Ländername | Republik Aserbaidschan, Azərbaycan Respublikası (Aserbaidschanisch) |
Fläche | 86.600 km2 |
Hauptstadt | Şuşa |
Bevölkerung | 10.180.770 |
Sprache | Aserbaidschanisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidentielle Republik |
Staatsoberhaupt | Ilham Alijew, Präsident der Republik Aserbaidschan, Amtsantritt: 15.10.2003, letztmals gewählt am 07.02.2024 |
Regierungschef | Ali Asadow, Ministerpräsident der Republik Aserbaidschan, Amtsantritt: 08.10.2019 |
Außenminister | Dschejhun Bajramow, Amtsantritt: 16.07.2020 |
Währung | Aserbaidschan-Manat |
Zeitzone | UTC+4 |
Reiseadapter | Nicht notwendig |
Kfz-Länderkennzeichen | AZ |
ISO-3166 | AZ, AZE |
Internet-TLD | .az |
Landesvorwahl | +994 |
Website | http://mfa.gov.az/en |
Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.
Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.
Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.
Nach aserbaidschanischem Recht sind sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht verboten und nicht strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können leicht negative Reaktionen hervorrufen.
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Die Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. Bußgeld geahndet werden.
Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden keinen Einfluss.
Aserbaidschanischen Staatsangehörigen kann bei Einreise nach Aserbaidschan Staatenlosigkeit drohen, wenn sie zuvor einen Einbürgerungsantrag in Deutschland und einen Antrag auf Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit gestellt haben. In der Vergangenheit hatten aserbaidschanische Staatsangehörige wiederholt Ausreiseprobleme, aufgrund von Passungültigkeit der aserbaidschanischen Reisepässe, obwohl das Einbürgerungsverfahren in Deutschland noch nicht abgeschlossen war. Eine Einbürgerung kann jedoch erst nach erfolgter Wiedereinreise nach Deutschland stattfinden, die in diesem Fall nur mit einem Visumsantrag und einem Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer möglich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei mehrere Wochen. Alternativ kann bei den zuständigen aserbaidschanischen Behörden eine kurzzeitige Aktivierung der Reisepässe erwirkt werden. Betroffene wenden sich dazu an die aserbaidschanischen Staatsangehörigkeitsbehörden bei den ASAN-Service-Centern oder an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums.
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aserbaidschan gilt seit 2023 offiziell als malariafrei.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.
Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Letzte Änderungen: Aktuelles (Einreise)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen"
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste
Letzte Änderungen:
Aktuelles (Einreise)
Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt, siehe Sicherheit.
Am 27. September 2020 sind erneut Kampfhandlungen an der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) um die Region Berg-Karabach und den besetzten Gebieten um Berg-Karabach herum ausgebrochen, die inzwischen zahlreiche Opfer forderten und auch außerhalb dieser Gebiete Schäden verursachten. Die Regierung von Aserbaidschan hat das Kriegsrecht und eine Teilmobilmachung, die „Regierung" von Bergkarabach und der anderen besetzten Gebiete eine Generalmobilmachung ausgerufen.
In Aserbaidschan gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr, von der Fahrten von und zum Flughafen Baku ausgenommen sind. Der Flugverkehr ist bis auf Verbindungen in die Türkei vorübergehend ausgesetzt. Internetdienste können nur eingeschränkt verfügbar sein. Die weitere Entwicklung ist derzeit nicht absehbar.
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Aserbaidschan ist von COVID-19 mittelstark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Regionen Baku, Sumgavit und Absheron.
Aserbaidschan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft, woraus bei Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und verpflichtender PCR-Test resultiert.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Die nachfolgenden Regelungen gelten vorläufig bis zum 1. Dezember 2020.
Die Land- und Seegrenzen zu allen Nachbarländern sind geschlossen.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Bereits beim Check-in ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise besteht zudem eine 14-tägige Pflicht zur häuslichen Selbstisolation. Die Adresse muss auf einem Formular angegeben werden, welches im Flugzeug ausgehändigt wird und am Flughafen in Baku abgegeben werden muss.
Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Auch bei Ausreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt, Azerbaijan Airlines und Turkish Airlines führen regelmäßige Charterflüge zwischen Baku und Istanbul durch. Alle anderen Flugverbindungen sind bis auf weiteres auf Grund des andauernden Konflikts in der Region Bergkarabach und umliegende Gebiete ausgesetzt.
In Aserbaidschan gilt wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen mit Armenien (siehe allgemeine Reisewarnung Konflikt um Bergkarabach und im Grenzgebiet zu Armenien) das Kriegsrecht. Das öffentliche Leben ist eingeschränkt. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 6 Uhr. Es finden strikte Kontrollen beim Verlassen und Betreten der Stadt Baku statt. Der Betrieb der Bakuer Metro ist eingestellt.
