Ländername | Republik Albanien, Republika e Shqipërisë |
Fläche | 28.748 km2 |
Hauptstadt | Tirana |
Bevölkerung | 2.793.592 |
Sprache | Albanisch |
Staats-/Regierungsform | parlamentarisches Regierungssystem |
Staatsoberhaupt | Ilir Meta |
Regierungschef | Edi Rama |
Außenminister | Olta Xhaçka (Sozialistische Partei Albaniens) seit 04.01.2021 |
Währung | Albanischer Lek |
Zeitzone | Mitteleuropäische Zeit, UTC+1, UTC+2 |
Reiseadapter | C, F, L |
Kfz-Länderkennzeichen | AL |
ISO-3166 | AL, ALB |
Internet-TLD | .al |
Landesvorwahl | +355 |
Website | http://www.e-albania.al |
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite (von 8-20 Uhr) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob und wann die Grenzübergänge der Nachbarländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Es gibt Busverbindungen zwischen den meisten Städten und lokal Taxis und Mietwagen. Für Überlandfahrten sind Busse oft in schlechtem Zustand.
Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel zwar gut ausgebaut, der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise schlecht, kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Es muss mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden.
Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollte die Reise so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen wird der Führerschein entzogen, so dass ohne Ersatzfahrer das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.
Bei Wanderungen durch die Alpen muss beachtet werden, dass bei Grenzübertritt nach Albanien bzw. in ein Nachbarland eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist; ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalts.
Wege sind zum Teil schlecht ausgeschildert. Albanien verfügt zudem über keine professionelle Bergwacht und keine Rettungshelikopter.
Beachten Sie, dass bei Grenzübertritt nach Albanien/in Nachbarländer eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist, da ansonsten der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalts entsteht.
Homosexualität steht nicht unter Strafe, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung gering.
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Der Besitz, Handel und Transport von Drogen im Land und ins Ausland ist strafbar, es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden. Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe, Strafmaß hierfür bis zu einem Jahr. Der Konsum und jeglicher Ankauf von Drogen, auch von Marihuana/Haschisch-Kleinstmengen, führen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Von scheinbaren Schnäppchen (Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damen-Handtaschen und Uhren) wird ausdrücklich abgeraten, da es sich um illegale, gestohlene oder gefälschte Ware handeln könnte.
Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.
Landeswährung ist der albanische Lek (ALL). Üblich sind Barzahlungen in ALL, EUR werden nur selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Erkrankung, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab einem Alter von einem Jahr nachzuweisen.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Katzen, siehe Tollwut.
Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie Flugrettungsverträge, werden empfohlen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
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Die Lage im gesamten Land ist ruhig. Vereinzelte, auch gewalttätige Proteste und Demonstrationen in der Hauptstadt Tirana und anderen Städten können nicht ausgeschlossen werden.
Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität ist zwar selten, doch Taschendiebstähle, Auto- und Wohnmobileinbrüche sowie der Diebstahl dort aufbewahrter Dokumente haben insbesondere in der Sommerzeit z.B. an Stränden zugenommen.
Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist an der Mittelmeerküste mediterran, im östlichen Gebirge kontinental.
In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind auf albanischer Seite i.d.R. von 8-20 Uhr geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob und wann die Grenzübergänge der Nachbarländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Es gibt Busverbindungen zwischen den meisten Städten und lokale Taxis und Mietwagen. Überlandbusse sind oft in schlechtem Zustand.
Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel gut ausgebaut. Der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise jedoch schlecht; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Es muss mit vielen oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden.
Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Aufgrund der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke, teils sehr tiefe Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Überlandfahrten so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen wird der Führerschein entzogen, sodass ohne Ersatzfahrer ggf. das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.
Bei Wanderungen durch die Albanischen Alpen – das Gebirgsmassiv Prokletije in Nordalbanien - muss beachtet werden, dass bei Grenzübertritt nach Albanien bzw. in ein Nachbarland eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist; ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalts.
Wege sind zum Teil schlecht ausgeschildert. Albanien verfügt zudem über keine professionelle Bergwacht und keine Rettungshelikopter.
