Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Guatemala

Steckbrief

Guatemala - Fakten

Ländername Republik Guatemala, República de Guatemala
Fläche 108.889 km2
Hauptstadt Guatemala-Stadt
Bevölkerung 17.263.239
Sprache Spanisch
Staats-/Regierungsform Republik, Präsidialverfassung, Verfassung vom Mai 1985, ergänzt im November 1993
Staatsoberhaupt César Bernardo Arévalo de León (Partei SEMILLA) 15.01.2024. Amstantritt nach zahlreichen versuchen, das Wahlergebnis zu annullieren
Regierungschef César Bernardo Arévalo de León (Partei SEMILLA) 15.01.2024. Amstantritt nach zahlreichen versuchen, das Wahlergebnis zu annullieren
Außenminister Carlos Ramiro Martínez, Amtsantritt 15.01.2024
Währung guatemaltekischer Quetzal
Zeitzone UTC-6
Reiseadapter A, B, G, I
Kfz-Länderkennzeichen GCA
ISO-3166 GT, GTM
Internet-TLD .gt
Landesvorwahl +502
Website https://www.guatemala.gob.gt/

Geographie

Erdbeben und Vulkanausbrüche modellierten die Gebirgslandschaft im Westen. Die Vulkane der Sierra Madre grenzen das zentrale Hochland zum sumpfigen Schwemmland der Pazifikküste ab. Das Plateau zwischen den nordsüdlich verlaufenden Bergsträngen ist sehr viel dichter besiedelt als die östlich anschließende Regenwaldzone.

Politik und Bevölkerung

Die seit 1931 von wechselnden Militärdiktaturen beherrschte und von Bürgerkriegen heimgesuchte präsidiale Republik hat sich gegen Ende des 20. Jh. zu einer stabilen demokratischen Republik mit Mehrparteiensystem gewandelt. Fast die Hälfte der Bevölkerung, zu der neben den Indianern, die mit rund 45 % in keinem anderen mittelamerikanischen Land so zahlreich sind, noch 45 % Mestizen sowie Weiße, Mulatten, Zambos und Schwarze zählen, kann nicht lesen und schreiben. Eine schwere Belastung für das Land ist die Drogenkriminalität.

Geschichte und Kultur

Die einstige Hochburg der Mayakultur wurde seit der Unabhängigkeit überwiegend diktatorisch regiert. Seit den 1960er-Jahren herrschte Bürgerkrieg, den massive Menschenrechtsverstöße seitens der Regierungen begleiteten. Die Friedensverhandlungen zwischen Rebellen und Regierung gestalten sich schwierig. Noch heute sprechen die indianischen Guatemalteken die alten Dialekte, im Brauchtum mischen sich altindianische mit christlichen Elementen. Viele der kolonialen Sakral- und Profanbauten sind verfallen.
Klimadaten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Siehe

Einreise und Zoll - Digitale Reiseerklärung

Von nächtlichen Reisen, auch im eigenen Pkw oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken wird auf jeden Fall abgeraten. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.

Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel von Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und haben daher eine beträchtliche Unfallgefahr. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten.

Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen.

Die Ausschilderung ist schlecht. Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige bei Reisen mit Mietwagen schwierig.
Signale Dritter am Straßenrand mit der Bitte um Pannenhilfe können Vorwände für Straftaten sein.
Klauseln im Mietvertrag können besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten "perdida de uso" (Nutzungsausfall) folgenreich für Touristen sein. Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt.

Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm "Sichere Taxis" an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich auch im Flughafen der Hauptstadt. Lizenzierte Taxis erkennt man ansonsten an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben "A" beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist.

