubsorten wie Bodrum, Antalya oder İstanbul gibt es jede Menge bereitwilliger „Helfer“, die dich etwa zu einem Teppichgeschäft oder Restaurant führen wollen. Entdeck alles lieber auf eigene Faust!
Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.
Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.
Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.
Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
In den letzten Jahren kam es zu Zwischenfällen (bis hin zu Todesfällen) im Zusammenhang mit unsachgemäß eingesetzten Reinigungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln in Unterkünften (in Hotels wie auch in Mietwohnungen). Über Lüftungsanlagen/ Lüftungsschächte verbreiteten sich giftige Dämpfe auch über angrenzende Stockwerke.
Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.
Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.
Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber nicht geduldet.
Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei nicht strafbar. Die "Pride Parade" wird von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt; Teilnehmenden droht strafrechtliche Verfolgung. Auch 2025 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen, auch ausländische Staatsangehörige waren betroffen. Nicht-genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. Zudem sind gewalttätige Übergriffe auf -Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt. Es sollte mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber in der türkischen Gesellschaft gerechnet werden.
Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der als terroristische Vereinigung eingestuft sind (, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten "Gülen-Bewegung", die nur in der Türkei unter der Bezeichnung "FETÖ" als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition "Initiative für ein unabhängiges Kurdistan" von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf "Terrorpropaganda" oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, es drohen zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen - dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Personen (auch Minderjährige) Gepäck für Dritte transportiert haben, in dem Drogen gefunden wurden. Auch in einem solchen Fall des unwissentlichen Drogen-Transports besteht die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung mit teils gravierenden Konsequenzen (Untersuchungshaft oder Ausreisesperre von erheblicher Dauer).
Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von (medizinischem) Cannabis oder anderer CBD-Produkte sind in der Türkei weiterhin verboten. Medizinisches Cannabis oder anderen CBD-Produkte können für einen Aufenthalt in der Türkei ausschließlich durch in der Türkei registrierte und zur Ausstellung von "roten Rezepten" befugten Ärzte verschrieben werden.
Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern" geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.
Siehe
Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch überwiegend eine Gebühr, die von deutschen Banken nicht erstattet wird.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Die medizinische Versorgung in den Großstädten und touristischen Regionen des Landes hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung jedoch oft nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Bei einem Unfall oder einer ernsten Erkrankung empfiehlt es sich, die Notaufnahme eines Krankenhauses der Stufe 3 (Unikliniken (üniversite hastanesi)) aufzusuchen.
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird dringend empfohlen.
In Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen finden wichtige Hinweise im Merkblatt zur Kostenübernahme im Rahmen des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens. Vor Abreise sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausgestellt werden.
Für Selbstzahler und Patienten mit einer privaten (Auslands)-Krankenversicherung gilt:
Die Kosten für medizinische Behandlungen bei Ärzten und in Privatkliniken können deutlich höher sein als in Deutschland. Es gibt keine allgemeingültige Gebührenordnung. Eine finanzielle Vorleistung der Patienten vor Behandlungsbeginn, durch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte oder Hinterlegung von Bargeld ist üblich. Art und Umfang der Behandlung als auch die Kosten sollten nach Möglichkeit im Voraus besprochen werden. Zahlungen sollten ausschließlich auf Grundlage von detaillierten Rechnungen erfolgen.
In einigen Fällen nutzen Krankenhäuser die Notlage von Patienten aus, stellen überhöhte Rechnungen und üben Druck auf Kunden aus. In vielen Urlaubsregionen bestehen Vereinbarungen zwischen Hotels und bestimmten Kliniken. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten Preise zu vergleichen und im Vorfeld verbindliche Kostenvoranschläge anzufordern.