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe; jedoch ist die Toleranz für LGBTIQ-Personen in der Bevölkerung gering.
Besitz, Handel und Export von Drogen ins Ausland sind strafbar. Jeglicher Kauf und Konsum von Drogen, auch von Kleinstmengen, führt zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Es sind Fälle bekannt, in denen auch der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln, auch wenn diese nachweislich aus medizinischen Gründen mitgeführt werden, zur Inhaftierung und Einleitung eines Strafverfahrens führten. Von einer Mitnahme nach Albanien wird daher ausdrücklich abgeraten. Es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden.
Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe. Es drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr.
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Von scheinbaren Schnäppchen (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damenhandtaschen und Uhren) wird ausdrücklich abgeraten, da es sich um illegale, gestohlene oder gefälschte Ware handeln könnte.
Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.
Landeswährung ist der albanische Lek (ALL). Üblich sind Barzahlungen in ALL, EUR werden nur selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, sollten nicht zur Einreise nach Albanien benutzt werden. Auch wenn der Reisepass oder Personalausweis wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass diese Information auch den albanischen Behörden bekannt ist. Die albanische Grenzpolizei zieht solche Dokumente des Öfteren ein und verweigert die Einreise.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, müssen Sie sich innerhalb der ersten 30 Tage nach Einreise bei e-Albania registrieren. Für die Beantragung ist die Vorlage von Unterlagen, u.a eines apostillierten deutschen Führungszeugnisses erforderlich. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen bereits vor Reiseantritt vorzubereiten.
Minderjährige, die mit nur einem Elternteil einreisen, benötigen eine amtlich beglaubigte und apostillierte Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden anderen Elternteils.
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung muss ab einem Wert von 1.000.000 ALL deklariert werden. Diese können bis zum deklarierten Wert wieder ausgeführt werden. Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Material. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.
Weitergehende Informationen erteilt die albanische Zollbehörde.
Für die Ein-, Weiter- und Rückreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab einem Alter von einem Jahr nachzuweisen.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Katzen, siehe Tollwut.
Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und Operationen sollten - wenn überhaupt - nur im Notfall durchgeführt werden. Angesichts der dürftigen medizinischen Versorgungslage sollten Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Zähne) vor Abreise nach Albanien gemacht werden.
Benötigte Medikamente in ausreichender Menge und eine gut bestückte Reiseapotheke sollten mitgeführt werden.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notfallrückführung wird unbedingt empfohlen.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr, insbesondere für diverse Darminfektionen. Daher sollte eine sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygiene durchgeführt werden. Wer einen empfindlichen Magen hat, sollte vom Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten Abstand nehmen. Leitungswasser ist in Albanien in der Regel nicht trinkbar, es ist chlorhaltig. Es wird empfohlen, auf in Flaschen abgefülltes Wasser zurückzugreifen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Brucellose und Tuberkulose kommen bei albanischen Milchkühen vor. Unpasteurisierte Milch und selbstgemachter Käse sind daher zu vermeiden. In Cafés und Restaurants wird stets H-Milch verwendet, die bedenkenlos getrunken werden kann.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Essen & Trinken | - | - |
Malaria | Nein | - |
Typhus & Polio | 2 | - |
Cholera | Nein | - |
Gelbfieber | 1 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die ein Jahr alt und älter sind und innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben. Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen.