  • Nutzen Sie für Fahrten am Tag ein gutes Navigationssystem, WAZE und seien Sie bei Umleitungen besonders vorsichtig, da Routen unsicher sein können.
  • Reisen Sie möglichst nicht alleine, sondern in organisierten Gruppen oder mit Reiseleitung.
  • Hinterlassen Sie bei Tagesausflügen im Hotel eine Nachricht, wohin Sie reisen und wann ungefähr die Rückkehr geplant ist.
  • Seien Sie bei der Nutzung öffentlicher Busse zurückhaltend und vergewissern Sie sich eines Mindeststandards an Sicherheit, greifen Sie auf Kleinbusse zurück.
  • Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und lassen Sie es möglichst nicht auf das Dach des Busses verladen.
  • Halten Sie bei Überlandfahrten nicht aufgrund Signale Dritter an, sondern fahren Sie möglichst bis zur nächsten Polizeiwache oder Tankstelle weiter.
  • Seien Sie bei Reisen mit Mietwagen besonders vorsichtig und prüfen Sie die Versicherungsbedingungen gründlich.
  • Vermeiden Sie die Benutzung von Taxis ohne Lizenz und greifen Sie in der Hauptstadt nach Möglichkeit auf die gelben oder grünen "Funktaxis" (Taxi Amarillo, Taxi Verde) zurück, die nur über Telefon angefordert werden können.

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich, deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.

Homosexualität ist nicht strafbar, allerdings gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Die Toleranz gegenüber ist in der Hauptstadt gut, in ländlichen Gegenden eher gering ausgeprägt.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Die guatemaltekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.

  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard) werden in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Kreditkarten an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Der Umtausch von USD ist oft einfacher und günstiger als von EUR, sodass die Mitnahme von Bargeld in USD empfehlenswert ist.

Landesweit kommt es zu Kredit-/Bankkartenbetrug und dem Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.

  • Verwenden Sie Kreditkarten nur vor Ihren Augen und verlangen Sie einen mobilen Terminal.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Kontobewegungen und lassen Sie im Verdachtsfall Ihre Kredit-/Bankkarte sperren.
  • Erstatten Sie im Betrugsfall eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei.

Guatemala hat am 31. August 2023 einen nationalen Gesundheitsnotstand aufgrund eines Dengue-Fieber-Ausbruchs erklärt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind seit Jahresbeginn mehr als 12.200 Fälle gemeldet worden. Der Gesundheitsnotstand gilt vorerst für drei Monate.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, s. unten.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte von mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die .

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht im ganzen Land ganzjährig ein geringes Malariarisiko, insbesondere in der Provinz Esquintla (an der Pazifikküste), Alta Verapaz, Izabal, Petén, Quiche und Suchitapéquez. Als malariafrei gelten Guatemala-Stadt, Antigua und Atitlán-See. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o.).

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.

In Guatemala kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende, an Chagas zu erkranken, sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - Tue, 14 Nov 2023 12:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Tue, 05 Mar 2024 17:13:08 +0100)

Letzte Änderungen: 

Sicherheit – Sicherheit; Innenpolitische Lage

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Aufgrund der politischen Lage nach den Präsidentschaftswahlen ist derzeit in Teilen des Landes mit politischen Kundgebungen und Straßenblockaden zu rechnen. Dabei können Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden nicht ausgeschlossen werden.

In der Hauptstadt Guatemala-Stadt kommt es gelegentlich zu Akten von Vandalismus und Brandstiftung im Rahmen von Protesten.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien, insbesondere vor einem Besuch des Stadtzentrums.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Guatemala verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate. Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala auch Schauplatz von Auseinandersetzungen im Bereich der Bandenkriminalität. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt ist niedrig.

In Guatemala-Stadt ist die Benutzung der roten Stadtbusse gefährlich, die grünen Stadtbusse („Transmetro") und die blauen Busse („Transurbano") gelten als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden gelegentlich Überfälle verübt. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden zu jeder Tageszeit statt, auch im dichten Berufsverkehr und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Auch das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva" der Zone 10, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht völlig sicher.

Das Risiko von Überfällen und Übergriffen besteht grundsätzlich auch in Touristenzentren wie Antigua, Flores, Tikal und am Atitlán-See sowie beim Besuch von Vulkanen.

