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Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Sambia

Steckbrief

Sambia - Fakten

LändernameSambia (Republic of Zambia)
Fläche752.618 km2
HauptstadtLusaka
Bevölkerung19.610.769
SpracheEnglisch
Staats-/RegierungsformPräsidentielle Demokratie
StaatsoberhauptHakainde Hichilema, Präsident der Republik Sambia, Amtsantritt: August 2021
Vertreter des StaatsoberhauptsMutale W K Nalumango, Vize-Präsidentin der Republik Sambia, Amtsantritt: August 2021
RegierungschefHakainde Hichilema, Amtsantritt: August 2021
AußenministerMulambo Hamakuni Haimbe
Währungsambischer Kwacha
ZeitzoneUTC+2
ReiseadapterC, D, G
Kfz-LänderkennzeichenZ
ISO-3166ZM, ZMB
Internet-TLD.zm
Landesvorwahl+260
Websitehttp://www.statehouse.gov.zm

Geographie

Vom südlichen Grenzfluss Sambesi (Sambezi) mit den Victoriafällen steigt das Land gegen Norden von 1000 auf 1500 m an. Die Hochebenen werden von Inselbergen und Gebirgsstöcken überragt, die in den Makutu Mountains im äußersten Nordosten über 2100 m erreichen. In der Karibaschlucht wird der Sambesi zu einem über 280 km langen See aufgestaut. Aufgrund seiner Höhenlage ist Sambia eher gemäßigt warm und nur in den Tallagen tropisch heiß.

Politik und Bevölkerung

Seit 1990 sind mehrere Parteien zugelassen. Freie Wahlen und demokratische Machtwechsel bestätigten sowohl die Verfassung als auch das demokratische System der Präsidialrepublik. Die Bevölkerung besteht aus etwa 70 ethnischen Gruppen. Rund 72 % der Sambier bekennt sich zum Christentum, etwa 27 % sind Anhänger von Naturreligionen. Zusätzlich existieren Minderheiten von Muslimen und Hindus im Land. Der Verstädterungsgrad liegt bei etwa 35 %. Sambia weist eine der höchsten HIV-Infektionsraten auf.

Geschichte und Kultur

Vom 17. bis zur Mitte des 19. Jh. erlebte das Gebiet des heutigen Sambia mehrere Einwanderungswellen. Im Gefolge von David Livingstone, der 1855 die Victoriafälle entdeckte, wuchs der britische Einfluss. Zunächst privater Gesellschaftsbesitz, wurde das „Nordrhodesien“ genannte Gebiet später britisches Protektorat. Nach einer misslungenen Zwangsvereinigung mit Südrhodesien (Zimbabwe) und Niassaland (Malawi) erhielt Sambia unter dem langjährigen Präsidenten Kaunda 1964 seine volle Unabhängigkeit. Die geschnitzten Kult- und Gebrauchsgegenstände der Rozwi haben eine lange Tradition. Auch die Maskenschnitzkunst erreicht höchstes Niveau.

Klimadaten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Reiseinfos

Gerade in entlegenen Gebieten kommt es derzeit zu Kraftstoffknappheit, dies betrifft insbesondere Diesel. Bei Überlandfahrten ist es daher ratsam, genug Kraftstoffreserven mitzuführen.

Aufgrund der aktuellen Dürre und der dadurch gestörten, von Wasserkraft abhängigen Stromversorgung, kommt es seit April 2024 zu täglichen Stromabschaltungen von 12 und mehr Stunden in allen Landesteilen ("Loadshedding"). Der staatliche Stromversorger ZESCO ist nicht in der Lage, sich bei den Stromabschaltungen an die eigenen öffentlich kommunizierten Zeitpläne zu halten, was die negativen Auswirkungen zusätzlich verstärkt. Weitere unplanmäßige Stromausfälle ("Blackouts") können aufgrund der fortdauernden Dürre nicht ausgeschlossen werden. Daher ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (z. B. fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung, Mobiltelefone funktionieren jedoch meistens, eine Powerbank kann hier für ausreichende Ladung sorgen).

Gehobene Hotels sind von den Stromabschaltungen weniger stark betroffen, da sie in der Regel über Generatoren verfügen. Gleiches gilt für Einkaufszentren und viele Restaurants.

Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein hohes Verletzungsrisiko mit lebensgefährlichen Folgen. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben.

