Siehe
Aktuelles
Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt. Mehrere iranische Fluglinien wurden auf die -Luftsicherheitsliste gesetzt, da sie internationalen Sicherheitsstandards nicht genügen.
Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.
Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.
An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
- Beachten Sie bei Reisen auf dem Luftweg nach Iran bzw. innerhalb Irans die -Luftsicherheitsliste.
- Seien Sie im Straßenverkehr vorsichtig, insbesondere als Fußgänger.
- Nutzen Sie keine Zweiräder, auch nicht als Mitfahrende.
- Achten Sie beim Fahren auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit (Temposchwellen bzw. "speed bumps").
- Fahren Sie nicht mit Militärfahrzeugen (auch nicht mit ehemaligen, zu Wohnmobilen umgebauten Militär-Lkw oder ähnlichem) nach Iran.
- Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind.
- Verzichten Sie auf Wüstentouren.
Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe belegt.
Von Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate () und in die Straße von Hormuz wird dringend abgeraten.
Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch
Rechtliche Besonderheiten.
Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten, siehe Sicherheit - Fotografieren und Filmen.
Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen über Telefon, soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles - Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung, sowie Rechtliche Besonderheiten.
Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden. Die Nutzung nicht genehmigter VPNs ist strafbar.
Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen "über das normale Maß" hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.
Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, ist eine Ausreise nicht möglich. In diesem Fall muss die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und evtl. ein Bußgeld geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.
- Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
- Überschreiten Sie nicht die Gültigkeit Ihres Visums.
- Nutzen Sie Ihr Visum ausschließlich zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
- Seien Sie sich einer möglichen Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
- Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
- Verzichten Sie auf "Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber drohen Passentzug, Gerichtsverfahren und/oder Haft.
Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.
In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heißt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.
Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.
- Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten mit Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
- Achten Sie die religiösen Gefühle der lokalen Bevölkerung und begegnen Sie auch als anders- oder nichtgläubige Person dem Fasten mit Respekt.
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Der konsularische Zugang durch die deutsche Botschaft wird bei diesem Personenkreis regelmäßig verweigert, siehe Aktuelles.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.
Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr sind untersagt.
Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:
Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen. An religiösen Orten wie Moscheen müssen lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.
Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Es besteht die Gefahr willkürlicher Festnahmen, Verhöre oder Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht genehmigten VPN-Netzwerks ist strafbar.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
- Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
- Verzichten Sie auf "Couchsurfing" oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber können Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft drohen.
- Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
- Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
- Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
- Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten sicherheitsbewehrter Anlagen in Buschher, Natanz, Qom sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
- Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr zurückhaltend und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit - Fotografieren und filmen.
- Führen Sie keine Tiere oder Pflanzen aus.
Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben.
- Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit, welche Währung gemeint ist.
Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Debitkarten können nicht genutzt werden.
- Nehmen Sie ausreichend Bargeld (IRR, EUR oder USD) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keine Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.