Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Frankreich

Steckbrief

Frankreich - Fakten

Ländername Französische Republik, République Française
Beste Reisezeit Januar, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Dezember
Fläche 643.801 km2
Hauptstadt Paris
Bevölkerung 68.373.433
Sprache Französisch
Staats-/Regierungsform Dezentralisation
Staatsoberhaupt Staatspräsident Emmanuel Macron seit 14.05.2017 (seit 2022 " Renaissance ", davor " La République en marche " (LREM))
Vertreter des Staatsoberhaupts Präsident des Senats Gérard Larcher seit 24.09.2017 (" Les Républicains ")
Regierungschef Premierminister Michel Barnier seit 05.09.2024 (" Les Républicains ")
Außenminister Jean-Noël Barrot seit 21.09.2024 (" Mouvement démocrate ")
Währung Euro
Zeitzone UTC+1, Europa/Paris, UTC+2, Mitteleuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit, UTC-4, UTC-3, UTC-3, UTC+4, UTC+3, UTC-10, UTC+11, UTC+12, UTC-2, UTC-3
Reiseadapter C, E
Kfz-Länderkennzeichen F
ISO-3166 FR, FRA
Landesvorwahl +33
Website https://www.service-public.fr/
Reisepass & Visum Nicht notwendig
Geeignet für Kultur, Shopping, Outdoor, Meer, See, Wintersport, Feiern

Geographie

Das Landschaftsbild wird von drei topografischen Einheiten bestimmt: den großräumigen Beckenlandschaften, die teilweise von Hügelländern durchzogen werden und zum Meer hin in Küstenebenen übergehen (Pariser Becken, Aquitanisches Becken u. a.), den Mittelgebirgen (Zentralmassiv, Vogesen) und den Hochgebirgen (Westalpen, Pyrenäen). Die Beckenlandschaften besitzen gute bis sehr gute Böden und günstige klimatische Bedingungen. Die geologische Situation (große Senkungsgebiete zwischen alten Massiven und jungen Faltengebirgen) begünstigte die Entstehung von Steinkohle, Eisen-, Uran-, Bauxiterz, Erdöl und -gas, die wirtschaftlich bedeutsam sind. Die größten Flüsse (Rhône, Seine, Loire) verlaufen radial. Während der Westen und der Norden des Landes maritimes gemäßigtes Klima aufweisen, liegt der Osten bereits im Übergangsklima. Im Süden Frankreichs werden die Klimaverhältnisse vom Mittelmeer beeinflusst. Den trockenheißen Sommern angepasst, dominieren hier die Hartlaubvegetation und die Macchie, während die übrigen Landesteile im Bereich der sommergrünen Wälder liegen.

Politik und Bevölkerung

Laut Verfassung ist Frankreich eine parlamentarisch-demokratische Republik mit starker Stellung des Präsidenten. Der Präsident der Republik wird auf fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Das französische Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Senat mit 321 Mitgliedern und der Nationalversammlung mit 577 Mitgliedern. Bei der Gesetzgebung haben beide Kammern den gleichen Anteil, bei Streitfällen entscheidet in letzter Instanz die Nationalversammlung. Frankreich ist administrativ in 22 Regionen gegliedert; die Insel Korsika besitzt einen Sonderstatus. Zu Frankreich gehören mehrere Überseegebiete wie beispielsweise Französisch-Guyana und die Insel Martinique. Frankreich ist Mitglied der EU und der NATO. Die Bevölkerung ist ungleichmäßig über das Land verteilt. Die größten Ballungsräume sind die industriellen Kernräume im Norden und Nordosten. Etwa jeder fünfte Franzose lebt in der Region Ile-de-France um die Hauptstadt Paris. Über 90 % der Einwohner sind Franzosen. Als Minderheiten zählen u. a. die 1,2 Mio. deutschsprachigen Elsässer und Lothringer. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 6,3 %, es handelt sich vor allem um Nordafrikaner. Drei Viertel der Bevölkerung sind Katholiken.

Geschichte und Kultur

Das Gebiet des heutigen Frankreich war bereits vor über 10 000 Jahren besiedelt. Die Errichtung des Frankenreiches (5.–9. Jh.) unter den Merowingern und Karolingern und die Entwicklung des französischen Königtums bis zum 16. Jh. beeinflussten die Geschichte Westeuropas entscheidend. Die ständigen Auseinandersetzungen mit dem Adel nach innen und mit den Briten nach außen (z. B. Hundertjähriger Krieg) festigten die Zentralgewalt und führten zur Herausbildung einer gesamtnationalen Monarchie, die im 17. und zu Beginn des 18. Jh. ihren Höhepunkt erreichte (Ludwig XIII. bis Ludwig XVI.). Der Sieg des Bürgertums in der Französischen Revolution von 1789 setzte Signale für die europäische Entwicklung im 19. Jh. Nach der Wiedererrichtung des Kaiserreichs führte Napoleon Bonaparte 1803–15 Kriege gegen die europäischen Mächte, die letztlich mit der französischen Niederlage endeten. Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Weltkrieg gehörte Frankreich zu den Siegermächten. Frankreich gilt als Hochburg der Kunst- und Kulturszene in Europa. Die einzigartigen Kunst- und Kulturschätze reichen von den gotischen Kathedralen (Paris, Chartres, Reims), den prachtvollen Königsschlössern an der Loire und in Versailles über literarische Werke (Hugo, Balzac, Sartre) bis zu einem reichhaltigen Musikleben (Oper, Ballett, Chanson).

Frankreich - Geschichte

8000 v. Chr. Blüte der Höhlenmalerei in Südwestfrankreich
58–52 v. Chr. Julius Cäsar erobert Gallien
1226–1270 Ludwig IX. macht Frankreich zum größten Königreich Europas
1337–1453 Hundertjähriger Krieg zwischen Frankreich und England
1789 Französische Revolution
1804 Krönung Napoleons zum Kaiser
1914–1918 Nordfrankreich wird im Ersten Weltkrieg verwüstet
1940–44 Deutsche Besetzung Frankreichs, Vichy-Regierung
1944 Landung der Alliierten in der Normandie, Befreiung von der deutschen Besatzung
2015 Islamistische Terroranschläge erschüttern Paris
2016 LKW-Terroranschlag in Nizza
2022 Emmanuel Macron wird als Präsident wiedergewählt, muss aber deutliche Stimmenverluste hinnehmen
2024 Olympische Sommerspiele in Paris
Klimadaten

Für dieses Land sind mehrere Klimaregionen erfasst. Bitte wählen Sie eine der folgenden Städte aus, um die passenden Klimadaten zu laden.

Paris
Marseille
Kommunikation & Adressen

Auskunft vor Ort

Die Französische Zentrale für Tourismus (france.fr/de) präsentiert Informationen in deutscher Sprache und verweist auf Links zu Regionen, Departements und Gemeinden.

Diplomatische Vertretungen

Deutsche Botschaft

Paris: 24, Rue Marbeau | Tel. 01 53 83 45 00 | allemagneenfrance.diplo.de

Österreichische Botschaft

Paris: 6, Rue Fabert | Tel. 01 40 63 30 63 | bmeia.gv.at

Schweizer Botschaft

Paris: 142, Rue de Grenelle | Tel. 01 49 55 67 00 | eda.admin.ch

Notruf

Die EU-Notrufnummer 112 funktioniert vom Festnetz wie vom Handy aus, auch ohne Simkarte oder Vertrag. Hinzu kommen die landesweiten Notrufe für Notarzt (15), Polizei (17), Feuerwehr (18) und Rettung aus Seenot (196).