Vor planbaren medizinischen Eingriffen/Behandlungen, vor allem im Bereich der ästhetischen Chirurgie, sollten umfassende und fundierte Informationen aus fachlich kompetenten Quellen eingeholt werden. Es herrschen häufig unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards. Gelegentlich gibt es Berichte über unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff, intransparente Kostenstrukturen, kommerziellen Druck sowie Schwierigkeiten bei der Nachsorge. Regressansprüche lassen sich im Ausland oft nur schwer durchsetzen; Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für notwendige Korrekturen. Daher sollten Reisende vor einer Behandlung sorgfältig die Qualifikation des Fachpersonals, die Akkreditierung der Einrichtung, die Transparenz der Kosten und die Seriosität möglicher Vermittler überprüfen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Stand - 04 March 2026 16:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: 04 March 2026 17:21:02 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Sicherheitslage; Sicherheit
Sicherheit - Abraten
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Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran https://www.auswaertiges-amt.d
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Region können Einschränkungen des Reiseverkehrs daher nicht ausgeschlossen werden.
Nach Angaben des türkischen Verteidigungsministeriums ist am 4. März 2026 ein aus dem Iran abgefeuertes ballistisches Geschoss über türkischem Staatsgebiet abgefangen worden.
Falls Sie sich in der Türkei aufhalten:
• Beachten Sie den Sicherheitshinweis und verzichten Sie auf nicht notwendige Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und zu Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri.
• Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
• Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
• Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
• Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Sicherheit
In allen Teilen der Türkei muss zudem grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
• Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.
• Meiden Sie abgelegene Gegenden und wenig befahrene Landstraßen.
Seit mehreren Monaten kommt es in größeren Städten vermehrt zu Demonstrationen, in deren Verlauf in Istanbul wichtige Metrostationen im Stadtzentrum gesperrt wurden.
• Informieren Sie sich in den Medien zur jeweils aktuellen Lage, etwaigen Versammlungsverboten und möglichen Einschränkungen.
Ende November 2024 sind vor allem im Großraum Istanbul vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen.
Es gibt weiterhin Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Den Strafverfolgungsmaßnahmen liegt in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für, die Unterstützung von oder die Mitgliedschaft in einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde, z. B. der PKK oder „Gülen-Bewegung“, siehe Rechtliche Besonderheiten.
Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.
Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können z. B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, für eine Strafverfolgung ausreichen. Gemäß dem türkischen „Anti-Desinformationsgesetz“ kann die Verbreitung von Aussagen, die von Strafverfolgungsbehörden als unwahr und als Gefährdung für die Sicherheit des Landes, die öffentliche Ordnung oder die Gesundheit der Bevölkerung eingestuft werden, ebenfalls zu Strafverfolgung führen. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, die Unterzeichnung von Petitionen an die Bundesregierung (z.B. Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014) oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, auch wenn die entsprechenden Betätigungen teils jahrelang zurückliegen.
Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund von Vorwürfen der Präsidentenbeleidigung oder terroristischer Aktivitäten. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Diese Maßnahmen treffen insbesondere (aber nicht ausschließlich) deutsche Staatsangehörige mit privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings können auch ausschließlich deutsche Staatsangehörige betroffen sein.
Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angabe von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.
Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.
In der Türkei kam es, insbesondere seit 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen. Dabei waren z.B. auch die Innenstädte von Istanbul und Ankara Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen. 2022 wurde auf der Istanbuler Einkaufsstraße Istiklal ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem Todesopfer zu beklagen waren. 2023 gab es einen Bombenanschlag auf das Innenministerium der Türkei in der Nähe des Parlaments in Ankara mit Verletzten. Im Januar 2024 kam es durch zwei Täter zu einem bewaffneten Angriff auf die katholische Kirche Sankt Marien in Sariyer-Istanbul, bei dem eine Person tödlich verletzt wurde.
Es besteht die grundsätzliche Gefahr, dass terroristische Gruppierungen versuchen werden, insbesondere in den großen Metropolen Anschläge durchzuführen.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen immer wieder Anschläge. Weitere Entwicklungen im Rahmen des Ende 2024 angestoßenen Lösungsprozesses (auch „Friedens-Prozess“ oder „Prozess für eine Terror-freie Türkei“) zur Kurdenfrage bleiben abzuwarten.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau, insbesondere in großen Städten ist eine erhöhte Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften sichtbar. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Im unmittelbaren Grenzgebiet der Türkei zu Syrien (Provinzen Şanlıurfa und Mardin) und zu Irak bestehen Gefahren durch angrenzende Auseinandersetzungen. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Irak und zu Syrien in den Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten.