Widerstand kann bei einem Überfall schwerwiegende Folgen haben, da Waffen (neben Schusswaffen auch andere Waffen wie Macheten) weit verbreitet sind und die Hemmschwelle für deren Einsatz niedrig ist. In letzter Zeit kommt es vermehrt bei Überfällen zu schweren  Verletzungen, teilweisemit Todesfolge.
Willkürliche Maßnahmen durch Sicherheitskräfte können sich auch gegen Ausländer richten. Vom Erwerb von Pkws in Guatemala wird dringend abgeraten. In den letzten Monaten traten vermehrt Verkäufe gestohlener Fahrzeuge auf. An Grenzübergängen und bei Polizeikontrollen werden Fahrzeuge samt Unterlagen sehr genau überprüft. Die Interpoldatenbank wird abgefragt. Im Falle gestohlener Fahrzeuge drohen hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen, das betreffende Fahrzeug kann sichergestellt werden.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und auch bei Reisen in das Landesinnere besonders vorsichtig und verzichten Sie auf das Tragen oder Zeigen von Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Klären Sie Ihre Reiseroute vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT ab und erbitten Sie ggf. Sicherheitsbegleitung.
  • Sehen Sie in Guatemala-Stadt von der Benutzung der roten Stadtbusse ab.
  • Meiden Sie einsame Straßen und unbelebte Gegenden nicht nur in der Nacht, sondern möglichst auch tagsüber.
  • Unternehmen Sie Ausflüge zu den Vulkanen nur in Begleitung der Polizei oder lizensierter Führer; auch sonstige Wanderungen oder Trekking-Touren sollten Sie nicht allein antreten. Unterschätzen Sie nicht die Gefahr, auch von markierten Wegen abzukommen. Wenn lizensierte Führer eine Führung ablehnen, sollten Sie dies als Hinweis auf ein erhöhtes Risiko werten und von Ihrem Vorhaben absehen.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand und führen Sie möglichst einen kleineren Geldbetrag in einer getrennten Geldbörse und evtl. ein zweites Mobiltelefon mit sich.

  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.

  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

Guatemala liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Vulkanausbrüchen kommen kann.Die südwestlich von Guatemala-Stadt gelegenen Vulkane Fuego und Pacava zeigten im Laufe dieses Jahres wieder mehrfach stark erhöhte Aktivitäten. Am 4. Mai 2023 kam es erneut zu einem stärkeren Ausbruch des „Fuego", bei dem Lavaströme und Aschewolken ausgestoßen wurden. Eine Evakuierung aus den um den Vulkan herum gelegenen Gebieten kann kurzfristig von den Sicherheitskräften angeordnet werden. Durch Erdbeben und Vulkanausbrüche kann es immer wieder zu Straßensperren und Einschränkungen im Flugverkehr kommen.

  • Meiden Sie die Gebiete um den Vulkan Fuego. Dies gilt besonders, falls Sie an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Tropenstürme und Überschwemmungen

Das Klima ist an den Küsten tropisch, im zentralen Hochland gemäßigt. Von Juni bis Ende November ist in der Karibik und Mittelamerika Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist an den Küsten mit starken Tropenstürmen und heftigem Regen zu rechnen.

Starke Regenfälle können neben Überschwemmungen zu Erdrutschen führen, die die Straßen mehrere Stunden unpassierbar machen. Besondere Gefahr besteht bei Wohngebieten in Tallagen, die von Bergen umgeben sind, sogenannter Barrancos. Dort kann es wegen gravierendender Infrastrukturmängel aufgrund unkontrollierter Bebauung zu Erdrutschen kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der guatemaltekischen Katastrophenschutzbehörde CONRED und des Instituts für Seismologie INSIVUMEH.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Siehe Einreise und Zoll – Digitale Reiseerklärung

Infrastruktur/Verkehr​​​​​​​

Von nächtlichen Reisen, auch im eigenen Pkw oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken wird auf jeden Fall abgeraten. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.

Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel von Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und haben daher eine beträchtliche Unfallgefahr. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten.

Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen.