Internet & WLAN

Das Internet in Frankreich ist deutlich besser ausgebaut und schneller als in Deutschland. In Großstädten hat 5G Einzug gehalten. Kostenlos ins Netz kommt man mit freien wifi-Netzen – allein in Paris an mehr als 1000 Orten. Alle staatlichen und städtischen und fast alle privaten Museen, alle Bibliotheken, Autobahnraststätten, Bahnhöfe, Flughäfen, Fast-Food-Ketten und Einkaufszentren locken mit kostenlosem, unbegrenztem Zugang zum Internet. Und sogar in Skigebieten wurden WLAN-Hotspots in die Pylone der Lifte integriert!

Telefon & Handy

Für Auslandsgespräche aus Frankreich nach Deutschland wählst du die Länderkennzahl 0049, für Österreich 0043 und für die Schweiz 0041 und dann die Ortsvorwahl ohne die erste 0. Für Gespräche nach Frankreich musst du erst die Länderkennzahl 0033, dann die Rufnummer ohne die einleitende 0 wählen, innerhalb von Frankreich immer die zehnstellige Nummer inklusive der 0.

Es gibt in Frankreich vier große Mobilfunkanbieter (Orange, SFR, Bouygues, Free). Das Netz ist gut, in Großstädten gibt es sogar schon 5G.

Feiertage, Feste & Veranstaltungen

Veranstaltungen

Januar

Festival International de la Bande Dessinée (Angoulême), bdangouleme.com: Welttreffen der Comickultur

Februar

Carnaval: Hochburgen des Karnevals sind Nizza, Limoges, das Elsass und Hauts-de-France.

Fête du Citron (Menton), fete-du-citron.com

Ostern

Feria (Arles), arenes-arles.com: Auftakt der Stierkampfsaison

April

Festival International du Film Policier (Beaune), Facebook: Krimifestival

Mai

Fêtes de Jeanne d’Arc (Orléans), orleansjeannedarc.fr: Mittelalterfest zu Ehren der Nationalheiligen

Internationale Filmfestspiele (Cannes), festival-cannes.com

Juni

Fête de la Musique: am 21. Juni kostenlose Konzerte im ganzen Land

Juli

Festival d’Avignon: wichtigstes Theaterfestival des Landes (festival-avignon.com) mit Off-Festival alternativer Ensembles (avignonleoff.com)

August

Paris Plages, de.parisinfo.com: Strandvergnügen an der Seine und am Bassin de la Villette

Jazz in Marciac, jazzinmarciac.com: 20 Tage Jazz von Weltrang

November

Fassanstich des jungen Rotweins am dritten Do – Le Beaujolais nouveau est arrivé!

Dezember

Fête des Lumières (Lyon), fetedeslumieres.lyon.fr: viertägiges Lichterfest

Feiertage

1. Januar Neujahr (Jour de l’An)
März/April Ostermontag (Lundi de Pâques)
1. Mai Tag der Arbeit (Fête du Travail)
8. Mai Kriegsende 1945 (Victoire des Alliés en 1945)
Mai/Juni Himmelfahrt (Ascension); Pfingstmontag (Lundi de Pentecôte)
14. Juli Nationalfeiertag (Fête Nationale)
15. August Mariä Himmelfahrt (Assomption)
1. November Allerheiligen (Toussaint)
11. November Kriegsende 1918 (Armistice 1918)
25. Dezember Weihnachten (Noël)
Mobilität vor Ort

Auto

Die Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften beträgt 50 km/h, auf Landstraßen 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (bei Regen 110 km/h). Die Promillegrenze beträgt 0,5. Du musst für jeden (!) Insassen eine Warnweste mitführen. Essen und Trinken am Steuer sind untersagt. Von November bis März sind Winterreifen Pflicht in den Alpen, im Zentralmassiv, im Jura, in den Pyrenäen und den Vogesen.

ÖPNV

Das öffentliche Verkehrsnetz ist in Frankreich sehr gut ausgebaut. Das Schienennetz der Hochgeschwindigkeits-TGVs, der Intercity-Züge und der regionalen TERs ergänzt ein ebenfalls sehr gut ausgebautes regionales und lokales Busnetz.

In den Großstädten Paris, Toulouse, Marseille und Lyon bist du am schnellsten mit der Métro unterwegs. Immer mehr Städte verdrängen die Autos aus den Innenstädten und bauen ihr Straßenbahnnetz aus.

Hausbooturlaub

Sehr beliebt sind Hausbootfahrten. Zu den schönsten Revieren gehören der Canal du Midi von Toulouse nach Sète, der Canal de Bourgogne im Burgund und naturnahe Flüsse wie Charente, Tarn und Lot.

Freizeit & Genießen

Essen und Trinken

Klassiker der Haute Cuisine, aber auch Hausmannskost und regionale Spezialitäten stehen auf der Karte. Entdecke diese cuisine du terroir beim Wein, Bier oder einem anderen Getränk: die Garantie für einen rundum glücklichen Gaumen.

Die Unesco hat die französische Küche daher sogar ins Weltkulturerbe aufgenommen. Frankreich feiert sie seitdem mit einem kulinarischen Fest: Beim Goût de France bereiten Köche weltweit an einem Tag – zuletzt meist Mitte April – ein typisch französisches Menü zu.

Bar, Bistro oder Bouchon?

Bereits frühmorgens öffnen die Bars und Cafés. Fürs petit déjeuner, das schnelle Frühstück, stellt man sich an die Theke, trinkt einen petit noir (Espresso) oder einen café crème (Kaffee mit Milch) und futtert Croissants oder ein pain au chocolat. Mittags gibt es ein günstiges Tagesgericht (plat du jour) und den ganzen Tag hindurch kleine Gerichte zum ersten Glas Wein, Bier oder Pastis.

Von 12 bis 14.30 Uhr genießen die Franzosen in Bistros und Brasserien ihr déjeuner mit Hausmannskost. Viele berühmte Küchenchefs kochten erst einmal auf kleiner, regionaler Flamme. Auch Paul Bocuse probierte seine Künste zunächst in einem Lyoner bouchon aus. Bis heute steht in diesen traditionellen Arbeiterlokalen Herzhaftes wie Innereien oder Eintopf auf der Karte. Diese kleinen Gaststätten entstanden Anfang des 19. Jhs., als die Bourgeoisie sich ihre Köchinnen nicht mehr leisten konnte. Bocuse war der wichtigste Botschafter der französischen Haute Cuisine und prägte viele der 600 französischen Sterneköche. Mit Sternen, Kochmützen oder Bestecken ausgezeichnete Restaurants gibt es in Frankreich allerorten. Gönn dir einmal die Gourmetküche von Stars wie Alain Ducasse, Pierre Gagnaire oder Anne-Sophie Pic! Mittags sind diese Nobelrestaurants durchaus bezahlbar.

Ausgebildet wird der Nachwuchs in Küche, Keller und Service an renommierten Hotelfachschulen wie dem Lycée Georges Frèche (401, Rue le Titien | Tel. 04 67 13 05 05 | lyceehoteliergeorgesfreche.fr) in Montpellier. In dessen Brasserie und Restaurant zeigt der Nachwuchs, was er draufhat – und du zahlst nur ein winziges Entgelt.

Das Menü

Das abendliche dîner muss für Franzosen ein mehrgängiges Menü sein. Nur ein Gericht à la carte? Mon Dieu, da wären sie geschockt. Menüs sind grundsätzlich erheblich billiger als ein Essen à la carte. Sie bestehen in der Regel aus Vorspeise (entrée), Hauptgericht (plat) und Käse (fromage) oder Nachtisch (dessert). Selbst im Resto U oder bei McDonald’s wird nicht auf eine Menüfolge verzichtet. Inzwischen bieten die Restaurants oft auch eine Menüwahl zwischen Vorspeise mit Hauptgericht oder Hauptgericht mit Dessert an.

Wein oder Bier?