Die sambischen Nationalparks sind keine Zoos mit Absperrung, sondern Lebensraum wilder Tiere, die sich auch in den Camps aufhalten können und von denen einige dem Menschen gefährlich werden können. Aufgrund der mangelnden bis nicht vorhanden Gesundheits- und Rettungsstruktur sowie den weiten Entfernungen können auch weniger schwere Verletzungen lebensgefährliche Folgen haben.

  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Veranstalter, Tourguides und Lodgebetreiber.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Homosexuelle Handlungen werden mit Haftstrafen und Zwangsarbeit von 15 Jahren bis lebenslänglich geahndet. In der sambischen Gesellschaft können homosexuelle Beziehungen oder sexuelle Handlungen polarisieren und offen ablehnende Reaktionen hervorrufen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden konsequent geahndet. Ausländische Staatsangehörige ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

Das Fotografieren militärischer und sonstiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht immer als solche erkennbar sind, sowie von Militär- und Polizeipersonal ist verboten und kann zu umgehender Inhaftierung führen.
Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen sollte um Erlaubnis gefragt werden.

Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich sogenannter "weicher Drogen", sind mit hohen Strafen, häufig auch langjährigem Freiheitsentzug, bedroht.

Das Rauchen an öffentlichen Orten ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Prostitution und der Besitz pornographischer Materialien sowie homosexuelle Handlungen sind strafbar.

Landeswährung ist der Kwacha (ZMW). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur USD zum Umtausch, der EUR hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. USD-Banknoten der Serien vor 1996 ("kleine Köpfe") werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht.
Gängige Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend, angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, sodass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Die Abhebung von Bargeld von meist begrenzten Beträgen an Geldautomaten ist vermehrt mit Kreditkarten, vereinzelt auch mit Debitkarten (Girocard) möglich.

Gesundheit

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Mpox.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

Beachten Sie zum Schutz vor Malaria die folgenden Hinweise:

  • Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Sambia dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Sambia treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.

Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

In Sambia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.

  • Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Kleinere Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Gebieten, verfügen häufig nur über eine unzureichende Notstromversorgung, siehe

Reiseinfos - Infrastruktur/Verkehr.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 17 Jun 2025 15:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 17 Jun 2025 15:45:53 +0200)

Letzte Änderungen: 

Sicherheit - Kriminalität
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​

Sicherheit

Von nicht erforderlichen Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo wird abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die schwierige wirtschaftliche Lage in Sambia kann zu Protesten der Bevölkerung gegen die erhöhten Lebenshaltungskosten und zu politisch aufgeheizten Demonstrationen führen. Gewalttätige Ausschreitungen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstrierenden können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Besonders betroffen sind erfahrungsgemäß städtische Ballungsgebiete (bevölkerungsreiche Stadtviertel, sog. „Compounds"), die Ausfallstraßen sowie die Umgebung von Hochschulen und Einkaufszentren. In Lusaka gab es zuletzt Versammlungen der Anhänger verschiedener Parteien, bei denen es zu gewaltsamen Übergriffen und Plünderungen kam. Weitere ähnliche Vorfälle können nicht ausgeschlossen werden.

In der unmittelbaren Grenzregion zur Demokratischen Republik Kongo gibt es gelegentliche Übergriffe über die Grenze hinweg. In den Grenzgebieten zur Demokratischen Republik Kongo, zu Angola und Mosambik besteht zudem Gefahr durch nicht gekennzeichnete Minenfelder. 

  • Beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo und seien Sie auch in anderen Grenzgebieten besonders vorsichtig (Minengefahr).
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt insbesondere für Versammlungen gewaltbereiter Anhänger aller Parteien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten, touristischen Zentren, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen vor. Im Zuge der sich weiter verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage ist derzeit ein Anstieg der Kleinkriminalität zu beobachten. Bewaffnete Raubüberfälle kommen vereinzelt vor, konzentrieren sich hauptsächlich auf Lusaka, die Städte des sogenannten „Kupfergürtels", können sich aber auch in anderen Tourismuszentren ereignen. Einbrüche kommen auch in Hotelzimmern der gehobenen Kategorie sowie zunehmend in guten Wohngegenden vor. Aufgrund der aktuell täglichen Stromabschaltungen („Loadshedding") funktionieren teilweise Alarmsysteme und Elektrozäune nicht ordnungsgemäß; die fehlende Beleuchtung der Straßen beeinträchtigt die Sicherheit zusätzlich. Autos und Wohnmobile (Campervans) sollten nur an bewachten Orten abgestellt und stets abgeschlossen werden.

