Ländername | Hellenische Republik, Elliniki Dimokratia |
Fläche | 131.957 km2 |
Hauptstadt | Athen |
Bevölkerung | 10.760.421 |
Sprache | Griechisch |
Religion | Griechisch-Orthodoxe Christen 98 %, Muslime 1,3 % |
Staats-/Regierungsform | Parlamentarische Republik |
Staatsoberhaupt | Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou seit 13.03.2020 |
Vertreter des Staatsoberhaupts | Parlamentspräsident Kostas Tassoulas seit 18.07.2019 (Neue Demokratie Nea Dimokratia) |
Regierungschef | Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis seit 08.07.2019 (Nea Dimokratia) |
Außenminister | Nikos Dendias seit 09.07.2019 (Nea Dimokratia) |
Währung | Euro (EUR) |
Zeitzone | MEZ + 1 / UTC + 2 |
Stromnetz | 220 V / 50 Hz |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | GR |
ISO-3166 | GR, GRC |
Internet-TLD | .gr |
Landesvorwahl | +30 |
Website | https://government.gov.gr/ |
Geeignet für | Kultur, Meer, Feiern |
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger, Motorrad- und Berufskraftfahrer 0,0.
In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, so dass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.
Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
Der deutsche KfZ-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung "Internationales Zertifikat" (nach -Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber -Bürgern - strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.
Zahlungsmittel ist der Euro. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben von Geldautomaten sind weit verbreitet.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Letzte Änderungen: Aktuelles (Beschränkungen im Land)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Beschränkungen im Land)
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien sowie Nördliche Ägäis beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Die Einreise nach Griechenland auf dem See-, Luft- und Landweg ist nur mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen. Zusätzlich wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt.
Alle Personen, die bis zum 21. Januar 2021 nach Griechenland einreisen, müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Dieses PLF ist für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung mit einem QR-Code, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Kann bei Einreise kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Der QR-Codes muss beim Check-In/Boarding vorgezeigt werden.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über das „Passenger Locator Form" können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf das Registrierungsverfahren.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels", also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine siebentägige häusliche Quarantäne begeben.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown" zunächst bis zum 25. Januar 2021 erlassen.
Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen sind geöffnet. Seit dem 18. Januar 2021 dürfen auch Einzelhandelsgeschäfte wieder unter Einhaltung strenger Kapazitätsbeschränkungen öffnen. Folgende Maßnahmen gelten:
Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt; Einzelhandelsgeschäft: Genehmigung ist 2 Stunden gültig)
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B" (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen weiterhin öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. In der Region Attika gilt abweichend, dass man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen darf.
Den deutschen Vertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel muss eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammenarbeiten.
Es kann zu Protesten und Demonstrationen kommen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versuchen viele Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen.
Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es vermehrt zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Handtaschenraub. Dies gilt ganz besonders für belebte Plätze und öffentliche Verkehrsmittel, wie insbesondere die Metro- und Buslinien vom/zum Flughafen und für die Metro- und Busstationen in den Innenstädten.
Autoaufbrüche und Trickdiebstähle gegenüber Autotouristen kommen vor.
Das Festland Griechenlands wie auch die Inseln liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es häufiger zu Erdbeben und seltener zu vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November vereinzelt zu schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. Diese führen zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein gutes Netz öffentlicher Verkehrsverbindungen mit Inlandsflügen, Fähren, in Athen ein U-Bahn-Netz und eine Tramlinie sowie Busverbindungen.
Auf dem Festland existiert ein Netz gut ausgebauter Straßen, auf den Inseln mit Einschränkungen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft-, See- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger, Motorrad- und Berufskraftfahrer 0,0.
In Kreisverkehren wird ohne anderslautende Verkehrszeichen dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang gewährt, so dass Fahrzeuge im Kreisverkehr oftmals abbremsen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Monaten.