Bestell zum Menü statt teurer Mineralwasserflaschen eine carafe d’eau, einen Krug Leitungswasser, der kostenlos immer wieder aufgefüllt wird. Auch Brot wird gratis auf den Tisch gestellt. Beim Wein gibt es günstige pichets, Krüge mit lokalem Wein, oder Flaschenweine mit IGP- oder AOCQualitätssiegel. Beim Bier dominieren Marken aus Belgien und dem Elsass neben Budweiser und Heineken. Groß im Kommen sind Craftbiere, die in Frankreich bière artisanale heißen.

Grosses Abendessen

Gegessen wird abends später als in Deutschland: auf dem Land von 19 oder 19.30 bis 21.30 Uhr, im Süden und in Paris von 20 bis 22 Uhr. In Paris und manchen Urlaubsorten gibt es abends einen Zweischichtbetrieb. Den frühen Gästen wird mit dem Kaffee als unmissverständliches Signal die Rechnung präsentiert, weil die nächsten Esser schon warten. Reservier also den letzten Service, wenn du nach dem dîner noch entspannt sitzen bleiben möchtest.

Regionale Hausmannskost

Mit dem Boom der Bistros ist es auf einmal wieder hip, lokale Hausmannskost, die cuisine du terroir, zu essen. Und die ist in Frankreich so vielfältig wie kaum sonstwo auf der Welt. Jeder Landstrich, jede Region hat eigene Spezialitäten und Gerichte, die du nur dort findest – von den Salzlämmern der Normandie bis zu den pieds et paquets der Haute-Provence, Schafsfüßen und gefülltem Schafsmagen. In der Auvergne ruhen krosse Bratwürste auf dem aligot, einem äußerst käsehaltigen Kartoffelbrei, und ganz Savoyen schwört auf das Karttoffel-Käse-Gratin tartiflette als Power-Imbiss auf der Skihütte.

Schätze aus dem Meer

Die Küsten von Ärmelkanal, Atlantik und Mittelmeer sind für Seafood-Fans wahre Schatzkammern. Austern und Miesmuscheln, Garnelen und Krebse stapeln sich dort auf den plats de fruits de mer. Meist kannst du dir deine Meeresfrüchteplatte selbst zusammenstellen. Dann lass dir die Gelegenheit nicht entgehen und koste auch einmal seltene Schätze aus dem Meer wie Seeigel, Seegurken oder violets de mer, Seeveilchen. Bon appétit!

Trinkgeld

Trinkgeld zu geben gehört zum guten Ton in Frankreich. Lass dir beim Bezahlen immer erst das Wechselgeld geben und dann das Trinkgeld beim Gehen auf dem Tisch liegen. Im Hotel erwartet das Zimmermädchen ein Trinkgeld, in teureren Häusern auch der Portier.

Einkaufen und Shoppen

Nussöl aus Grenoble, Lederhandschuhe aus Millau, Lavendelseife aus der Provence: In Frankreich entdeckst du immer etwas, das es bei uns zu Hause nicht gibt – besonders beim Bummel über die Wochenmärkte. Gute Adressen für Ausgefallenes oder Handgemachtes sind auch die Maisons des Produits de Pays, die zu Herstellerpreisen das Sortiment kleiner, lokaler Betriebe und Bauernhöfe verkaufen. Wer ein Faible für Museumsshops hat, findet Kunstdrucke, Designobjekte, Bücher und Textilien aus allen Nationalmuseen unter boutiquesdemusees.fr.

Für Küche & Tisch

In den Wäldern von Lothringen verstecken sich uralte Kristallfabriken. Die älteste ist Saint-Louis (saint-louis.com) in Saint-Louis-lès-Bitche, die bekannteste Baccarat (baccarat.fr) im gleichnamigen Ort. Beide locken mit Fabrikverkauf. Kult sind die Klappmesser von Laguiole (couteau-laguiole.com). Ein echtes Laguiole hat einen Griff aus Holz, Horn, Aluminium oder Elfenbein. Markenzeichen ist die Biene am Klappriegel. Größter Konkurrent ist L’Opinel (opinel.com) aus Savoyen. Als Hauptstadt der Fayence gilt Moustiers-Sainte-Marie. Schöne Mitbringsel aus dem Süden sind auch Schalen, Bretter und Bestecke aus Olivenholz, die du auf den Märkten findest.

(Frankreich-)Liebe geht durch den Magen

In Frankreich rühmt sich fast jeder Ort seiner eigenen Spezialität. Eine kleine Auswahl aus der riesigen Fülle: Die Würste aus der Auvergne sind ein Gedicht, der Senf aus Dijon ist legendär. Die besten macarons, kunterbunte, cremegefüllte Biskuithälften, kommen aus Nancy. Gertwiller im Elsass gilt als Hauptstadt des Lebkuchens. Die Normandie ist für Cidre und den Apfelschnaps Calvados bekannt. Die besten Stopflebern kommen aus dem Gers, die besten Trüffeln aus dem Périgord und dem Tricastin. Aus dem Baskenland kommt der scharfe Piment d’Espelette. Berühmte Naschereien sind die calissons aus Aix-en-Provence und der weiße Nougat von Montélimar. Berühmt für ihre kulinarischen Köstlichkeiten sind die Märkte. Als typischster Wochenmarkt der Provence gilt der große Samstagsmarkt von Apt, der seit dem Mittelalter Plätze und Straßen in Beschlag nimmt.

Bester Stoff

Espadrilles, die bunten Jute-Baumwoll-Sommerschuhe, kommen aus den Pyrenäen – und nie aus der Mode. Zentren der Fabrikation sind Mauléon und Saint-Laurent-de-Cerdans (espadrille-catalane.com). Neben den Streifenstoffen der Katalanen (toiles-du-soleil.com) und der Provence sowie Mode von Souleiado (souleiado.com) ist die Tischwäsche von Les Olivades (lesolivades.fr) aus Nîmes berühmt. Aus der Bretagne kommen die Streifenpullis von Armor Lux (armorlux.com) und Saint-James (saint-james.com). Seit 1853 schützen die Wetter-Outfits von Aigle (aigle.com) und die Daunenjacken von Moncler (moncler.com).

Flohmärkte

Eine wahre Leidenschaft hegen die Franzosen für brocante. Zum Flohmarkt – meist sonntags – fahren sie in aller Herrgottsfrühe und hoffen auf ein Schnäppchen. Doch kein Flohmarkt ist so riesig wie die Braderie de Lille (braderie-de-lille.fr), die am ersten Wochenende im September die gesamte Innenstadt erobert – Europarekord!

Öffnungszeiten

Frankreich hat kein Ladenschlussgesetz, die Öffnungszeiten variieren daher stark. Die Geschäfte haben meist montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr geöffnet. Noch sehr verbreitet ist die Mittagspause von 12 bis 14.30 Uhr, im Süden mitunter bis 16 Uhr. Hypermarchés, die Stadtrand-Supermärkte in XXL, sind oft von 10 bis 22 Uhr sowie am Sonntagvormittag geöffnet. In Paris und einigen weiteren Orten dürfen Geschäfte, die in sogenannten ZTIs (internationale touristische Zonen) liegen, jeden Sonntag öffnen.

Strände

3400 km Küste an Atlantik, Ärmelkanal und Mittelmeer: Was für eine Vielfalt an Dünen, Klippen, Felsbuchten und Sandbändern säumt die Ufer des Hexagons! Hunderte bekannte Badeorte locken mit Urlaub am Meer. An mehr als 400 Stränden weht die Blaue Flagge und garantiert beste Wasserqualität. Und auch für die nudistes hat die Grande Nation ein Herz und textilfreie Strandabschnitte eingerichtet.

Fotografieren

Im Urlaub Fotos im Museum schießen, Selfies vor berühmten Bauwerken machen und alles gleich in den sozialen Medien posten? Da kann es in Frankreich Ärger geben, wo die Panoramafreiheit eingeschränkt ist, etwa beim Eiffelturm. Tagsüber darfst du ihn fotografieren und das Bild vom Turm auch posten. Nicht aber nachts: Da hat sich die Firma SETE Illuminations, die seit 1985 die Lichtershow von Pierre Bideau zeigt, sämtliche Rechte gesichert.