Insbesondere in Lusaka werden Gewalttaten tendenziell in den frühen Morgenstunden verübt. Es wird davon abgeraten, sich nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß auf den Straßen der Hauptstadt zu bewegen.

Es kommt gelegentlich zu Kreditkartenbetrug. Beim Einsatz der Kreditkarte wie Barabhebung oder Bezahlung können Daten abgegriffen und missbräuchlich verwendet werden.

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei hat stark abgenommen. Bei Verkehrskontrollen verlangt die Polizei häufig unberechtigte Zahlungen. Sie ist zudem oft überfordert, zeigt sich wenig einsatzwillig oder ist durch tatsächliche Mängel (kein Kraftstoff für die Dienstwagen) am Einsatz gehindert.

Es gibt vereinzelte Berichte, dass die Polizei Personen unter dem Vorwurf des sogenannten „Loitering" („Shishita", sinngemäß: zielloses Umhergehen zu später Stunde) kontrolliert. Dabei wird auf vage formulierte Vorschriften verwiesen, etwa zum Verhalten, das den öffentlichen Frieden störe.

Es sind Fälle bekannt, in denen diese Praxis zu Betrugsversuchen genutzt wurde. Angebliche Polizisten sprechen dabei gezielt Passanten in der Nähe von Bars an, um unter diesem Vorwand Geld zu fordern. 

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, z. B. im Safe; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag bzw. Abend benötigte Bargeld und keine Wertsachen mit.
  • Seien Sie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie es, nach Einbruch der Dunkelheit alleine zu Fuß unterwegs zu sein.
  • Leisten Sie bei Überfällen unter keinen Umständen Widerstand.
  • Verriegeln Sie bei Autofahrten die Türen von innen und halten Sie die Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie keine Taschen und Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen.
  • Falls Sie in Ihrem Fahrzeug auf die Öffnung eines Einfahrttors warten müssen, bleiben Sie in Fahrtrichtung parallel zur Straße stehen, um notfalls rasch wegfahren zu können.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihr Kreditkartenkonto. Seien Sie bei Abhebungen umsichtig, beachten Sie Ihre Umgebung und evtl. Veränderungen am Geldautomaten (Kamera, Karteneingabe). Seien Sie bei elektronischen Zahlungen besonders vorsichtig und lassen Sie Ihre Karte nie aus den Augen.  
  • Erwarten Sie nicht zu viel Unterstützung von der Polizei und weisen Sie ggf. unberechtigte Geldforderungen zurück oder verlangen die Klärung angeblicher Vorwürfe auf der Dienststelle mit Vorgesetzten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit.

Natur und Klima

Das Klima ist tropisch.
In der Regenzeit von Dezember bis April kann es zu Erdrutschen und Überschwemmungen kommen, die auch Straßen und Brücken unpassierbar machen und damit den Reiseverkehr und die Strom- und Wasserversorgung erheblich beeinträchtigen können. In der übrigen Zeit des Jahres kommt es zunehmend zu Dürreperioden. 

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

In Sambia herrscht Linksverkehr. Insbesondere in der Regenzeit (siehe Natur und Klima) sind viele Straßen und Brücken unpassierbar. Vorsicht gilt vor allem bei plötzlich auftretenden Fluten. Straßenkontrollen der Polizei, die über reine Verkehrskontrollen hinausgehen, sind nicht nur auf den Überlandstraßen, sondern auch im innerstädtischen Bereich an der Tagesordnung. Es wird dringend geraten, stets alle Personal- und Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Mobile Radarkontrollen auf den großen Überlandstraßen sind sehr häufig, die Beschilderung zur erlaubten Geschwindigkeit jedoch oft nicht vorhanden oder widersprüchlich. 

Nächtliche Überlandfahrten sind aufgrund von auf den Fahrbahnen laufenden Personen, ungesichert liegen gebliebenen und/oder unbeleuchteten Fahrzeugen, anderen Hindernissen und des Straßenzustands sowie vereinzelt bekannt gewordener Überfälle mit Straßenblockaden mit großen Risiken verbunden und sollten unbedingt vermieden werden. Außerhalb der Städte gibt es in der Regel keine Straßenbeleuchtung. 