Die Ausschilderung ist schlecht. Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige bei Reisen mit Mietwagen schwierig.
Signale Dritter am Straßenrand mit der Bitte um Pannenhilfe können Vorwände für Straftaten sein.
Klauseln im Mietvertrag können besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso" (Nutzungsausfall) folgenreich für Touristen sein. Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt.

Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis" an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich bspw. auch im Flughafen der Hauptstadt. Lizenzierte Taxis erkennt man ansonsten an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A" beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist.

  • Nutzen Sie für Fahrten am Tag ein gutes Navigationssystem, z.B. WAZE und seien Sie bei Umleitungen besonders vorsichtig, da Routen unsicher sein können.
  • Reisen Sie möglichst nicht alleine, sondern in organisierten Gruppen oder mit Reiseleitung.
  • Hinterlassen Sie bei Tagesausflügen im Hotel eine Nachricht, wohin Sie reisen und wann ungefähr die Rückkehr geplant ist.
  • Seien Sie bei der Nutzung öffentlicher Busse zurückhaltend und vergewissern Sie sich eines Mindeststandards an Sicherheit, greifen Sie ggf. auf Kleinbusse zurück.
  • Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und lassen Sie es möglichst nicht auf das Dach des Busses verladen.
  • Halten Sie bei Überlandfahrten nicht aufgrund Signale Dritter an, sondern fahren Sie möglichst bis zur nächsten Polizeiwache oder Tankstelle weiter.
  • Seien Sie bei Reisen mit Mietwagen besonders vorsichtig und prüfen Sie die Versicherungsbedingungen gründlich.
  • Vermeiden Sie die Benutzung von Taxis ohne Lizenz und greifen Sie in der Hauptstadt nach Möglichkeit auf die gelben oder grünen „Funktaxis" (Taxi Amarillo, Taxi Verde) zurück, die nur über Telefon angefordert werden können.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Besondere Verhaltenshinweise

Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich, deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.

LGBTIQ

Homosexualität ist nicht strafbar, allerdings gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist in der Hauptstadt gut, in ländlichen Gegenden eher gering ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Die guatemaltekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.

  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard) werden in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Kreditkarten an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Der Umtausch von USD ist oft einfacher und günstiger als von EUR, sodass die Mitnahme von Bargeld in USD empfehlenswert ist.

Landesweit kommt es zu Kredit-/Bankkartenbetrug und dem Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.

  • Verwenden Sie Kreditkarten nur vor Ihren Augen und verlangen Sie ggf. einen mobilen Terminal.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Kontobewegungen und lassen Sie im Verdachtsfall Ihre Kredit-/Bankkarte sperren.
  • Erstatten Sie im Betrugsfall eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Digitale Reiseerklärung

Vor Ein- und Ausreise ist es zwingend notwendig, eine digitale Erklärung des Reisenden (Declaración Jurada Regional de Viajero) abzugeben. Klicken Sie auf der rechten Seite auf das Handy-Symbol. Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit dem QR-Code. Es ist erforderlich, diesen auszudrucken oder als Screenshot auf Ihrem mobilen Gerät abzuspeichern. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro oder bei der zuständigen guatemaltekischen Ausländerbehörde.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guatemalas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua für Aufenthalte von bis zu insgesamt 90 Tagen kein Visum.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Gerade bei Einreise aus den Nachbarländern über Land ist auf die Einholung des Einreisestempels zu achten, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Bei Fehlen des Einreisestempels wird in der Regel ein zeitintensiver Behördengang unter persönlicher Anwesenheit in der Hauptstadt notwendig.
Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der / des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

Ein- und Ausreisen über die USA

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 USD deklariert werden.

Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten. Weitere Informationen erteilt die zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal.

Heimtiere

Für Heimtiere sind in jedem Fall ein gültiges Internationales tierärztliches Gesundheitszeugnis, ein Impf- bzw. besser der EU-Heimtierausweis, und Beglaubigungen von Veterinärämtern und der Botschaft Guatemalas erforderlich, so dass diese in jedem Fall kontaktiert sollte.