Der Zugang in die Regionen Sheki und Sabirabad sowie in einige Dörfer in den Regionen Lenkaran und Guba ist nicht gestattet.
In geschlossenen Räumen sowie im öffentlichen Personennahverkehr (einschl. Taxis) muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.
Vor Reisen nach Aserbaidschan wird derzeit gewarnt.
In der Region Bergkarabach sowie in die im Südwesten Aserbaidschans gelegenen, von armenischen Streitkräften besetzten und nur über die Republik Armenien zu erreichenden Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar sowie in den unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie (Kontaktlinie) angrenzenden Gebieten kommt es seit dem 27. September 2020 zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Diese forderten zahlreiche Opfer und verursachten auch außerhalb dieser Gebiete Schäden an ziviler Infrastruktur; es werden auch schwere Waffen (Panzer, Artillerie, Kampfdrohnen) eingesetzt. Außerdem besteht Minengefahr. Dies gilt in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien.
Die sogenannte „Republik Bergkarabach" wird völkerrechtlich von Deutschland nicht anerkannt. In Bergkarabach und in den umliegenden von armenischen Streitkräften besetzten Gebieten der Republik Aserbaidschan kann keine konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden.
Die Einreise nach Bergkarabach und die angrenzenden Gebiete ohne eine entsprechende aserbaidschanische Erlaubnis stellt nach aserbaidschanischem Recht einen Straftatbestand dar und führt in der Zukunft zur Einreiseverweigerung für Aserbaidschan, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Demonstrationen und Proteste der Opposition finden gelegentlich statt und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können insbesondere bei nicht genehmigten Protestaktionen nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Vereinzelte Überfälle erfolgen nach Einbruch der Dunkelheit in Stadtzentren nahe Bars und Clubs sowie an Eingängen privater Apartments.
Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist sehr vielfältig und reicht vom ewigen Eis im Hochgebirge über gemäßigt bis subtropisch.
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen mit Iran, Kasachstan, Turkmenistan und der Russischen Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktfüge.
Außerhalb der Hauptstadt Baku sind Straßen häufig in schlechtem Zustand. In abgelegeneren Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Unvorhersehbares und waghalsiges Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten.
Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Das aserbaidschanische Recht verbietet sexuelle Handlungen zwischen Personen gleichen Geschlechts nicht. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intimer homo- oder heterosexueller Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen.
Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot der Einreise nach Bergkarabach und die umliegenden besetzten Gebiete drohen neben einer Einreiseverweigerung in der Zukunft auch Geld- und Haftstrafen, die unter Umständen von den aserbaidschanischen Sicherheitsbehörden auch im Wege von an dritte Staaten gerichteten Auslieferungsersuchen durchgesetzt werden können.
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden. Inanspruchnahme von Prostitutionsdienstleistungen gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit" und kann mit einer Ermahnung bzw. Geldstrafe geahndet werden.
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten und auf dem Land problemlos am Geldautomaten möglich. Zu beachten ist, dass bei vielen Banken nur geringe Beträge (200 AZN) in einem Vorgang abgehoben werden können.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Außerdem können Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach" enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach" sowie in und durch die umliegenden besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Deutsche und andere Ausländer müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim Staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung vom Hotel erfüllt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der deutschen Botschaft Baku.
Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können Sie der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes entnehmen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin erfragen.
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Ein direkter Grenzübertritt von Aserbaidschan nach Armenien oder umgekehrt ist nicht möglich.
Soweit bekannt ist zwischen Aserbaidschan und Russland auf dem Landweg nur der Grenzübergang Samur für den internationalen Reiseverkehr geöffnet.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigen aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin einzuholen.
Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden. Bei Ein- und Ausreise sind ansonsten keine Zolldeklarationen mehr auszufüllen.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- US-$ haben, deklariert werden (1,5% Zoll).
Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert.
Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als drei Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin wird empfohlen.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die letzten lokal erworbenen Malariafälle wurden 2012 dokumentiert. Es ist keine Malariaprophylaxe empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt i.d.R. von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Merkblatt Tollwut.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht überall westeuropäischem Standard und ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Die medizinische Versorgung ist kostenlos, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt. Außerhalb von Baku ist sie nicht immer gewährleistet.
Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte seine Reiseapotheke ausreichend bestücken.
Angesichts der Arzneimittelknappheit, veralteter Geräte und der insgesamt unzulänglichen medizinischen Versorgung wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung dringend empfohlen.