EntréesPlatsDesserts

Escargots Weinbergschnecken
Foie Gras de canard Stopfleber von der Ente
Coquilles Saint-Jacques à la provençale Jakobsmuscheln in Knoblauchbutter gedu"nstet
Boeuf Bourguignon In Rotwein geschmortes Rindergulasch mit Speck und Champignons
Bouillabaisse Fischsuppe mit Fischeinlage und Meeresfrüchten
Cassoulet Überbackener Eintopf aus weißen Bohnen mit Gans, Schweinefleisch und Wurst
Magret de canard à l'orange Entenbrust mit Orangensauce
Confit de canard Entenfleisch, im eigenen Fett gegart und eingemacht
Coq au vin Hähnchen in Rotwein
Moules marinières/à la crème Miesmuscheln in Weißwein-/Sahnesud 
Homard à l'armoricaine Hummer mit Tomatensauce, mit Cognac flambiert
Gigot d'agneau pré salé Keule vom Salzwiesenlamm
Andouillette Innereienbratwurst
Tripes à la mode de caen In Cidre und Calvados geschmorte Kutteln mit Suppengemüse
Île flottante Eischnee auf Vanillesauce
Tarte tatin karamellisierter Mu"rbteig-Apfelkuchen
Crème brûlée Sahne-Ei-Creme mit Zuckerkruste
Profiteroles Mini-Windbeutel mit Vanilleeis und Schokoladensauce
Stichworte

AOP, AOC & IGP

„Le terroir!“ Das ist für Franzosen beim Wein das Wichtigste. Nicht die Rebsorte (wie Riesling, Sauvignon, Cabernet), sondern das Anbaugebiet, sein Boden, sein Mikroklima. Und die Menschen, die das Land bearbeiten. Sie alle beeinflussen le terroir, und damit den Geschmack und die Qualität des Weins. Groß im Kommen sind Bioweine und Tropfen, die auf Schwefel als Stabilisator verzichten. Sans sulfites heißt auch: weniger Katerrisiko!

Für die sorgfältige, traditionsbewusste Herstellung im fest umgrenzten Anbaugebiet steht heute das EU-Label AOP (Appellation d’Origine Protégée), das nach und nach das Siegel AOC (Appellation d’Origine Contrôlée) ersetzt. Mehr als 350 Wein- und Cidresorten tragen es; auch Champagner, Cognac und Calvados sind AOP-geprüft. Die einstigen vins de pays (Landweine) erkennst du heute am Aufdruck IGP (Indication Géographique Protégée), die einfachen Tafelweine (vins de table) heißen nun Vin de France. Die Qualitätssiegel gelten auch für rund vier Dutzend Käsesorten und andere Lebensmittel wie das Huhn „Poulet de Bresse“.

Spektakuläre Bauten

Macht und Architektur gehen in Frankreich Hand in Hand. Wer herrscht, verewigt sich in Bauwerken. Angefangen hat damit bereits Kaiser Augustus (43 v. Chr.–14 n. Chr.). In Nîmes und an anderen Orten im Süden Frankreichs ließ der Herrscher des Römischen Reichs Tempel, Thermen und Arenen errichten. Später machten es ihm die kirchlichen Fürsten nach. Ihnen verdankt das Land viele romanische Kirchen und Klöster, allen voran Cluny. Ab dem frühen 13. Jh. schufen sie lichtdurchflutete Kathedralen, die zum Himmel strebten: Saint-Denis, Reims, Chartres, Amiens – 141 Juwele der Hochgotik.

Die Spitzbögen der Gotik verdrängte im 16. Jh. der Bauboom der Renaissance. Besonders an der Loire wetteiferten die Schlösser bei Pracht und Ausstattung. Den monumentalen Superbau schuf Sonnenkönig Ludwig XIV. im Klassizismus: Versailles stellt bis heute alle anderen Schlösser in den Schatten. Den Sieg der Revolution spiegeln zahlreiche Stadtpaläste wider, in denen betuchte Bürger den adligen Lebensstil imitierten – mit klassizistischen Säulen, verschnörkeltem Empire oder überladenem Rokokostil.

Ab 1958 inszenierten die Staatspräsidenten den Staat in Stein. Georges Pompidou initiierte das nach ihm benannte Kunstzentrum in Paris, François Mitterrand ließ für seine Grands Projets die besten Architekten der Welt nach Paris einfliegen: Der Chinese Ieoh Ming Pei errichtete die Pyramide im Louvre, der Uruguayer Carlos Ott die Bastille-Oper, der Däne Johan Otto von Spreckelsen die Grande Arche de la Défense. Jacques Chirac ließ Jean Nouvel das Musée du Quai Branly vollenden. Grand Paris war die Vision von Nicolas Sarkozy, die François Hollande und Emmanuel Macron fortführen: Paris dehnt sich aus, wird zur grünen „Smart City“ und übertrumpft ab voraussichtlich 2028 mit der 323 m hohen Hermitage Plaza Londons Shard als höchste Spitze Europas.

Ghetto auf Französisch

Obwohl der an sich neutrale Begriff banlieue auch die Wohnviertel wohlhabender Pariser im Westen bezeichnet, hat er sich als Synonym für die Hochhaussiedlungen eingebürgert, in denen Menschen mit sozialen Problemen leben: Arbeitslose, Immigranten, Jugendliche ohne Jobs. Die Entstehung dieser Zones Urbaines Sensibles (ZUS) setzte in den 1950er-Jahren ein, als Frankreich seine nordafrikanischen Kolonien verlor und die Algerienfranzosen zurück ins Heimatland strömten. Zu ihnen gesellten sich in den 1970er-Jahren viele Immigranten. Frankreich hat Europas höchste Zahl an Einwanderern. Mehr als 13 Mio. Menschen kamen seit 1948 ins Land, rund 2,5 Mio. haben seitdem die französische Staatsbürgerschaft erhalten. Untergebracht wurden sie in schnell hochgezogenen Plattenbausiedlungen. Immer wieder gibt es Unruhen in diesen Ghettos der Vorstädte. An der prekären Lage der Banlieue-Bewohner, die allein wegen ihrer „schlechten“ Adresse keine Arbeit bekommen, hat sich über all die Jahre kaum etwas geändert.

Soli-Paket oder Ehe?

Frankreichs Bevölkerung hat sich in zwei Jahrhunderten verdoppelt. 68 Mio. zählt die Nation (einschließlich der Überseeregionen). Nach Deutschland hat Frankreich damit die zweithöchste Einwohnerzahl in der EU. Im Land der liberté entscheiden sich viele für eine eingetragene Lebenspartnerschaft, den „zivilen Solidaritätspakt“ PACS. Der dritte Weg zwischen Ehe und freier Liebe ist so beliebt geworden, dass mittlerweile auf drei Hochzeiten zwei frisch „gepacste“ Paare kommen. Eine Trennung geht rasch: Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten kommt der Auflösung eines Mietvertrags gleich.

La chasse

Am Sonntag macht das Land Jagd auf Wildschwein, Reh und Co. – und hier und da auch mittwochs. Das Geballer aufs Getier ist in Frankreich Nationalsport; Jagdclubs und -verbände haben mehr Mitglieder als Fußballclubs. Die Jagd, lange Bastion der harten Kerle, ist in den letzten Jahren zum Trendsport aufgestiegen, dem sich auch immer mehr Frauen widmen. Genauso, wie die Jagdbegeisterung mancher Franzosen zunahm, wuchs auch der Widerstand. Die Jagd ist also ein heißes Eisen im Land, das man beim Geplänkel am Tresen nicht unbedingt ansprechen sollte. Fettnäpfchen- Gefahr! Da es immer mal wieder zu tragischen Unfällen kommt, wird inzwischen auch von offiziellen Stellen empfohlen, bei sonntäglichen Ausflügen in freier Natur leuchtende Kleidung zu tragen.