Siehe Aktuelles
Es ist weiterhin von einem erhöhten Risiko der Festnahme oder der Verhängung einer Ausreisesperre auszugehen, siehe hierzu die Hinweise unter Aktuelles und Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten.
Aufgrund des andauernden Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in der Türkei zu spontanen, pro-palästinensischen Protestkundgebungen und gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Auch anderweitige Proteste und Demonstrationen mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.
Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen.
Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen, sind Ziel sexueller Übergriffe geworden.
Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. Ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung (meist per E-Mail) zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.
Vor allem im Großraum Istanbul sind vermehrt Fälschungen ausländischer Banknoten aufgetaucht. Teilweise wurden auch gefälschte 50- und 100-USD-Noten in Geldautomaten entdeckt, die eine ungewöhnlich große Nähe zum Original aufweisen.
Ein großer Teil der Türkei, unter anderem auch Großstädte wie Istanbul, liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben ist ggf. zu rechnen.
2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen waren die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt. Auch das Beben im April 2025 im Marmara-Meer südwestlich von Istanbul hatte zahlreiche Verletzte zur Folge.
Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental.
Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.
Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.
Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.
Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
In den letzten Jahren kam es zu Zwischenfällen (bis hin zu Todesfällen) im Zusammenhang mit unsachgemäß eingesetzten Reinigungs- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln in Unterkünften (in Hotels wie auch in Mietwohnungen). Über Lüftungsanlagen/ Lüftungsschächte verbreiteten sich giftige Dämpfe auch über angrenzende Stockwerke.
Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.
Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt.
Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber ggf. nicht geduldet.
Das Fotografieren militärischer und anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.
Homosexuelle Handlungen sind in der Türkei nicht strafbar. Die „Pride Parade“ wird von den türkischen Behörden jedoch regelmäßig untersagt; Teilnehmenden droht strafrechtliche Verfolgung. Auch 2025 kam es am Rande nicht genehmigter Pride-Veranstaltungen in der Türkei zu zahlreichen Festnahmen, auch ausländische Staatsangehörige waren betroffen. Nicht-genehmigte Demonstrationen/Versammlungen werden von den türkischen Behörden ggf. unter Einsatz von Wasserwerfern, Gummigeschossen oder Tränengas aufgelöst. Zudem sind gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen von nicht-staatlicher Seite bekannt. Es sollte mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber LGBTIQ in der türkischen Gesellschaft gerechnet werden.
Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, es drohen zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis zwölf Jahre für die Ausfuhr von Drogen - dies gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich türkischer Flughäfen.
In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Fällen, in denen Personen (auch Minderjährige) Gepäck für Dritte transportiert haben, in dem Drogen gefunden wurden. Auch in einem solchen Fall des unwissentlichen Drogen-Transports besteht die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung mit teils gravierenden Konsequenzen (Untersuchungshaft oder Ausreisesperre von erheblicher Dauer).
Auch die Ein-/Ausfuhr sowie der Gebrauch von (medizinischem) Cannabis oder anderer CBD-Produkte sind in der Türkei weiterhin verboten. Medizinisches Cannabis oder anderen CBD-Produkte können für einen Aufenthalt in der Türkei ausschließlich durch in der Türkei registrierte und zur Ausstellung von sog. „roten Rezepten“ befugten Ärzte verschrieben werden.
Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.
Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.
Siehe Aktuelles
Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Debitkarte (Girocard) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch überwiegend eine Gebühr, die von deutschen Banken nicht erstattet wird.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen bei Einreise in die Türkei
Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich.
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
Beachten Sie bei Transit/Weiterreise über einen türkischen Flughafen, dass das Zielland ggf. eine Mindestrestgültigkeit Ihres Reisedokumentes verlangt. Eine Verlängerung Ihres Reisepasses durch das zuständige deutsche Konsulat am Transitflughafen ist nicht möglich. Es sind daher Fälle bekannt geworden, in denen die Weiterbeförderung am Transitflughafen in der Türkei verweigert wurde und Passagiere an den Ausgangsflughafen zurückreisen mussten, wenn Reisedokumente nicht die erforderliche Mindestrestgültigkeit für das Zielland aufwiesen.