Gerade in entlegenen Gebieten kommt es derzeit zu Kraftstoffknappheit, dies betrifft insbesondere Diesel. Bei Überlandfahrten ist es daher ratsam, genug Kraftstoffreserven mitzuführen.

Seit April 2024 kommt es zu täglichen Stromabschaltungen von 20 und mehr Stunden in allen Landesteilen („Loadshedding"). Der staatliche Stromversorger ZESCO ist nicht in der Lage, sich bei den Stromabschaltungen an die eigenen öffentlich kommunizierten Zeitpläne zu halten, was die negativen Auswirkungen zusätzlich verstärkt. Weitere unplanmäßige Stromausfälle („Blackouts") können nicht ausgeschlossen werden. Daher ist die Funktionsfähigkeit in vielen Bereichen eingeschränkt (z. B. fehlende Beleuchtung, nicht vorhandene Kochmöglichkeit, keine Internetnutzung und keine Möglichkeit der Kartenzahlung, Mobiltelefone funktionieren jedoch meistens, eine Powerbank kann hier für ausreichende Ladung sorgen).

Gehobene Hotels sind von den Stromabschaltungen weniger stark betroffen, da sie in der Regel über Generatoren verfügen. Gleiches gilt für Einkaufszentren und viele Restaurants. Es empfiehlt sich, bei der Buchung einer Unterkunft nach der Stromversorgung durch Generatoren oder Solaranlagen zu fragen.

Sportliche Aktivitäten/Safaris

Die vorwiegend an den Viktoriafällen rund um die Städte Livingstone (Sambia) und Victoria Falls (Simbabwe) angebotenen Abenteuersportaktivitäten beinhalten naturgemäß ein hohes Verletzungsrisiko mit ggf. lebensgefährlichen Folgen. Vor Ort ist nur eine unzureichende medizinische Notfallversorgung gegeben.

Die sambischen Nationalparks sind keine Zoos mit Absperrung, sondern Lebensraum wilder Tiere, die sich auch in den Camps aufhalten können und von denen einige dem Menschen gefährlich werden können. Aufgrund der mangelnden bis nicht vorhanden Gesundheits- und Rettungsstruktur sowie den weiten Entfernungen können auch weniger schwere Verletzungen lebensgefährliche Folgen haben.

  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Veranstalter, Tourguides und Lodgebetreiber.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen werden mit Haftstrafen und Zwangsarbeit von 15 Jahren bis lebenslänglich geahndet. In der sambischen Gesellschaft können homosexuelle Beziehungen oder sexuelle Handlungen polarisieren und offen ablehnende Reaktionen hervorrufen.

Rechtliche Besonderheiten

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden konsequent geahndet. Ausländische Staatsangehörige ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

Das Fotografieren militärischer und sonstiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen, auch wenn diese auf den ersten Blick nicht immer als solche erkennbar sind, sowie von Militär- und Polizeipersonal ist verboten und kann zu umgehender Inhaftierung führen.
Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe des Präsidentenpalasts (State House) ist untersagt. Vor dem Fotografieren von Gebäuden und Personen sollte um Erlaubnis gefragt werden.

Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Betäubungsmitteln, einschließlich sogenannter „weicher Drogen", sind mit hohen Strafen, häufig auch langjährigem Freiheitsentzug, bedroht.

Das Rauchen an öffentlichen Orten ist gesetzlich verboten. Zuwiderhandlung kann mit Geldstrafen und/oder Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden.