Küsschen

Das Küsschen links, das Küsschen rechts: Faire la bise gehört für Franzosen einfach zur Begrüßung dazu. Ob zwei, drei oder vier Küsse auf die Wange hingehaucht werden, ist je nach sozialem Status und je nach Region unterschiedlich. In der Oberschicht sind zwei Küsschen zur Begrüßung üblich; unter Arbeitern sind es meist vier. Große Unterschiede gibt es auch in den Regionen. Während in Paris zwei Küsschen üblich sind, geht es im Gard nie unter vier.

Wer wie wann wo küsst, ist häufig auch für Franzosen ein Rätsel – und sorgt dann dafür, dass jemand nach zwei Küsschen seinen Kopf zurückzieht, während das Gegenüber noch ein drittes Küsschen geplant hat. Um solch einen Fauxpas zu verhindern, gibt es sogar im Netz Karten, die verraten, wie viele Küsse im jeweiligen Departement angesagt sind. Generell gilt: Freunde und Bekannte küssen sich – Frauen und Männer untereinander ebenso wie zwischen den Geschlechtern. Man küsst auch Kollegen – aber nie den Chef!

Hausgemacht!

Fait maison ist etwas, was die Franzosen unglaublich stolz macht. Die Grande Nation liebt und schätzt alles, was daheim gefertigt wird: Kosmetik und Konfitüren, Möbel und Modelle, Schmuck und Skurriles. Fait maison erhält Lob, wird gekauft, gerühmt, in der Zeitung gezeigt, auf Märkten gehandelt und gerne getauscht. In den Ostpyrenäen wurde das Craftbier, das Nathalie Petit in einer winzigen Garage braut, zum Kultgetränk des Sommers, im Gers die croustade aus der Bauernhofküche von Isabelle Ducourneau so ein Hit, dass beide das Geschäft ausbauen wollen.

Hochburg des Videomapping

In lauen Sommernächten, aber auch im kalten Winter verzaubert Videomapping Frankreichs Fassaden bei Nacht. In Rouen hat sich die Künstlergruppe Skertzo dazu von Claude Monet inspirieren lassen und seine berühmten Kathedralbilder als Pixel auf die Fassade von Notre-Dame projiziert. Begleitet von Musik, verschmelzen Ursprung und Abbild zu einer faszinierenden Lightshow. Längst haben andere berühmte Orte diese Idee aufgegriffen und erzählen auf alter Architektur actionreich ihre Geschichte. Im Winter kreuzen sich Laserblitze am nachtschwarzen Himmel von Lyon. Eine Brücke wandelt sich zum digitalen Lichterschiff. Innenhöfe, Plätze und Fassaden werden zur Bühne von atemraubenden Installationen, die Musik und Licht zu Kunstwerken verschmelzen. Alljährlich um den 8. Dezember herum feiert die zweitgrößte Metropole Frankreichs drei Tage lang von 20 Uhr bis Mitternacht ihre Fête des Lumières mit wechselnden Themen und Illuminationen.

Im Land der Haute Couture

Die Mode- und Textilindustrie hat in Frankreich immer eine große Rolle gespielt. Aubusson ist für Teppiche, Alençon für Nadelspitze, Lyon für seine Seide bekannt. Zentrum der Mode ist Paris. Hier erfand der Engländer Charles Frederick Worth 1857 die Haute Couture, aus der in den 1960er-Jahren die Prêt-à-porter-Mode hervorging. Noch heute geben altehrwürdige Unternehmen wie Chanel, Dior, Yves Saint Laurent oder Givenchy den Ton an. Lanvin, Balenciaga oder Nina Ricci konnten dank junger Designer an alte Erfolge anknüpfen. Und auch in Roubaix, dem Manchester Frankreichs, brummt die Textilwirtschaft wieder. Wer Karriere machen will in der Mode, studiert in Paris an der Elitehochschule Institut Français de la Mode – und wird schon während des Studiums von Hermès, Chanel & Co. gesponsert.

Regionenchaos

Vor der Französischen Revolution von 1789 war Frankreich in 30 Provinzen mit 101 Departements gegliedert, später in 22 Regionen. 2016 fasste die Gebietsreform sie in 13 Großregionen zusammen, die bis heute nicht von allen geliebt werden. So fordert das Elsass wieder Eigenständigkeit, fühlen sich die Pyrénées Orientales als Pays Catalan in der Großregion Occitanie nicht wohl. Die Region Provence-Alpes-Côte- d’Azur (PACA) hat ihren sperrigen Namen für besseres Standortmarketing in vielen Publikationen in „Région Sud“ geändert.

La Rentrée

Von Mitte Juli bis Ende August ist Frankreich in der Sommerpause. In den Büros ruht die Arbeit, Geschäfte und Restaurants außerhalb der Urlaubsgebiete sind geschlossen. Das normale Leben hält erst in der ersten Septemberwoche mit der rentrée wieder Einzug. Das Wort orientiert sich an der Rückkehr der Schulklassen, meint jedoch mehr. Denn parallel zur rentrée erlebt das Land eine kulturelle Rundumerneuerung: neue Filme, neue Bücher, neue Modetrends. Frankreich nimmt wieder Fahrt auf, diskutiert und kommentiert.

Luxusgüter & Atommacht

Frankreich war früher eine gelenkte Volkswirtschaft – mit vielen Betrieben in staatlicher Hand. Doch auch dort wurde zunehmend privatisiert und dereguliert. Heute ist der größte Flächenstaat der EU die zweitgrößte Industrienation in Europa und die fünftgrößte Wirtschafts- und Atommacht der Welt. Wichtige Branchen sind Lebensmittel, Tourismus, Automobilund Flugzeugbau, Baugewerbe und Energie. Zahlenmäßig geringer, aber bedeutend im Außenhandel ist die Mode-, Parfum- und vor allem die Luxusartikelindustrie, bei der Frankreich als wichtigster Exporteur weltweit gilt.

Biokosmetik

In Frankreich boomt die Naturkosmetik: Es war ein Franzose, der als weltweit Erster 1958 aus Pflanzen Hautpflegeprodukte herstellte. Damit wurde Yves Rocher ein Weltkonzern. Die Biochemikerin Jeannine Marissal entdeckte im Plankton der Thermalquellen von Molitg-les-Bains Heilkräfte der Natur. Biotherm nannte sie ihre Marke. Auch sie stieg zum Global Player auf und verkauft allein von der Feuchtigkeitspflege Aquasource weltweit pro Minute drei Tiegel! Für Naturkosmetik aus der Provence steht L’Occitane. Die aus Lavendelöl gefertigten Pflegeprodukte und Düfte sind heute weltweit in mehr als 1000 Filialen erhältlich. Komponiert werden sie aus 200 Inhaltsstoffen. Wie, verraten am Stammsitz ein Museum und Betriebsführungen. Im Factory Outlet gibts Bestseller und Neuheiten deutlich günstiger.

Bloss nicht!

Dieben eine Chance geben

In Großstädten sind Touristen eine leichte Beute von Dieben. Trag in der Metro den Rucksack vorn, halte die Handtasche gut fest und pack keine Wertsachen aus. Auch an touristischen Hotspots tummeln sich Taschendiebe gern!

Eine private Einladung ausdehnen

Wenn Franzosen zum Essen laden, gelten andere Höflichkeitsregeln. Verlässt einer der Gäste die Tafel, verabschieden sich auch alle anderen. Wein trinkt man nur zum Essen. Lass dich keinesfalls zum Abschiedstrunk auf dem Sofa nieder! Der Abend endet mit dem letzten Gang: café, digestif oder tisane, Kräutertee!