Eine Einreise in die Türkei aus Syrien ist auf dem Landweg für nicht-türkische Staatsangehörige nur mit einer vorab einzuholenden Sondergenehmigung des Gouverneursamts Hatay und nur für den Grenzübergang Hab el Hawa möglich. Der Antrag auf Grenzübertritt muss schriftlich bei der Zivilverwaltungsbehörde Cilvegözü (Cilvegözü Mülki İdare Amirliği, Tel.: +90 326-432 30 67) gestellt werden.
Die Flughäfen in Aleppo und Damaskus sind wieder in Betrieb, werden bislang jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften (u.a. Turkish Airlines) angeflogen. Es kann weiterhin zu Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb kommen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
Die frühere Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich.
Die Befreiung von der Visumspflicht im oben gestellten Rahmen gewährt kein absolutes Einreiserecht, auch deutsche Staatsangehörige können von Einreisesperren betroffen sein.
Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist.
In letzter Zeit wurden mehrfach Reisende vor der Passkontrolle einer intensiveren Sicherheitsüberprüfung unterzogen, wobei auch mobile Geräte abgenommen und deren Entsperrung verlangt wurde. Dies geschah offenbar, um Inhalte und Kontakte auf Äußerungen und weitere Umstände zu überprüfen, die nach türkischer Auffassung Anlass zu einer Strafverfolgung geben können (siehe hierzu Hinweis zu Reiseinfos: Rechtliche Besonderheiten).
Deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Personen mit engen privaten und persönlichen Beziehungen in die Türkei, ist seit 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert worden. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen in Gewahrsam ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Die Hintergründe der Einreiseverweigerung werden grundsätzlich nicht mitgeteilt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass ein Zusammenhang zu anonymen Denunziationen besteht. Ein hoher Anteil der Zurückgewiesenen wies einen kurdischen oder türkisch-alevitischen Familienhintergrund auf.
Bei Einreise werden Pässe mit einem Einreisestempel samt Datum versehen.
Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.
Deutsch-türkische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in der Türkei ausschließlich als türkische Staatsangehörige behandelt - mit der Folge, dass eine konsularische Betreuung durch die deutschen Auslandsvertretungen in aller Regel nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich ist.
Deutsch-türkische Doppelstaater, die mit einem deutschen Reisepass in die Türkei einreisen, sollten auch mit diesem Pass ausreisen.
Besondere Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.
In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.
Kinder, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.
Beim Grenzübertritt von der Türkei nach Georgien gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Akzeptanz des Personalausweises, sodass die Einreise mit Reisepass empfohlen wird.
Beachten Sie die Reisewarnungen für Syrien und Iran sowie die Teilreisewarnung für Irak.
Die Ausreise aus der Türkei nach Irak ist nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich.
Im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien besteht Minengefahr.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.
Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR oder Gegenwert in TRY gestattet. Reisende, die Devisen über den vorgenannten Beträgen ausführen möchten, müssen dazu eine Zollerklärung einreichen. Weitere Informationen erteilt der türkische Zoll.
Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Kraftfahrzeug ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Die Aufenthaltsfrist für Fahrzeuge von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung beträgt gemäß den türkischen Zollvorschriften innerhalb 180 Tagen insgesamt 90 Tage. Diese Frist kann auf einmal oder geteilt in Anspruch genommen werden.
Auch wird seitens der türkischen Zollverwaltung kein Formular mehr ausgehändigt, da die Registrierung des Fahrzeuges nach Überführung in die vorübergehende Verwendung elektronisch erfolgt und mit dem jeweiligen Reisedokument des Fahrers verknüpft wird.
Gesondert wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der Verwendungsfrist nach dem türkischen Zollgesetz geahndet wird.
Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
Weitergehende Informationen hierzu sowie ein Leitfaden zur vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen sind im Zollwegweiser der türkischen Zollverwaltung zu finden.
Die Einfuhr von bis zu zwei Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) pro Reisendem ist grundsätzlich möglich. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip gekennzeichnet sein. Eine Veterinärbescheinigung mit Dokumentation der Tollwutimpfung, die mindestens 15 Tage vor Einreise, aber nicht mehr als 12 Monate alt sein darf, muss vorgelegt werden. Hunde müssen neben Tollwut auch gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose geimpft sein; die Einfuhr einiger Rassen („Kampfhunde“) ist verboten. Das Mitführen des EU-Heimtierausweis ist notwendig.