Verkehrsdelikte werden mit höheren Bußgeldern als in Deutschland üblich bestraft. Nicht selten werden bei Parkverstößen die amtlichen Kennzeichen durch die Polizei sichergestellt und erst nach einigen Wochen und nach Zahlung eines Bußgeldes wieder ausgehändigt. Weiter informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggels als organisierte Kriminalität gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen immer wieder, die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
Der deutsche KfZ-Führerschein ist ausreichend. Ein deutscher amtlicher Sportbootführerschein mit der Bezeichnung „Internationales Zertifikat" (nach UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird in Griechenland nicht anerkannt. Zu Einzelheiten über die Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine in Griechenland informieren die Deutschen Vertretungen in Griechenland.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt und mitunter hart bestraft.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort (d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden, siehe Infrastruktur/Verkehr.
Zahlungsmittel ist der Euro. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen. Die Bezahlung mit Kreditkarten und das Abheben von Geldautomaten sind weit verbreitet.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Flugreisen nach Deutschland können daher nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden.
Generell empfehlen wir für ein Kind, das allein oder mit nur einem Elternteil reist, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Alleinreisende Minderjährige benötigen ggf. eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.
Bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Es sollten keine Verteidigungssprays mitgeführt werden (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und den Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland zugelassenen Pkw in einem Zeitraum von zwölf Monaten sechs Monate – durchgehend oder aufgeteilt – in Griechenland fahren. Nach Ablauf dieses erlaubten Zeitraums muss das Fahrzeug entweder für den Zeitraum von sechs Monaten außer Landes gebracht werden, beim zuständigen Zollamt für mindestens sechs Monate unter Zollverschluss genommen werden oder rechtmäßig auf griechische Kennzeichen zugelassen werden. Bei Nichtbeachtung drohen Stilllegung und Bußgelder. Für als Nutzfahrzeuge angemeldete Fahrzeuge gelten ggf. andere Regelungen.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Bei der Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
In Griechenland besteht kein oder höchstens ein minimales Malariarisiko zwischen April und November, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Es wird keine Malariaprophylaxe für Griechenland empfohlen.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Griechenland zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.
In Nordgriechenland besteht ein geringes Risiko an einer durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken. Eine FSME-Impfung ist bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
Das Krim-Kongo-Fieber ist eine Viruserkrankung, die i.d.R. von Zecken auf den Menschen übertragen wird und mit erhöhter Blutungsneigung einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Erkrankung tritt gelegentlich im Nordosten Griechenlands auf. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
In Griechenland besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Sozialversicherungsanstalt (Idryma Koinonikon Asfaliseon IKA). Die EHIC muss im Krankheitsfall in der Notaufnahme oder beim Vertragsarzt vorgelegt werde. Die Behandlung ist kostenfrei.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achtung: Reisende, die für Griechenland ein Visum benötigen, müssen über eine in Griechenland gültige Reisekrankenversicherung verfügen.
Medikamente müssen z. T. selbst bezahlt werden (25%, bis auf Ausnahmen (0 oder 10%)). Apotheker sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und bestimmte Medikamente zu verschreiben.
Auf abgelegenen Inseln ist die Krankenversorgung zum Teil weniger gut.
Erste-Hilfe-Dienst:
Tel: 166 im Bereich Athen.
Leitungswasser ist in Athen und in anderen Städten normalerweise sauber. Außerhalb der Städte und besonders in entlegenen Gebieten (ausgenommen Quellwasser in Bergregionen) sollte Wasser generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | - | - |
Malaria | 1 | - |
Typhus | Nein | - |
Cholera | Nein | - |
Gelbfieber | Nein | - |
[1] Ein Malariarisiko ist nicht bis kaum vorhanden. Reisende sollten konsequenten Mückenschutz betreiben. Eine medikamentöse Prophylaxe ist für Reisende nach Griechenland jedoch nicht angezeigt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird im Sommer vereinzelt im Norden des Landes (westlich von Thessaloniki) durch Zecken übertragen. Das Infektionsrisiko ist gering. Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung zu erwägen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Das durch Mücken übertragene Kala Azar kommt vor, vor allem im Süden und auf den Inseln (einschließlich Kreta). Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Fälle von Krim-Kongo-hämorrhagischem Fieber treten gelegentlich im Nordosten auf. Die Übertragung des Virus erfolgt gewöhnlich über Zecken, gelegentlich bei engem Kontakt und Pflege auch von Mensch zu Mensch. Das Risiko für Touristen ist gering, wegen Übertragung auch anderer Krankheitserreger ist ein guter Schutz vor Zeckenstichen (z.B. Repellentien, festes Schuhwerk, lange Hosen) bei entsprechenden Aktivitäten sinnvoll. Zudem sollten saugende Zecken (möglichst mit geeigneter Pinzette) rasch entfernt werden.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt auf dem Festland, den Ionischen Inseln und Kreta vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Besonders Kinder und Jugendliche sollten einen Impfschutz haben. Die Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfohlen. Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Griechenland in den Sommermonaten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Schutzimpfung gegen West-Nil-Fieber gibt es nicht.