Es gibt eine"SOS-Klinik" in Baku, die über Englisch sprechende Ärzte verfügt: Dr. Kristin Kriesel: Ul. Rashida Behbudowa 30, 370000 Baku, Tel: (0099) (0412) 493 40 89/493 73 54. Mobil: (050) 212 69 21. Die Praxis verfügt über Untersuchungs- und Laboreinrichtung. In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural. In der Zahnklinik "Elay Ankara", (Tagyev küc. 14, 370004 Baku, Tel: 498 48 17. Tel./Fax: 498 25 41.) arbeitet in Botschaftsnähe Dr. Bülent Yazar Buyruk, ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus Rohmilch meiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | Nein | - |
Cholera | Nein | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 1 | - |
Essen & Trinken | - | - |
[1]: Aserbaidschan wurde 2023 von der WHO für malariafrei erklärt.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Hepatitis B ist endemisch. Eine Hepatitis A Impfung wird generell empfohlen. Eine Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung gegen Tuberkulose empfohlen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.
Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. folgende Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Türkei.
e-Visum
Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder sowie Schweizer können für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise ein e-Visum beantragen. Für die Beantragung des e-Visums wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinausgeht.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Mind. 3- 10 Werktage (Deutschland, Schweiz), 1-2 Wochen (Österreich).
e-Visum: ca. 3 Werktage.
Bei einem Transit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum, wenn der internationale Transitraum nicht verlassen wird. Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).
Touristenvisum, Geschäftsvisum, Privatvisum, Transitvisum.
Deutschland, Österreich:
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
ein- oder zweimalige Einreise (Bis 3 Tage oder 3 Monate): 35 €;
Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.
Transitvisum:
35 € (1-5 Tage gültig);
Kinder unter 12 Jahren erhalten ein kostenloses Visum.
Schweiz:
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 43 CHF;
mehrmalige Einreise: 43 CHF.
Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.
Türkei
Für türkische Staatsangehörige werden keine Visumgebühren erhoben.
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.
(d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung).
(e) Touristenvisum: Unterkunfts- und Flugbuchungsbestätigung.
(f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. Außerdem muss eine Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.
(g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Bei persönlicher Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung.
US-Dollar und Euro werden fast überall angenommen und können an Flughäfen, in Wechselstuben, Hotels, einigen Läden, einigen Restaurants und größeren Banken eingetauscht werden. Einige Hotels, Restaurants und Wechselstuben akzeptieren keine Dollar-Scheine, die vor 1992 ausgestellt wurden. Reisende sollten unbeschädigte Banknoten in kleinen Stückelungen mit sich führen und nach Bedarf kleinere Mengen umtauschen. Schwarzmarktkurse sind nicht wesentlich günstiger als offizielle Wechselkurse. Mittlerweile gibt es in Baku einige Geldautomaten.
1 Neuer Manat = 100 Qäpik. Währungskürzel: AM, AZN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Manat sowie Münzen im Wert von 50, 20, 10, 5, 3 und 1 Qäpik.
Bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung müssen Beträge und Wertpapiere, die auf die Landeswährung ausgestellt sind ab einem Wert von 20.000 AZN deklariert werden. Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt. Die Ausfuhr von Fremdwährung bis zu einem Wert von 10.000 US$ in bar muss mündlich deklariert werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährungen im Gegenwert von 10.000 bis 50.000 US$ in bar müssen Reisende der Zollbehörde die Zolldokumente und eine schriftliche Erklärung vorlegen, die die Einfuhr dieses Betrags in bar in die Republik Aserbaidschan bescheinigen. Deklarations- und Umtauschbelege sollten stets gut aufbewahrt werden.
Gängige Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants, in den meisten Geschäften und von allen Banken in Baku in anderen Großstädten akzeptiert. Bargeldzahlung wird außerhalb der Großstädte jedoch generell vorgezogen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Aserbaidschan nicht akzeptiert.
Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr, einige größere Banken auch bis 18.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten;
1,5 l alkoholische Getränke;
30 kg Lebensmittel;
20 g Gold und/ oder Schmuck.
Bei Einreise ins Land müssen Touristen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (auch mitgeführte Pelze), Wertgegenstände und Fremdwährungen deklarieren. Die Zollerklärung kann online abgegeben werden. Die ausgeführten Waren dürfen einen maximalen Wert von 800 US$ haben.
Hinweis: Alle einzuführenden Mobiltelefone müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan online registriert werden.
Waffen, Munition, Sprengstoff, radioaktive Substanzen, Drogen, giftige Stoffe, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), propagandistisches Material (Fotos, Schriftstücke, usw.), das sich gegen Aserbaidschan richtet, Obst und Gemüse.
Waffen, Munition, Edelmetalle und Pelze. Kunstgegenstände und Antiquitäten können nur mit vorheriger Erlaubnis des Kulturministeriums ausgeführt werden.
Copyright und Haftungsausschluss