Prostitution und der Besitz pornographischer Materialien sowie homosexuelle Handlungen sind strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kwacha (ZMW). Banken und Wechselstuben akzeptieren häufig nur USD zum Umtausch, der EUR hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. USD-Banknoten der Serien vor 1996 („kleine Köpfe") werden im Regelfall nicht umgetauscht oder angenommen. Kleine Scheine werden häufig nur zu schlechteren Kursen umgetauscht.
Gängige Kreditkarten werden von größeren Unternehmen zunehmend, aber nicht durchgehend, angenommen. Es kommt häufig zu Übertragungsfehlern, sodass Kreditkartenzahlungen nicht selten an der Technik scheitern. Die Abhebung von Bargeld von meist begrenzten Beträgen an Geldautomaten ist vermehrt mit Kreditkarten, vereinzelt auch mit Debitkarten (Girocard) möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige können unabhängig vom Reisezweck visumsfrei nach Sambia einreisen. Bei Einreise muss ein gültiges Rückflugticket, sowie Nachweis einer ausreichenden Finanzierung des Aufenthalts in Sambia mitgeführt werden. Für die ersten 30 Tage des Aufenthalts wird bei Einreise kostenfrei ein Stempel im Reisepass ausgestellt. Dieser kann vor Ort für touristische oder Besuchszwecke maximal zwei Mal für jeweils 30 Tage kostenfrei verlängert werden. Vor Ablauf der ersten 30 Tage des Aufenthaltes ist jedoch vor Ort eine entsprechende Genehmigung je nach Aufenthaltszweck zu beantragen. Informationen dazu bietet die Webseite der Zambia Immigration.

An den Landgrenzen ist das Visum in Form eines Einreisestempels möglicherweise nicht erhältlich; bei Einreisen, die nicht über einen internationalen Flughafen stattfinden, wird geraten, sich vorab an die zuständige sambische Botschaft zu wenden. Mehrfacheinreisen (Multiple Entry) werden am Flughafen nicht ausgestellt, können aber nach Einreise bei den örtlichen Büros der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Visum für längerfristige Aufenthalte

Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder Reisezwecke, die über einen reinen Aufenthalt als Tourist oder zu Besuchszwecken hinausgehen, können vor Einreise bei der Botschaft von Sambia in Berlin beantragt werden. In der Regel wird allerdings auf die Möglichkeit der visumsfreien Einreise und die Beantragung der entsprechenden Genehmigungen vor Ort verwiesen.

Online-Visum (E-Visa) vor der Einreise

Siehe auch „Visum für längerfristige Aufenthalte".

Nach der Online-Beantragung wird ein Visa Approval Letter ausgestellt, der bei Einreise ausgedruckt vorgelegt werden muss, wonach das Visum direkt am Flughafen in den Pass gestempelt oder geklebt wird.
Besonders interessant ist das sog. KAZA-Visum für 50 USD, das zur Einreise nach Simbabwe und mehrfache Wiedereinreise nach Sambia (z.B. bei Ausflügen nach Namibia und Botswana) berechtigt.

Im Internet bieten auch private Firmen diesen Service an und verschleiern dabei häufig geschickt die von ihnen verlangten erheblichen Zusatzgebühren von bis zu 100 EUR pro Visum.
Es sind zudem vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.

  • Achten Sie unbedingt darauf, E-Visa nur auf der offiziellen Seite der sambischen Einreisebehörde zu beantragen.
  • Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft, ob das E-Visa anerkannt wird.

Aufenthaltsdauer

Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss.
Die Dauer des zulässigen Aufenthalts von im Regelfall 30 Tage wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt und durch Stempel im Reisepass dokumentiert.
Besucher (Reisezweck Tourismus oder Besuch) dürfen sich binnen zwölf Monaten max. 90 Tage in Sambia aufhalten; Geschäftsreisende max. 30 Tage innerhalb von zwölf Monaten.
Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Staatsangehörigen trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten.
Eine Aufenthaltserlaubnis für längere Aufenthalte kann je nach Einzelfall von den örtlich zuständigen Büros der Einwanderungsbehörde erteilt werden.

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden konsequent geahndet. Ausländische Staatsangehörige ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

  • Halten Sie die zulässige Aufenthaltsdauer unbedingt ein.
  • Achten Sie insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg darauf, dass die Einreise im Reisepass dokumentiert worden ist (Einreisestempel) und für welche Dauer der Aufenthalt gestattet wird.
  • Führen Sie Ihren Reisepass mit Visum und/oder Einreisestempel sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ständig mit sich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und anderer Währungen ist unbegrenzt möglich, jedoch ab 5.000 USD deklarationspflichtig.

Die Ausfuhr von Teilen von Wildtiertrophäen aus Sambia ist verboten. Das Ausfuhrverbot umfasst nicht nur Stoßzähne oder Hörner, sondern auch oft als touristische Souvenirs betrachtete Fundobjekte aus den Nationalparks wie z. B. Skelett- oder Zahnteile verendeter Wildtiere. Wer am Flughafen oder an den Grenzstellen mit entsprechenden Objekten angetroffen wird, muss mit Festnahme und anschließendem Gerichtsverfahren (Geldstrafe) rechnen. Jede Ausfuhr bedarf einer Genehmigung durch die sambische Wildschutzbehörde ZAWA.