[2] Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Typhus. Schutzimpfungen gegen Polio sollten aufgefrischt werden, wenn die letzte Impfung mehr als 10 Jahre zurückliegt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Bei beruflicher Tätigkeit oder Freizeitaktivitäten mit möglicher Zeckenexposition in endemischen Gebieten ist eine Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis), deren Erreger bereits mit dem Stich auf den Wirt übertragen werden, dringend zu empfehlen. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis A wird bei einem Langzeitaufenthalt empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt in den Küstenregionen vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel sowie Mückennetze. Auch Hunde können an Leishmaniose erkranken.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Personalausweis/Identitätskarte |
---|---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | Ja | - |
Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Ja | Ja/1 |
Schweiz | Nein/1 | Nein | Ja | Ja/1 |
Österreich | Nein/1 | Nein | Ja | Ja/1 |
Deutschland | Nein/1 | Nein | Ja | Ja/1 |
[1] Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz dürfen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich auch mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, ein Reisepass ist jedoch in jedem Falle vorzuziehen. Der Personalausweis / die Identitätskarte muss noch mindestens 3 Monate über die gestattete Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit des Visums bzw. nach der gestatteten visumsfreien Aufenthaltsdauer noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Visum allgemein erforderlich, ausgenommen für eine touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle u. U. möglich) sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass (empfohlen).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen von den nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten eine apostillierte Reiseerlaubnis. Das Dokument muss nicht vorab von einer albanischen diplomatischen Vertretung legalisiert werden.
Ca. 3 Wochen.
Visumfreier Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Geschäfts-, Touristen-, Einzel-, Zweifach- und Mehrfachvisum.
Unterschiedlich, je nach Nationalität des Antragstellers.
(a) 1 Antragsformular muss online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
(b) originaler Reisepass (und Kopie), muss bei Ablauf der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist (Vorlage bei Abholung des Visums).
(c) 1 aktuelles Passfotos.
(d) notariell beglaubigtes Schreiben der Firma bzw. der Verwandten oder Freunde mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Reisepassnummer des Reisenden sowie der Bestätigung, dass für den Reisenden während seines Aufenthalts gehaftet wird.
(e) andere Dokumente und Unterlagen als Nachweis für den Zweck der Reise (z.B. Hotelbuchungen für Touristenvisa; Bankauszüge, um ausreichende Geldmittel zu belegen; Beschäftigungsnachweis).
(f) Ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Gültiger Krankenversicherungsnachweis.
(h) Rück- bzw. Weiterflugticket.
Die Antragstellung sollte ein bis zwei Monate vor der Abreise erfolgen.
Geldwechsel sind zum offiziellen Kurs in den Banken möglich. Bequemer ist der Tausch in Wechselstuben in den größeren Hotels, jedoch ist der Kurs etwas schlechter. Einen besseren Kurs erhält man bei den legalen Geldwechslern auf der Straße, die meist in der Nähe von Banken anzutreffen sind. Hier ist zu beachten, dass oft Falschgeld im Umlauf ist.
Bargeld ist nach wie vor das wichtigste Zahlungsmittel. Nur kleinere Beträge sollten je nach Bedarf gewechselt werden. Neben dem offiziellen Zahlungsmittel, dem Lek, werden Devisen (vorzugsweise US-Dollar) meist gern akzeptiert. Es empfiehlt sich, Devisen in kleineren Sortierungen mitzunehmen, denn das Wechselgeld fehlt häufig selbst im Flughafen, beim Kassieren von Ein- und Ausreisegebühr, in Wechselstuben, Taxis usw.
Die Einfuhr von Fremdwährungen und der Landeswährung ist unbegrenzt; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 €. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Nur begrenzt verwendbar. Akzeptiert werden Mastercard, Diners Club und American Express, jedoch nur in größeren Hotels und einigen Banken. Abhebungen an Geldautomaten der größeren Städte sind problemlos möglich. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Albanien so gut wie nicht mehr akzeptiert. Sie können nur in Tirana in wenigen Banken oder Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 08.30-14.30 Uhr.
Die folgenden Artikel können zollfrei nach Albanien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos (nicht mehr als 3 g pro Stück) oder 250 g Tabak (Personen ab 17 Jahren);
1 l Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l alkoholische Getränke unter 22 Vol.-% (Personen ab 17 Jahren);
2 l Wein (Personen ab 17 Jahren);
10 l Bier (Personen ab 17 Jahren);
bis zu 3 kg Kaffee.
Medizinische Produkte für den persönlichen Bedarf.
Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 € pro Reisenden (Reisen mit der Bahn/dem Auto) bzw. 430 € pro Reisenden (Flug- und Seereisen); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Ein- und Ausfuhrverbot besteht für Waffen, Munition, Drogen, Narkotika und Pornografie.
Copyright und Haftungsausschluss