Tollwut kann im Norden des Landes vorkommen, wenn auch sehr selten. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
---|---|---|---|---|
Türkei | Ja | 1 | Ja | - |
Andere EU-Länder | Nein | Nein | Nein | Ja |
Schweiz | Nein | Nein | Nein | Ja |
Österreich | Nein | Nein | Nein | Ja |
Deutschland | Nein | Nein | Nein | Ja |
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit Personalausweis/Identitätskarte, der für die Länge des gesamten Aufenthalts gültig sein muss, einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis zu den Reisedokumenten
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Deshalb sollte man sich unbedingt vor Antritt der Reise bei der Fluggesellschaft erkundigen.
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Griechenland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Bei der Einreise nach Griechenland muss ein negativer COVID-Test vorgelegt werden können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zudem besteht eine 3-tägige Quarantänepflicht. Spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland müssen Reisende die Passenger Locator Form ausfüllen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genanten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten in englischer oder griechischer Sprache mitführen. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich ebenfalls, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen. Auch diese sollten beglaubigt sein.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Für Papageien und Sittiche aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Papageienkrankheit hat und dass das Herkunftsland frei von der Papageienkrankheit ist.
Kurzfristiger Aufenthalt: Je nach Nationalit bis zu 3 Wochen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Bis zu 90 Tage Aufenthalt, je nach Nationalität unterschiedlich. Transitvisum: max. 5 Tage (der Einreisetag zählt mit).
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Griechenland aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Bei einem Transit über Nacht wird ein Transitvisum benötigt.
Einreise-, Transitvisum.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung..
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passfoto.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Ausländische Währungen und Reiseschecks können bei allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben umgetauscht werden. Es lohnt sich, vor dem Umtausch die Wechselkurse zu vergleichen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich sein können. Banken erheben eine Wechselgebühr.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Barmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (auch Reiseschecks, anderen Währungen oder auf Dritte ausgestellte Schecks).
Diners Club, Visa, American Express, Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Geschäften, Reisebüros, Restaurants und Autoverleihfirmen (weniger an Tankstellen) akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Mo-Do 08.00-14.30, Fr 08.00-14.00 Uhr. Während der Hauptsaison sind viele Banken auf den größeren Inseln zum Geldumtausch auch nachmittags und abends geöffnet.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Griechenland eingeführt werden:
Flugreisende: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
Reisende, die mit anderen Transportmitteln als dem Flugzeug ankommen: 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50g Tabak.
Ankommende Reisende in allen Transportmitteln:
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
500g Kaffee oder 250 g Kaffeeextrakt;
100 g Tee oder 40 g Teeextrakt;
50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette.
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 € (alle Transportmittel).
Alkohol und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Waffen (auch Selbstverteidigungssprays) und Munition, Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie Pflanzen mit Erde. Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Archäologischen Gesellschaft in Athen ist es verboten, Antiquitäten aus Griechenland auszuführen. Steine von archäologischen Stätten dürfen ebenfalls nicht ausgeführt werden. Ein Ausfuhrverbot besteht auch für Rauschgift (auch in kleinen Mengen) sowie für Waffen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
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