| Ländername | Republik Ruanda; Republic of Rwanda, Republika y'u Rwanda (Kinyarwanda) |
| Fläche | 26.338 km2 |
| Hauptstadt | Kigali |
| Bevölkerung | 14.569.341 |
| Sprache | Swahili |
| Staats-/Regierungsform | Semipräsidentielles Regierungssystem |
| Staatsoberhaupt | Paul Kagame (Ruandische Patriotische Front, RPF), Präsident der Republik Ruanda, im Amt seit 22.04.2000; zuletzt 2024 im Amt bestätigt |
| Regierungschef | Dr. Justin Nsengiyumva (parteilos), Premierminister der Republik Ruanda, im Amt seit 23.07.2025 |
| Außenminister | Olivier Jean Nduhungirehe (Parti Social Démocrate, PSD), im Amt seit 14.06.2024 |
| Währung | Ruanda-Franc |
| Zeitzone | UTC+2 |
| Reiseadapter | C, J |
| Kfz-Länderkennzeichen | RWA |
| ISO-3166 | RW, RWA |
| Internet-TLD | .rw |
| Landesvorwahl | +250 |
| Website | https://www.gov.rw/ |
Siehe
Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden im Januar 2024 durch die burundische Seite geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen.
Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut.
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.
Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie mehrtägige Haftstrafen.
Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die "Concoubinage" (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.
Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.
Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.
Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Einzelne Abhebungen sind auf 200.000 RWF begrenzt. Hierbei können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit "Momo" ("mobile money") beglichen werden.
Siehe
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in Ruanda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet, aber auch in Kigali sind schwere Krankheiten und Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt können vorkommen. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber und Rift-Valley-Fieber.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurde Cholera nur in der Western Province nachgewiesen. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
In Ruanda besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Mpox. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Meningokokken-Erkrankungen werden im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber kann durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen werden. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser (auch Kivu-See) übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
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Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
Am 15. Mai 2026 wurde ein Ausbruch von Ebolafieber in der Provinz Ituri (Demokratische Republik Kongo) gemeldet. Uganda hat ebenfalls am 15. Mai 2026 den Ausbruch des Ebola-Bundibugyo-Virus bestätigt.
Die WHO erklärte den aktuellen Ausbruch am 17. Mai 2026 zum „Public Health Emergency of International Concern (PHEIC)". Laut WHO bestehen derzeit erhebliche Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Infektionszahlen, der geografischen Ausbreitung des Ausbruchs sowie der epidemiologischen Verknüpfungen zwischen bestätigten und vermuteten Fällen.
Bislang gibt es keine bestätigten Fälle in Ruanda.
Die ruandischen Behörden haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet und Einreisebeschränkungen erlassen, siehe Einreise und Zoll. Dennoch ist - auch wegen des regen Grenzverkehrs im Dreiländereck der Demokratischen Republik Kongo, Uganda und Ruanda - mit bisher nicht erkannten Fällen zu rechnen.
Ebola-Impfstoffe werden grundsätzlich für Kontaktpersonen und Gesundheitspersonal verwendet. Für Reisende ist eine Impfung nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu den Ebola-Zaire-Stämmen gibt es derzeit weder zugelassene spezifische Therapeutika noch Impfstoffe gegen das Ebola-Bundibugyo-Virus.
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo ist weiterhin angespannt. Negative Auswirkungen des dortigen Konflikts auf das unmittelbare Grenzgebiet zu Ruanda sind nicht auszuschließen.
Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzregionen zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.
In der Vergangenheit kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo und Uganda nördlich der Nationalstraßen RN4 und RN8 und im Grenzgebiet zu Burundi zu (auch terroristisch motivierten) bewaffneten Überfällen. Im Gebiet des Nationalparks Nyungwe-Forest und auf der Verbindungsstraße zwischen Rusizi (früher Cyangugu) und Nyamagabe (früher Gikongoro) sowie in der Nähe des Volcanoes-Nationalparks bestehen Risiken für terroristische Angriffe. Nach Zwischenfällen in den vergangenen Jahren wurden die Sicherheitskräfte erheblich verstärkt.
Siehe Aktuelles
Seit dem Frühjahr 2022 kam es im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu einzelnen militärischen Zwischenfällen. Weitere derartige Vorkommnisse sind nicht auszuschließen.
Gewaltkriminalität ist selten; Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl sowie Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern sowie Wohnungseinbrüche nehmen jedoch zu.
In den unmittelbaren Grenzgebieten zu Burundi und der Demokratische Republik Kongo, wie auch bei Weiterreisen in diese Länder, besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden. Gleiches gilt für das Grenzgebiet zu Uganda im Norden des Landes.