Leichtsinnig am Meer

Die Surfer freuen sich u"ber den starken Wellengang an Frankreichs Atlantikku"ste; Schwimmer sollten aufpassen: Starke Strömungen und auflaufendes Wasser sorgen immer wieder fu"r tödliche Unfälle.

Vor verschlossenen Türen stehen

Banken & Behörden machen um 9, Geschäfte oft erst um 10 Uhr auf. Die Mittagspause ist heilig. Außer in Paris schließen viele Läden und Fremdenverkehrsämter zwischen 12 und 14.30 Uhr.

Im Juli und August mit dem Auto gen Süden

Im Juli tourt die Tour de France durchs Land, beginnen die Sommerferien, schließen viele Betriebe, leeren sich die Großstädte. Die Folge: Staus – besonders am Samstag. Betroffen sind vor allem A 6–9, A 36, A 39 und der Lyoner Stadttunnel.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Siehe

Aktuelles

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden von Fort-de-France mit betreut.

Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Siehe

Aktuelles

Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.

Nach Ablauf der Übergangsfrist am 15. September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind ("carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt - auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen ("rond point") - rechts vor links, der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette "Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen.

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe . Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Mon, 16 Sep 2024 16:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 16 Sep 2024 16:39:26 +0200)

Letzte Änderung: 

Aktuelles - Grenzkontrollen
Redaktionelle Änderungen

 

Einschließlich Französische Überseegebiete

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Grenzkontrollen

Im Nachgang der Olympischen und Paralympischen Spiele führt Frankreich noch bis Ende Oktober 2024 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an allen Luft- und Seegrenzen vermehrte Kontrollen der Grenzpolizei und der Zollbehörden durch. Diese erfolgen stichprobenartig. 

Am 16. September 2024 hat Deutschland bis einschließlich 15. März 2025 Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark eingeführt.

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen.

Verzögerungen und Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr können nicht ausgeschlossen werden. Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch gültige Reisepässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf den Webseiten Bison Futé und der französischen Bahngesellschaft SNCF.

Auseinandersetzungen in Neukaledonien

Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Neukaledonien wird derzeit abgeraten.

Im französischen Überseegebiet Neukaledonien kam es im Mai 2024 im Zusammenhang mit einer geplanten Verfassungsänderung zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von Befürwortern einer Unabhängigkeit von Frankreich mit den Sicherheitskräften.

Die Lage vor Ort ist instabil. Der im Mai 2024 verhängte Ausnahmezustand wurde mittlerweile aufgehoben; dennoch bleiben Ausgangssperren, ein Versammlungs- und teilweises Alkoholverbot bestehen.

  • Bitte informieren Sie sich beim Hochkommissariat von Neukaledonien bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.

Mayotte

Im Überseedépartement Mayotte kann es weiterhin aufgrund innenpolitischer Spannungen im Zusammenhang mit einem starken Zustrom von Migranten vom afrikanischen Kontinent zu Demonstrationen und Streiks kommen, die zum Teil mit Gewaltausbrüchen und Straßenblockaden einhergehen können und durch die es zu Versorgungsengpässen kommen kann.

  • Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite der Präfektur von Mayotte bzw. über die Medien über die aktuelle Lage und planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.
  • Verhalten Sie sich umsichtig und meiden Sie Demonstrationen.
  • Befolgen Sie Anweisungen der lokalen Sicherheits- und Ordnungskräfte.

Sicherheit

Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Neukaledonien wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

Die Sicherheitslage in ganz Frankreich, insbesondere in Paris und anderen Großstädten, ist – auch nach der Eskalation der Lage im Nahen Osten – weiterhin angespannt.

Zur Begegnung terroristischer Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan „Vigipirate", der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht. Derzeit gilt die höchste von insgesamt drei Terrorwarnstufen (= urgence attentat).

Die Bevölkerung ist aufgerufen, an öffentlichen Orten insbesondere bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen und bei Versammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht walten zu lassen. Frankreich ist seit Anfang 2015 Ziel mehrerer schwerer Terroranschläge gewesen, u.a. in Paris, Nizza, Straßburg und Lyon. Seit 2020 erfolgten verschiedene z.T. tödliche islamistische Anschläge auf einzelne Personen, u.a. im Großraum Paris und in Südfrankreich.

Jüdische Einrichtungen werden verstärkt gesichert und überwacht. Militär patrouilliert auf öffentlichen Plätzen. Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es auch sonst verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen zu Museen oder Einkaufszentren kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. In vielen Bahnhöfen gibt es keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und ungewöhnlichen Ereignissen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Medienangebote, insbesondere Social-Media-Accounts (Facebook & X (ex-Twitter) der französischen Regierungs- und Sicherheitsstellen.
  • Kennzeichnen Sie Ihr Reisegepäck auch bei Bahnreisen mit Namen und Anschrift.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Korsika

Auch in der jüngsten Vergangenheit kam es wieder zu Sprengstoffanschlägen, die sich gegen Symbole der Staatsgewalt und öffentliche Einrichtungen (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung) richteten. Vor diesem Hintergrund kann weiterhin eine Gefährdung auch von ausländischen Reisenden, die sich in der Nähe solcher Gebäude aufhalten, nicht ausgeschlossen werden.

Innenpolitische Lage

Streiks

In ganz Frankreich gibt es hin und wieder großflächige Streiks, insbesondere auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Hierbei kann es vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen.

Kriminalität

Paris und die großen Städte, dort insbesondere touristisch hoch frequentierte Ziele und touristischen Attraktionen, sind von Kleinkriminalität betroffen. Darunter fallen vor allem Taschendiebstähle, aber auch Übergriffe auf ausländische Besucher. Insbesondere der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist von diesen Vorfällen betroffen. Auch in Nachtzügen mit Schlaf- und Liegewagen in Südfrankreich besteht eine erhöhte Gefahr.
Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr z.B. von Mopeds aus werden insbesondere aus den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes, Provence-Alpes-Côte d'Azur und dem östlichen Teil der Region Occitanie gemeldet. Zudem werden auf Rastplätzen Aktivitäten organisierter Banden verzeichnet.
Auf der Strecke zum Fähranleger von Calais kann es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch Personen kommen, die versuchen, illegal ins Vereinigte Königreich zu gelangen.

Von einigen französischen Überseegebieten wie insbesondere Mayotte wird von steigender Armutskriminalität berichtet. Auch der Besitz und Einsatz von Waffen ist in den Überseegebieten teilweise verbreitet.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und insbesondere in Nachtzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Führen Sie nicht unnötig Wertgegenstände mit sich und fertigen Sie für Notfälle Kopien von Ausweispapieren an; führen Sie Listen wichtiger Telefonnummern und halten Sie diese jederzeit zugänglich bereit.
  • Lassen Sie Wertsachen während der Fahrt möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug liegen, lassen Sie Fahrzeuge verriegelt und stellen Sie sie nicht unbewacht ab.
  • Übernachten Sie mit Wohnmobilen und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen.
  • Übernachten Sie nicht auf Rastplätzen, insbesondere nicht entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs.
  • Seien Sie bei Reisen in den Überseegebieten speziell in ärmeren Gegenden besonders vorsichtig und leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.

Natur und Klima

Klima, Überschwemmungen, Herbststürme, Lawinengefahr

Das Klima reicht von atlantischem Meeresklima über kontinental im Zentrum und Osten und mediterran an der Mittelmeerküste bis zu alpin in der Bergen.
In den Überseegebieten herrscht tropisches bzw. subtropisches Klima.

Vermehrt kommt es insbesondere im Sommer und Frühherbst zu Sturzfluten, die in der Vergangenheit Todesopfer forderten.
Auf dem Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen kommen.

In den Wintermonaten kann in den französischen Alpen Lawinengefahr bestehen.

Busch- und Waldbrände

Insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika kommt es vor allem in den Sommermonaten aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen mit Dürreperioden regelmäßig zu Busch- und Waldbränden. In von Waldbränden betroffenen Gebieten sind Verkehrswege häufig gesperrt. Es kann zu Ausfällen der Energieversorgung und der Kommunikationsinfrastruktur kommen.