Tiere

Für die Einfuhr von Haustieren ist eine Einfuhrerlaubnis des Department of Research & Specialist Services in Lusaka erforderlich, die auf Basis eines aktuellen Gesundheitszeugnisses und Nachweises einer mind. 30 Tage und max. 12 Monate alten Tollwutimpfung ausgestellt wird.

Gesundheit

Aktuelles

  Bitte beachten Sie die Hinweise zu Mpox und zum aktuellen Geschehen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Nach einem Besuch des Landes wird von den Nachbarländern Namibia, Botswana und Zimbabwe kein Impfnachweis verlangt. Gleiches gilt für die Weiterreise nach Südafrika.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. 
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Es besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Beachten Sie zum Schutz vor Malaria die folgenden Hinweise:

  • Schützen Sie sich insbesondere in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme (Chemoprophylaxe) sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

HIV/AIDS

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Sambia dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Sambia treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Meningitis (Bakterielle Hirnhautentzündung)

Die Meningokokken-Erkrankung wird im gesamten Lande hauptsächlich in den trockenen Monaten übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (moderner Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Schistosomiasis wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Vorwiegend im Osten, entlang des Luangwa und im Bereich des Kariba-Sees, aber auch in allen anderen Nationalparks des Landes kann es vereinzelt zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Gifttiere

In Sambia leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.

  • Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Medizinische Versorgung

Kleinere Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Gebieten, verfügen häufig nur über eine unzureichende Notstromversorgung, siehe Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist personell, technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte.

Eine Reiseapotheke sollte mitgeführt werden. Für diese sollte eine den Besitz der Medikamente berechtigende Bescheinigung - alles auch in beglaubigter Übersetzung - vorgelegt werden können, weil sonst ggfs. mit Strafverfolgung wegen Drogenbesitzes oder gar Drogenhandels gerechnet werden muss. Unter dem nachfolgenden Link ist eine solche, vom verschreibenden Arzt zu erstellende Bescheinigung, ist auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Internet: www.bfarm.de) herunterladbar.

Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind unbedenklich. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. 

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken - -
Malaria 3 -
Typhus & Polio Ja -
Cholera 2 -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber ist keine Einreisebedingung mehr. Abweichend von den offiziellen Bestimmungen kann möglicherweise bei der Einreise auch aus einem Nicht-Gelbfieber-Infektionsgebiet ein Impfnachweis für Gelbfieber verlangt werden.

[2] Landesweit besteht ein Cholera-Erkrankungsrisiko, besonders in den Provinzen Central (Lusaka), Copperbelt, Eastern, Luapula, Northern und Southern, das vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Die Erkrankungsgefahr bei Reisenden ist sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. In Einzelfällen kann eine nicht vorgeschriebene Impfungen trotzdem verlangt werden, z.B. eine Cholera-Impfung bei der Einreise aus einem Infektionsgebiet.

[3] Malariaschutz ist ganzjährig im ganzen Land erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate"), inkl. Röntgenbild des Thorax, in englischer Sprache verlangt.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen landesweit vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Landesweit besteht von das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Sambia gehört zu den Ländern mit dem höchsten Vorkommen von Milzbrand (Anthrax), einer schweren bakteriellen Erkrankung von Tier und Mensch, die zu bösartigen Geschwüren an Haut oder Darm mit schweren Allgemeinerscheinungen führen kann. Vorsicht beim Umgang mit kranken Tieren, Verzehr von Fleisch nur ausreichend gegart.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Sambia gehört zu den Ländern mit der höchsten HIV-Durchseuchung: In Städten sind bis zu 25% der erwachsenen Bevölkerung HIV-positiv. Sexuelle Kontakte sind stark risikobelastet.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor allem in den trockenen Monaten vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem junge Erwachsene, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.

Die Pest kommt vor allem in der südlichen Provinz (Namwala-Distrikt) vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

Die Schlafkrankheit (afrikanische Trypanosomiasis) kommt besonders in den nördlichen Landesteilen vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Bei Beschwerden nach Aufenthalt in gefährdeten Gebieten im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.

Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

In Sambia besteht Ausweispflicht.

Visainformationen

Ein Visum für Sambia ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:

Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt ist möglich auf eservices.zambiaimmigration.gov.zm/#/home. Nach der Bewilligung erhält der Antragsteller eine Bestätigung, die bei der Einreise für den Erhalt des eigentlichen Visums vorgelegt werden muss. An der Grenze werden die Visumgebühren in US$ fällig. Ein e-Visum kann von allen visumpflichtigen Personen beantragt werden.

 

KAZA-Visum

Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder bei Ankunft am Flughafen Harry Mwanga Nkumbula, am Flughafen Kenneth Kaunda sowie an den Grenzübergängen Victoria Falls und Kazungula beantragt werden:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern);

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Wochen ab Eingang der Visumgebühr.

e-Visum: 3 Werktage.

Gültigkeit

Deutschland: Einfachvisum ab Ausstellung 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum ab Ausstellung 6 Monate. 
Tagesvisum: 24 Std.
Transitvisum: 7 Tage.

KAZA-Visum: 30 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Achtung:
Die Transiterleichterung gilt nicht für Staatsangehörige einiger afrikanischer und asiatischer Länder.

Visaarten und Kosten

Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.

Das Day Tripper Visa oder Tagesvisum wird z.B. bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt.

 

Kosten

Deutschland, Österreich

Hinweis: Das Touristenvisum ist u.a. für Staatsangehörige von EU-Ländern kostenlos.

Visumgebühren für Staatsangehörige mit kostenpflichtigem Einreisevisum bei der Botschaft:
25 € (Einfachvisum, 3 Monate);
75 € (Mehrfachvisum, 6 Monate);

Schweiz
Touristenvisum und Transitvisum
55 CHF (Einfachvisum, 3 Monate);

55 CHF (zweifache Einreise, 3 Monate),
85 CHF (Zweifachvisum, 6 Monate).

Antrag erforderlich

Einreisevisum / Touristenvisum:
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig ist und über zwei leere, nebeneinanderliegende Seiten verfügt.
(d) Gebühr (per Überweisung mit Beleg).

(e) kopierte Rückflug- oder Weiterflugtickets.

(f) Nur bei privaten Besuchsreisen: Einladungsschreiben und Staatsbürgerschaft des Gastgebers.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Firmenschreiben mit Angaben zu Reisezweck und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme/Einladungsschreiben.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Geld

Geldwechsel

Fremdwährungen werden in offiziellen Banken und Wechselstuben umgetauscht (Neuere US$-Noten dringend empfohlen, da teilweise nur Dollar gewechselt werden). Umtauschquittungen sind bis zum Verlassen des Landes aufzuheben. Beim Wechsel Geldscheine prüfen, alte Banknoten werden in Geschäften nicht angenommen.

Währung

1 Kwacha = 100 Ngwee. Währungskürzel: K, ZMW (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 2 K; Münzen im Wert von 1 K sowie 50, 10 und 5 Ngwee.

Achtung: Zahlungen jeglicher Art (in bar, Überweisung etc.) dürfen nur in der Landeswährung vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen langjährige Gefängnisstrafen. Dennoch akzeptieren viele Unternehmen des Tourismussektors US-Dollar und andere harte Währungen. Wechselgeld wird in Kwacha ausgegeben. 

Devisenbestimmungen

Einfuhr der Landeswährung verboten, deren Ausfuhr auf 1.000 K begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen, Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich Umtauschbeträge.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie Mastercard und Visa werden in vielen Hotels, Restaurants, Reisebüros und in den größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Sambia in der Regel nicht mehr akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 08.30-14.30716.00 Uhr, am ersten und letzten Samstag eines Monats 08.15-10.30/12.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Sambia eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

400 Zigaretten oder 500 g Tabak oder 500 g Zigarren;

2,5 l Wein;

1,5 l Spirituosen;

2,5 l Bier.

Persönliche Gegenstände und Geschenke im Gegewert von bis zu 1.000 US$.

Verbotene Exporte

Teile von Wildtierkadavern (z.B. Stoßzähne, Hörner, Fundobjekte wie z. B. Skelett- oder Zahnteile)
 

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Sambia - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 22.01.2025 (Unverändert gültig seit: 21.01.2025)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 22.01.2025 (Unverändert gültig seit: 21.01.2025)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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