Es herrscht tropisches Hochlandklima. Aufgrund andauernder wolkenbruchartiger Regenfälle kann es besonders in den beiden Regenzeiten von Februar bis Mai und September bis Dezember zu Überschwemmungen und insbesondere in ländlichen Regionen zu Sturzbächen und Erdrutschen kommen.
Das seismisch hochaktive Gebiet im Norden und im Westen Ruandas um den Kivu-See gehört zu der Region des ostafrikanischen Grabenbruchs. Hier kann es zu Erdbeben kommen.
Der Vulkan Nyiragongo (Demokratische Republik Kongo) nahe der Grenze zu Rubavu brach 2021 zuletzt aus. Der Vulkan Nyamuragira, 12 km nordwestlich des Vulkans Nyiragongo, zählt zu den aktivsten Vulkanen Afrikas.
Siehe Aktuelles
Alle Grenzübergänge an der Landgrenze zwischen Ruanda und Burundi wurden im Januar 2024 durch die burundische Seite geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang davon nicht betroffen.
Das öffentliche Verkehrsnetz ist gut ausgebaut.
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden.
Alle Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger müssen beachten, dass offizielle Wagenkolonnen Vorrang haben; andere Verkehrsteilnehmer müssen am rechten Straßenrand anhalten und warten, bis die komplette Kolonne passiert hat.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich jedoch nicht akzeptiert.
Beamtenbeleidigungen können zu mehrwöchigen Haftstrafen führen; eine anwaltliche Verteidigung wird dann erforderlich. Bei Alkohol am Steuer drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot sowie mehrtägige Haftstrafen.
Der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die „Concoubinage" (dauerhaftes Zusammenleben von unverheirateten Personen, von denen mindestens eine verheiratet ist) ist aufgrund einer immer noch gültigen Vorschrift aus dem Jahr 1988 unter Androhung einer Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe untersagt.
Das ruandische Strafrecht sieht für sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.
Landeswährung ist der Ruanda-Francs (RWF). Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden. Empfohlen wird die Mitnahme von EUR oder USD, sofern es sich um neue Scheine (ab 2009) handelt. Diese können problemlos gewechselt werden.
Darüber hinaus ist das Abheben von RWF mit Kredit- bzw. Debitkarten (Girocard) an Bankautomaten möglich. Einzelne Abhebungen sind auf 200.000 RWF begrenzt. Hierbei können je nach Kreditinstitut unterschiedlich hohe Gebühren anfallen.Einige Geschäfte akzeptieren nur noch bargeldlose Zahlungen. Dienstleistungen müssen mit „Momo" („mobile money") beglichen werden.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Infolge des Ebola-Ausbruches in der DR Kongo hat Ruanda folgende Regelungen erlassen:
Ausländischen Reisende, die sich in den 30 Tagen vor der geplanten Einreise nach Ruanda in der DR Kongo aufgehalten haben, wird die Einreise nach Ruanda verweigert. Dies gilt auch, wenn nur ein Transitaufenthalt in der DR Kongo erfolgt ist. Für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Ruanda gelten ggf. abweichende Regelungen.
Bei Einreise nach Ruanda über die Landgrenze zur DR Kongo werden Gesundheitschecks durchgeführt sowie ggf. weitere Maßnahmen getroffen. Rückfragen können unter der kostenlosen Rufnummer 114 gestellt werden
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Nähere Informationen können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Ruanda ein Visum.
Visa für die Einreise nach Ruanda können entweder online oder nach Eintreffen am Flughafen beantragt und bezahlt werden. Die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise und einen Aufenthalt von 30 Tagen beläuft sich auf ca. 50 USD und für eine mehrmalige Einreise und einen Aufenthalt von 90 Tagen auf ca. 70 USD. Am Flughafen kann die Gebühr in USD, EUR in bar oder mittels Kreditkarte bezahlt werden.
Für Touristenreisen nach Ruanda, Kenia und Uganda kann alternativ vor Reiseantritt über das ruandische Online-Portal ein East-Africa-Tourist-Visum beantragt werden, wenn das Ersteinreiseland Ruanda ist. Das East-Africa-Tourist-Visum erlaubt eine einmalige Einreise in den Staatenverbund und multiple Reisen zwischen den Staaten. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 USD und sind bei Antragsstellung zu bezahlen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, sie muss aber ab einem Betrag von 10.000 USD deklariert werden.
Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für Plastikverpackungen und –tüten. Zuwiderhandlungen können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.
Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt.
Die Einfuhr von Drohnen und E-Zigaretten ist nicht erlaubt.
Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.
Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15-25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.
Für Reisen mit bestimmten Haustieren (z.B. Hunde, Katzen) sind eine Herkunftsbescheinigung und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Letzterer dient u.a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Es ist außerdem eine Gesundheitsbescheinigung eines Tierarztes aus dem Herkunftsland des Tieres zusammen mit einer englischen Übersetzung vorzulegen. Die Einfuhrgenehmigung wird vom Rwanda Agriculture Board ausgestellt.
Siehe Aktuelles
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY und Tollwut angeraten.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die medizinische Versorgung in Ruanda ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet, aber auch in Kigali sind schwere Krankheiten und Unfallfolgen nicht immer ausreichend behandelbar. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt können vorkommen. Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung in Ruanda ist für Ausländer grundsätzlich Vorauskasse zu leisten.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber und Rift-Valley-Fieber.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. In den vergangenen Jahren wurde Cholera nur in der Western Province nachgewiesen. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
In Ruanda besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen und Mpox. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Meningokokken-Erkrankungen werden im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber kann u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen werden. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser (auch Kivu-See) übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Hepatitis A und B | 3 | - |
| Malaria | 4 | - |
| Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y | 5 | - |
| Dengue-Fieber | 1 | - |
| Gelbfieber | 2 | - |
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden nach Ruanda ab einem Alter von 12 Monaten verlangt, die nach Aufenthalt aus einem, von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet, einreisen.
[3] Hepatitis A ist weitverbreitet, Hepatitis B, C und D kommt landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B, C und D sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Das Malaria-Risiko ist ganzjährig in allen Landesteilen hoch. Die gefährlichere Form Plasmodium falciparum herrscht zu 99 % vor.
[5] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[6] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt vor allem in den Slums in den Höhenlagen auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders im Westen des Landes vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 6 Monate gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Allgemein erforderlich.
U.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können ein Visum für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen für eine einmalige Einreise entweder bei der Ankunft oder online beim Rwanda Directorate General of Immigration and Emigration beantragen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Ca. 1 Woche
Bis zu 3 Monaten; Visa können bei den Einwanderungsbehörden in Kigali verlängert werden.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum sowie ein gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.
Visum bei der Ankunft und Online Visum:
50 US$ (einmalige Einreise, 30 Tage Aufenthalt).
70 US$ (mehrmalige Einreise, 90 Tage Aufenthalt).
Hinweis: Minderjährige unter 16 Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern / Sorgeberechtigten reisen, erhalten ihr Visum für Ruanda kostenlos.
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und Kopie des Reisepasses.
(d) 1 Visumantragsschreiben.
(e) Nachweis der gebuchten Reiseroute.
(f) Visumgebühr (per Überweisung mit abgestempeltem Original-Beleg).
(g) Einladungsschreiben bei nicht-touristischen Reisen.
(h) Entsendungsschreiben bei nicht-touristischen Reisen.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
1 Ruanda-Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: FRw, RWF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 5.000, 2.000, 1.000 und 500 FRW; Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 20, 10, 5 und 1 FRW. Lokale Dienstleistungen meist in bar in Ruanada-Franc bezahlt. Umso höher die Beträge, umso eher werden harte Währungen verlangt. So müssen in den größeren Städten des Landes zum Beispiel Rechnungen in Luxushotels häufig mit US-Dollar in bar beglichen werden.
In Ruanda setzt sich mit der Bezahl-App MoMo immer mehr bargeldloses Bezahlen durch. Einige Geschäfte akzeptieren keine Barzahlungen mehr.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 5.000 FRw beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge.
Internationale Kreditkarten wie Visa, seltener Mastercard und teilweise auch Diners Club werden von immer mehr Unternehmen akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Ruanda nicht akzeptiert.
Mo-Fr 08.30-12.30 und 14.00-17.00 Uhr, Sa 08.30-11.30 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Ruanda eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
250 g Tabakwaren;
1 l alkoholische Getränke (einschließlich Spirituosen) oder 2 l Wein.
500 ml Parfüm und Eau de Toilette, wovon Parfüm maximal ein Viertel der Menge sein darf.
Es besteht immer Deklarationspflicht. Die Einfuhr von persönlichen Gebrauchsgegenständen und Geschenken (ausgenommen Tabakwaren, alkoholische Getränke, Parfüm und Eau de Toilette) ist bis zu einem Gegenwert von 500 US$ zollfrei.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
E-Zigaretten, Plastikverpackungen und –tüten, Waffen, Drogen und pornographisches Material aller Art.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Copyright und Haftungsausschluss