Tropenstürme in den Überseegebieten

In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison (Martinique, Guadeloupe, Saint-Martin und Saint-Barthélemy), im Indischen Ozean von Januar bis April (La Réunion und Mayotte), im Südpazifik von November bis April (Französisch Polynesien und Neu-Kaledonien). In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen gerechnet werden.

Erdbeben und Vulkane

Neu-Kaledonien, Wallis-et-Futuna, La Réunion und Mayotte sowie die karibischen Überseegebiete liegen in zum Teil seismisch sehr aktiven Zonen, weshalb es zu auch schwereren Erdbeben und erheblicher vulkanischer Aktivität kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich fortlaufend über die Witterungslage. Aktuelle Hinweise erhalten Sie über die Medien, z.B. auf Météo France, und über Verlautbarungen der Präfekturen und Gemeinden, in denen Sie sich aufhalten.
  • Beachten Sie Anzeigen auf den Autobahnen, Absperrungen und Warnhinweise. Informationen zum Verkehr finden Sie auch auf der Website Bison Futé.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie insbesondere die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • Machen Sie sich bei Reisen in die Überseegebiete mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Siehe Aktuelles

Zuständige Auslandsvertretung für die Überseegebiete

Die deutsche Botschaft in Paris ist die zuständige konsularische Vertretung auch für die Überseegebiete Frankreichs. In Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Fort-de-France (Martinique), Nouméa (Neukaledonien) und Sainte-Clotilde (La Réunion) gibt es deutsche Honorarkonsulinnen und -konsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können. Matoury (Französisch-Guayana) und Baie-Mahault (Guadeloupe) werden ggf. von Fort-de-France mit betreut.

Grenzkontrollen/Brexit

Im Einzelfall finden Kontrollen an den Landesgrenzen Frankreichs zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, der Schweiz, Italien und Spanien sowie an den Luft- und Seegrenzen statt. Es kann daher im Reiseverkehr zu Einschränkungen kommen. Insbesondere bei der Ausreise in das und der Einreise aus dem Vereinigten Königreich und vor allem im grenzüberschreitenden Güterverkehr muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Die Weiterreise von den französischen Antillen auf andere Karibikinseln oder z.B. die Ausreise über den niederländischen Teil der Insel St. Martin (Sint Maarten, Flughafen Juliana) ist nur mit Reisepass möglich.

  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich.
  • Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend.

Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles

Seit Februar 2024 gelten bei den Zugverbindungen des TGV INOUI der französischen Bahngesellschaft SNCF Gepäckbeschränkungen hinsichtlich Größe und Umfang. Weitere Informationen bietet die Bahngesellschaft SNCF.

Nach Ablauf der Übergangsfrist am 15. September 2024 sind bei Verstößen gegen die Gepäckvorschriften Bußgelder zu zahlen.

Neben einem Inlandsflugnetz gibt es ein gut ausgebautes Eisenbahnnetz mit Hochgeschwindigkeitszügen und Busverbindungen sowie gut funktionierenden öffentlichen Nahverkehr in den Städten. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (auf dem Luft- und Landweg) muss im Falle von Streiks gerechnet werden. Aktuelle Informationen bietet RATP.
Fast alle Autobahnen in Frankreich sind mautpflichtig.
Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs signalisiert, dass dieser Rot hat und bei eigener grüner Ampel ein zügiges Linksabbiegen möglich ist, sofern keine bevorrechtigten Fußgänger an der Kreuzung sind. Ein gelb blinkender Pfeil bei auf Rot geschalteten Ampeln signalisiert möglichen bevorrechtigten Querverkehr.
An Verkehrskreuzungen, die als Kreisverkehr ausgestaltet und ausgeschildert sind („carrefour giratoire"), hat das einfahrende Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, gilt – auch in kreisverkehrähnlichen Kreuzungen („rond point") - rechts vor links, d.h. der einfahrende Verkehr hat in der Regel Vorfahrt. Bei mehrspurigen kreisverkehrsähnlichen Kreuzungen ist dem auf der Außenspur fahrenden Fahrzeug Vorrang zu gewähren.
Durchgezogene gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot, unterbrochene Parkverbot.
Blaue Markierungen am Fahrbahnrand weisen auf ein begrenztes und ggfs. kostenpflichtiges Parken mit Parkscheiben (Zones Bleues) hin.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2.
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen wurde 2018 von 90 auf 80 km/h gesenkt.

In der vom Stadtautobahnring Boulevard Périphérique umschlossenen Innenstadt von Paris und zahlreichen anderen französischen Großstädten sind mittlerweile Umweltzonen eingeführt worden. Diese dürfen unabhängig von der Art des Antriebs nur mit Kraftfahrzeugen befahren werden, die mit einer je nach Schadstoffausstoß abgestuften französischen Umweltplakette „Certificat Qualité de l'Air" (auch Crit'Air) gekennzeichnet sind. Vor dem 1. Januar 1997 erstmals zugelassenen Kraftfahrzeugen und vor dem 1. Juni 1999 erstmals zugelassenen Krafträdern wird keine Umweltplakette erteilt. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Innerhalb der Umweltzonen können Bereiche für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen gesperrt oder Parkverbote errichtet werden. Deutsche Umweltplaketten werden nicht anerkannt. Die französische Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air kann auch für in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge anhand von Angaben aus den gültigen deutschen Zulassungspapieren bestellt werden.

Das Fahren mit elektrischen Kleinstfahrzeugen (E-Roller) ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten, es sei denn die Kommune hat dies erlaubt. In Paris ist das Fahren und Abstellen der E-Roller auf den Gehwegen verboten und wird mit Geldstrafen geahndet.

  • Informieren Sie sich bei Zugreisen insbesondere zu den Gepäckvorschriften bei der Bahngesellschaft SNCF.
  • Informieren sich Sie bei Autoreisen z.B. auf Bison Futé.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

An allen öffentlichen Orten gilt ein generelles Rauchverbot.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit Haftstrafen geahndet, mindestens droht ein pauschales Bußgeld i.H.v. 200 EUR.

Es ist in Frankreich nicht erlaubt, an öffentlichen Orten das Gesicht zu verhüllen. Vergehen können zu Strafen von bis zu 150 EUR führen.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich beim französischen Außenministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Reisen in die französischen Überseegebiete

Die Einreise in die Überseegebiete Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Mayotte und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch-Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Saint-Martin, Saint-Barthélemy und Neukaledonien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, siehe aber Anmerkungen
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen gültig sein.
Sollte die Flugroute eine Zwischenlandung auf nicht zu den französischen Überseeterritorien gehörenden Inseln vorsehen wie derzeit z.B. via Mauritius nach La Réunion oder via Tobago nach Martinique, kann es zu Ausweiskontrollen kommen. In diesem Fall ist für die Einreise ein mindestens noch sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Das gilt auch für Rückflüge vom Flughafen Princess Juliana vom niederländischen Teil der Insel, Sint Maarten.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
  • Nehmen Sie sicherheitshalber einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Reisende müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 EUR (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.
Nähere Informationen erteilen die französischen Zollbehörden Douane.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die Einreise nach Frankreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden für die Mittelmeerküste und Korsika Impfungen gegen Hepatitis A, für die Rheinebene und das Elsass Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Südfrankreich durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Frankreich ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Zika-Virus-Infektion

Im Süden des Landes im Département Var wurden Einzelfälle von lokal erworbenen Zika-Virus-Infektionen nachgewiesen. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

West-Nil-Fieber

Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Frankreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Seit 2015 wurden auf Korsika einzelne Fälle von Bilharziose durch Schistosomiasis haematobium berichtet. Sämtliche Infektionen stehen im Zusammenhang mit Aufenthalten und Süßwasserkontakten am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden der Insel. Eine grundsätzliche Gefährdung kann dort nicht ausgeschlossen werden, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden im Fluss Cavu/Cavo ab.