Die Kontaktaufnahme mit einer türkischen Auslandsvertretung und/oder der Fluggesellschaft vor Abreise ist dringend zu empfehlen.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Die medizinische Versorgung in den Großstädten und touristischen Regionen des Landes hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. In ländlichen Gebieten ist die Versorgung jedoch oft nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Bei einem Unfall oder einer ernsten Erkrankung empfiehlt es sich, die Notaufnahme eines Krankenhauses der Stufe 3 (Unikliniken (üniversite hastanesi)) aufzusuchen.
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption wird dringend empfohlen.
In Deutschland gesetzlich krankenversicherte Personen finden wichtige Hinweise im Merkblatt zur Kostenübernahme im Rahmen des Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommens. Vor Abreise sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung das Formular A/T 11 (Auslandskrankenschein) ausgestellt werden.
Für Selbstzahler und Patienten mit einer privaten (Auslands)-Krankenversicherung gilt:
Die Kosten für medizinische Behandlungen bei Ärzten und in Privatkliniken können deutlich höher sein als in Deutschland. Es gibt keine allgemeingültige Gebührenordnung. Eine finanzielle Vorleistung der Patienten vor Behandlungsbeginn, z.B. durch die Vorlage einer gültigen Kreditkarte oder Hinterlegung von Bargeld ist üblich. Art und Umfang der Behandlung als auch die Kosten sollten nach Möglichkeit im Voraus besprochen werden. Zahlungen sollten ausschließlich auf Grundlage von detaillierten Rechnungen erfolgen.
In einigen Fällen nutzen Krankenhäuser die Notlage von Patienten aus, stellen überhöhte Rechnungen und üben Druck auf Kunden aus. In vielen Urlaubsregionen bestehen Vereinbarungen zwischen Hotels und bestimmten Kliniken. Es wird empfohlen, im Rahmen der Möglichkeiten Preise zu vergleichen und im Vorfeld verbindliche Kostenvoranschläge anzufordern.
Vor planbaren medizinischen Eingriffen/Behandlungen, vor allem im Bereich der ästhetischen Chirurgie, sollten umfassende und fundierte Informationen aus fachlich kompetenten Quellen eingeholt werden. Es herrschen häufig unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards. Gelegentlich gibt es Berichte über unzureichende Aufklärung vor einem Eingriff, intransparente Kostenstrukturen, kommerziellen Druck sowie Schwierigkeiten bei der Nachsorge. Regressansprüche lassen sich im Ausland oft nur schwer durchsetzen; Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für notwendige Korrekturen. Daher sollten Reisende vor einer Behandlung sorgfältig die Qualifikation des Fachpersonals, die Akkreditierung der Einrichtung, die Transparenz der Kosten und die Seriosität möglicher Vermittler überprüfen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die Krankenversorgung in der Türkei ist gut. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist allerdings meist mit Europa nicht zu vergleichen. Zahlreiche türkische Ärzte und Zahnärzte, vor allem in den großen Krankenhäusern, sprechen eine Fremdsprache.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden.
Deutsche Staatsbürger benötigen für die kostenfreie Behandlung für die Notfallversorgung bzw. Kostenrückerstattung die Anspruchsbescheinigung T/A 11, die bei der Krankenkasse erhältlich ist. Achtung: In der Praxis wird das T/A-11-Formular jedoch oft nicht akzeptiert. Auch Österreicher und Schweizer brauchen einen Urlaubskrankenschein. Im Krankheitsfall wendet man sich an eine Gesundheitseinrichtung (Saglik Tesisis) der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu - S.S.K.), an ein Dispensarium (Dispanser) oder an einen Vertragsarzt (Anlasmali Doktor) der S.S.K.
Darüberhinaus wird der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung dringend empfohlen.
Das Leitungswasser ist in den Städten zwar gechlort, es sollte jedoch nicht getrunken werden. Mineralwasser in Flaschen ist überall erhältlich. Wenn eine Wasserquelle mit dem Wort içilmez gekennzeichnet ist, ist es nicht trinkbar; Wasser aus Quellen, die mit içilir oder içme suyu gekennzeichnet sind, können problemlos getrunken werden.