Medizinische Versorgung

In Frankreich besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Französische Überseegebiete

Zika-Virus-Infektion

Bis auf La Reúnion und Mayotte sind alle französischen Überseedépartements Übertragungsgebiete für Zika-Viren. Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in allen französischen Überseegebieten durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden in allen französischen Übersee von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

In allen französischen Überseedépartments besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den französischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die französischen Überseegebiete bewusst sein.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Französisch-Guayana

Impfschutz

Für Französisch-Guayana ist eine Gelbfieberimpfung für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben, siehe WHO. Es muss landesweit mit einer Übertragung von Gelbfieber gerechnet werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Französisch-Guayana liegt ganzjährig ein mittleres Risiko entlang der Flüsse, insbesondere der Flüsse Oiapoque, Approuague, Mana und Maroni vor. Ebenfalls besteht ein mittleres Risiko in den Regionen um den Petit-Saut-Staudamm und Saül sowie Grand Santi und Maripasoula. Die Küstenregion, einschließlich der Städte Kourou und Cayenne gelten als malariafrei. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 97%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. 

  • Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Französisch-Guayana kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen an Herz und Verdauungstrakt auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende jedoch sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Martinique

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Guadeloupe

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

St. Barthélemy

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

St. Martin

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Französisch-Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

La Réunion

Impfschutz

Für die Einreise nach La Reúnion sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Mayotte

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, gefordert, siehe WHO. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Impfung notwendig.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B empfohlen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Überseedépartement Mayotte besteht ganzjährig ein geringes Risiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist ausgezeichnet, die Kosten sind dementsprechend hoch und müssen zunächst selbst bezahlt werden. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Aushelfender Träger ist die Ortskasse für Krankenversicherung (Caisse Primaire d'Assurance Maladie).
Für eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung müssen zunächst die Kosten selbst getragen werden. Der Arzt händigt dem Versicherten darauf hin den Behandlungsvordruck "Feuille de soins (assurance maladie)" aus, mit dem man gegen Vorlage der EHIC bei der Caisse Primaire d'Assurance Maladie die Kosten erstattet bekommt (Prozentsatz variiert).

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Essen und Trinken

In den französischen Überseegebieten besteht eine Infektionsgefahr bei Durchfallerkrankungen, die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden können. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.  

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Gelbfieber Nein -
Cholera Nein -
Typhus Nein -
Malaria Nein -
Essen & Trinken Nein -

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Bilharziose-Erreger kommen am Unterlauf des Flusses Cavu/Cavo nahe der Stadt Porto Vecchio im Süden von Korsika vor, in dieser Region sollte daher das Schwimmen und Waten in Binnengewässern vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Besonders die ländlichen Gebiete im Elsass und die Rheinebene sind betroffen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich. 

In Südfrankreich können vereinzelt Chikungunya-Erkrankungen auftreten. Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen Mücken zu schützen.

Fälle von Dengue-Fieber treten vereinzelt zwischen Juli und Oktober überwiegend in Südfrankreich auf. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird für Reisen an die Mittelmeerküste und nach Korsika empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. 

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem zwischen Juni und September an der Mittelmeerküste und auf Korsika vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Die Viruserkrankung West-Nil-Fieber wird durch infizierte Mücken in Frankreich besonders in den Sommermonaten übertragen. Eine Schutzimpfung besteht nicht. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Frankreich ist offiziell frei von terrestrischer Tollwut.

Die Gefahr der Zika-Virus-Infektionen besteht in Südfeankreich im Département Var sowie in den französischen Überseegebieten. Schwangeren wird daher geraten, Ausbruchsgebiete nicht zu bereisen, da eine Infektion bei Ungeborenen Fehlbildungen verursachen kann.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Personalausweis/Identitätskarte
Schweiz Ja/1 Nein Nein Ja
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein Ja
Türkei Ja 2 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein Ja
Österreich Ja/1 Nein Nein Ja

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Die Anforderungen von Flug- und Schiffsgesellschaften können hiervon abweichen!

Anmerkung zum Reisepass

Frankreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sofern nicht anders angegeben:

(a) EU-Länder und Schweiz (Voraussetzungen für den zeitlich unbegrenzten Aufenthalt: Gültiges Ausweisdokument, ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit und gültige Krankenversicherung).
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Langzeit-Visum (D) für ein Schengen-Land besitzen und über einen Reisepass verfügen, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde, für einen Aufenthalt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Visums/ der Aufenthaltsgenehmigung.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.

Türken: Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen. Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Frankreich müssen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / Eltern mit sich führen, wenn sie nicht mindestens von einem Elternteil begleitet werden. Bei Einreise in einen Nicht-EU/Schengen-Staat, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden.

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 5 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Es dürfen bis zu 2 Papageien oder Wellensittiche mitgenommen werden. Der Reisende muss schriftlich bescheinigen, dass er der Besitzer der Vögel ist und diese in Frankreich nicht verkaufen wird.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass), der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Anmerkung: Staffordshire Terrier bzw. American Staffordshire Terrier (beide als "Pitbull" bekannt), Mastiff- und Tosahunde sowie Rassen, die in keinem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, dürfen generell nicht nach Frankreich eingeführt werden. Nur, wenn sie in einem solchen Stammbuch eingetragen sind, dürfen sie einreisen. Sie unterliegen dann jedoch auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Leinen- und Maulkorbpflicht und dürfen nicht in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel mitgenommen werden.

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: Für die Staatsangehörigen der meisten Länder 1 Werktag.
Längerfristiger Aufenthalt: Variiert je nach Besuchszweck zwischen 2 bis 5 Tagen und 2 Monaten.

Gültigkeit

Transitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten und Kosten

Einreisevisa: Kurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise) und Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Websiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).

Geld

Geldwechsel

Einige Hotels sind berechtigt, Geld zu wechseln. Die Credit Mutuel und Credit Agricole (vergleichbar mit den deutschen Sparkassen) haben relativ lange Öffnungszeiten. Laut Gesetz dürfen Hotels und Geschäfte in der Regel keine ausländischen Währungen annehmen. Allerdings findet man Wechselstuben z. T. in Warenhäusern, auf Bahnhöfen, Flughäfen und in der Nähe von Sehenswürdigkeiten.

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Kreditkarten

Mastercard und Visa werden angenommen und sind weit verbreitet. American-Express und Diners Club werden weniger häufig akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kreditkarten werden in zahlreichen Geschäften, Hotels, Supermärkten und Restaurants akzeptiert. Händler weisen im Aushang oft einen Mindestbetrag für Kreditkarteneinkäufe aus.

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Frankreich nur noch in den Großstädten in wenigen Wechselstuben eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

Nicht einheitlich: 08.30-16.00 Uhr, auch 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Manche Banken sind montags geschlossen und/oder samstags bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Vortag eines Feiertages schließen die Banken um 12.00 Uhr, in seltenen Fällen bleiben sie zeitweise oder auch den ganzen darauffolgenden Tag über geschlossen.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) Reisende zollfrei nach Frankreich einführen:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder 2 l alkoholische Getränke und Spirituosen (Alkoholgehalt bis zu 22%);
4 l Wein;
16 l Bier.

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf des Reisenden;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Spirituosen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren eingeführt werden.

Mit der App Déclare Douane können Reisende kalkulieren, ob Zollgebühren fällig werden und in welcher Höhe.

Verbotene Importe

Drogen, Narkotika, Falschgeld und vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen.

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Quellenangaben
  • Marco Polo - Frankreich, MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, 2017-14, 2023-16, 2012-12
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Frankreich - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 03.10.2024 (Unverändert gültig seit: 16.09.2024)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 03.10.2024 (Unverändert gültig seit: 16.09.2024)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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