Milch ist pasteurisiert. Man sollte ausschließlich gut durchgegartes Fleisch und Fisch essen. An den Straßenständen ist die übliche Vorsicht geboten; es sollten nur frisch gekochte Speisen verzehrt werden, die idealerweise vor den eigenen Augen zubereitet wurden. Während der Sommermonate können die Temperaturen in der Türkei bis zu 40°C erreichen, so dass man immer eine Wasserflasche dabei haben sollte, um eine Dehydrierung zu vermeiden.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Malaria | Nein/1 | - |
| Tollwut | 3 | - |
| Hepatitis A und B | 2 | - |
[1] Die Türkei gilt als malariafrei.
[2] Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Südosten an der syrischen Grenze vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Brucellose kommt landesweit vor. Man sollte ausschließlich gut durchgegartes Fleisch und gekochte Milch verzehren.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Landesweit kommen in ländlichen Gebieten vorwiegend im Sommer selten Erreger des Krim-Kongo-Fiebers vor, die von Zecken übertragen werden. Urlauber sollten sich deshalb vor Zeckenbissen schützen. Bei Wanderungen durch Gras oder Unterholz wird empfohlen, Socken, lange Hosen und Hemden zu tragen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Türkei | - | - | - | - |
| Andere EU-Länder | 1 | 2 | Ja | - |
| Schweiz | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja | - |
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, sofern sie nicht mit dem Pkw einreisen. Deutsche Ausweisdokumente dürfen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit und Schweizer Ausweisdokumente innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise genutzt werden. In der Praxis werden allerdings Ausweisdokumente, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, dringend empfohlen und von den meisten Fluggesellschaften verlangt:
[1] Deutschland, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Ungarn und die Türkische Republik von Nordzypern.
Hinweis für deutsche Reisende:
Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde.
Laut Artikel 7.1b des “Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz”, Nr. 6458, müssen Reisepässe mindestens 60 Tage über das Ablaufdatum des Visums bzw. des e-Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis und über den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein. Ein Beispiel: Bei einem Aufenthalt von 90 Tagen mit einem Visum müssen die 60 Tage addiert werden, die der Reisepass bei der Ausreise noch gültig sein muss. Das sind insgesamt 150 Tage bzw. 5 Monate. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist. Von dem oben genannten Gesetz ausgenommen sind Staatsbürger, die in die Türkei mit ihrem Personalausweis reisen dürfen (zum Beispiel deutsche und Schweizer Touristen und Geschäftsreisende). Reisende, die ein e-Visum beantragen möchten, müssen einen Reisepass haben, der bei der Ausreise noch mindestens 60 Tage gültig ist. Der Reisepass sollte zudem mindestens eine freie Seite aufweisen.
Deutsche Reisepässe dürfen theoretisch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit für die Einreise in die Türkei genutzt werden. Hinweis: Von einer Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder mit einem abgelaufenen Personalausweis/Reisepass wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen. Auch kann es bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten zu Problemen kommen. Deutsche müssen in der Praxis bei der Einreise in die Türkei über einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis sowie bei der Ein- bzw. Ausreise nach Deutschland über einen gültigen Reisepass/ Personalausweis verfügen.
Österreichische Reisepässe müssen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein.
Schweizer Reisepässe dürfen theoretisch bei der Einreise innerhalb von 5 Jahren abgelaufen sein. Hinweis: Von einer Einreise mit einem abgelaufenen Reisepass/Identitätskarte wird jedoch abgeraten, weil die Einreise und auch die Ausreise mit diesen Dokumenten in der Vergangenheit mehrfach verweigert wurde. Reisepässe, die bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sind, werden empfohlen.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieser noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben):
[2] Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder und die Schweiz (Ausnahme: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der Griechisch-Zypriotischen Verwaltung).
Visum
Visumpflichtige Reisende müssen vor der Abreise ein (e-)Visum beantragen.
E-Visum (Online-Visum) für touristische und Geschäftszwecke
Berechtigte visumpflichtige Staatsbürger können vor der Abreise ein Online-Visum auf der Homepage der türkischen Regierung für touristische und geschäftliche Aufenthalte (nicht für technische Einsätze) von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beantragen (sofern keine andere max. Aufenthaltsdauer angegeben ist). (Das E-Visum wird online per Kreditkarte bezahlt und kann anschließend heruntergeladen werden).
Einreise mit einem Boot
Visumpflichtige Reisende, die mit einem Boot einreisen, sollten vor der Reise ein Visum bei der zuständigen türkischen diplomatischen Vertretung beantragen.
Touristen, die mit einem Kreuzfahrtschiff in die Türkei einreisen, sind für einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Deutsche: Personalausweis (nur für touristische Aufenthalte) oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte (nur für touristische Aufenthalte).
Hinweise zu Reisen mit Kindern
Erfolgte die Ausreise aus Deutschland legal, bestehen für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine gesetzlichen Vorschriften. Dennoch wird empfohlen darauf zu achten, dass Minderjährige, die ohne ihre beiden Elternteile oder nur mit einem Erziehungsberechtigten (mit anderem Nachnamen) reisen, in der Türkei eine Einverständniserklärung ihrer beiden Eltern bzw. des gesetzlichen Vormundes benötigen könnten. Reiseanbieter können zusätzlich die vorherige Meldung an das Urlaubshotel verlangen.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für Hunde und Katzen wird ein mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate altes Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut und Katzen gegen Tollwut geimpft worden sein (mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate vor der Einreise, im Impfausweis nachzuweisen).
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.
Bei persönlicher Antragstellung sofort oder nach wenigen Tagen. Bis zu 3 Monate bei Rückfragen in Ankara.
e-Visum: Bis zu 48 Stunden.
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Reisezweck. Transitvisum: 3 Tage.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über einen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist sowie über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausnahmen: Ein Transitvisum benötigen die Staatsangehörigen der folgenden Länder, wenn sie im Transit via dem Internationalen Flughafen Istanbul nach Mexiko, Panama, Kolumbien und Venezuela reisen:
- Afghanistan, Burkina Faso, Chad, Guinea, Indien, Jemen, Kamerun, Mauretanien Nepal und Somalia.
Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum.
Visa u. a. für Staatsbürger Zyperns (griechischer Teil) werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen.
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
a) Antragsformular(e) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(b) Passfoto(s) (je nach Konsulat unterschiedliche Anzahl).
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 5 Monate gültig ist (kann je nach Reisezweck und Nationalität variieren).
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist zu erfragen).
(e) Ggf. Verdienstbescheinigung.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.
(h) Nachweis von Rück- oder Weiterreisetickets.
Sollte eine postalische Antragstellung möglich sein, ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
E-Visum
(a) Kreditkarte (nur Mastercard, Visa oder UnionPay),
(b) Flugreservierung,
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
1 Türkische Lira (Türk Lirasi)= 100 Kuruş. Währungskürzel: TL, TRY (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10 und 5 TL, Münzen in den Nennbeträgen 1 TL und 50, 25, 10, 5 und 1 Kuruş.
Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen, es besteht jedoch Deklarationspflicht ab einem Gesamtwert von 5.000 US$. Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag im Gegenwert von 5.000 US$ bzw bis in Höhe des deklarierten Betrages.
Quittungen vom Geldumtausch in der Türkei müssen aufbewahrt werden. Im Falle eines Rückumtausches von TL in eine ausländische Währung, müssen bei der Ausreise alle Quittungen vorgelegt werden.
Vor allem Visa und Mastercard, aber auch American Express werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Mo-Fr 08.30-12.00 und 13.30-17.00 Uhr (z. T. auch durchgehend).
Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden:
Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art (inklusive Cannabis sowie medizinischen Cannabis und anderer CBD-Produkte) ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden.
Verboten ist der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern (z.B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, Steine, Fossilien). Diese gelten als staatliches Eigentum. Verstöße werden mit mehreren Monaten Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen (z.Zt. ca. 9.000,- Euro) gehandet. Dabei spielt der Wert der Antiquitäten keine Rolle.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. Beantragt werden diese bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen.
Die Ausfuhr von Drogen (inklusive Cannabis sowie medizinischen Cannabis und anderer CBD-Produkte) ist streng verboten.
Copyright und Haftungsausschluss