Gesundheit

Aktuelles

Guatemala hat am 31. August 2023 einen nationalen Gesundheitsnotstand aufgrund eines Dengue-Fieber-Ausbruchs erklärt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind seit Jahresbeginn mehr als 12.200 Fälle gemeldet worden. Der Gesundheitsnotstand gilt vorerst für drei Monate.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, s. unten.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte von mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. 

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht im ganzen Land ganzjährig ein geringes Malariarisiko, insbesondere in der Provinz Esquintla (an der Pazifikküste), Alta Verapaz, Izabal, Petén, Quiche und Suchitapéquez. Als malariafrei gelten Guatemala-Stadt, Antigua und Atitlán-See. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Leishmaniasis

Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o.).

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden, siehe Leptospirose.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas")

In Guatemala kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende, an Chagas zu erkranken, sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

In Guatemala-Stadt ist die Krankenversorgung gut. Größere Hotels haben einen hauseigenen Arzt. Im Landesinneren ist die medizinische Versorgung unzulänglich.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Essen & Trinken 5 -
Malaria 4 -
Typhus & Polio 3 -
Cholera 2 -
Gelbfieber 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitreisende in Guatemala.

[2] Eine Cholera-Schutzimpfung ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Bezirken Baja Verapaz, Chimaltenango, Chiquimula, El Progreso, Escuintla, Guatemala, Huehuetenango, Izabal, Jalapa, Jutiapa, Petén, Quetzaltenango, Quiché, Retalhuleu, Sacatepéquez, San Marcos, Santa Rosa, Sololá, Suchitepéquez, Totonicapán, Zacapa. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Entgegen offiziellen Bestimmungen kann jedoch gelegentlich ein Cholera-Impfzertifikat verlangt werden; dies ist besonders dann der Fall, wenn die Einreise aus einem Land mit Cholerainfektionen erfolgt bzw. außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt eingereist wird. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3]
Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

[4]
Malaria kommt ganzjährig in Höhen unter 1500 m vor, v.a. in Alta Verapaz, Baja Verapaz, Petén, Esquintla, Huehuetenango, Izabal, Quiché und Retalhuleu. Guatemala-Stadt ist malariafrei. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax (Malaria tertiana) überwiegt. Ein ausreichenden Schutz bietet langärmelige Kleidung, Mosquitonetze und Insektenschutzmittel. Bei den Risikogebieten empfiehlt sich eine Notfallmedikation.

[5] Landesweit besteht eine erhöhte Gefahr für Magen- und Darminfektionen. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Abgefülltes Wasser ist überall erhältlich.

Milch ist nicht pasteurisiert, Trocken- und Dosenmilch sind vorhanden. Trockenmilch sollte nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. Vermeiden Sie einheimische Milchprodukte. Nur gut durchgekochte und heiß servierte Fleisch- und Fischgerichte verzehren. Rohe Salate sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischem Standard verzehrt werden. Ansonsten sollte Schweinefleisch, rohe Salate, rohes Gemüse und Mayonnaise unbedingt vermieden werden. Obst sollte geschält werden.

Andere Risiken

Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen herbeigeführt. Es besteht ein geringes Infektionsrisiko. Reisenden, die in einfachen Hütten und im Freien übernachten, empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor.  Bis Ende November 2023 gilt in Guatemala wegen eines massiven Dengue-Ausbruchs der Gesundheitsnotstand. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei Langzeitaufenthalt sowie bei besonderer Exposition eine Impfung gegen Dengue-Fieber.

Die durch Insekten verursachte Filariose tritt vereinzelt auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt über drei Monaten und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Bei Bisswunden, insbesondere von Hunden oder Fledermäusen, so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Das Zika-Virus wird durch Stechmücken auf den Menschen übertragen. Zu den Symptomen gehören u.a. Fieber, Gelenkschmerzen und eine Bindehautentzündung. Häufig bleibt die Infektion unbemerkt oder verläuft nur mit milden Symptomen. Bisher dokumentierte, vereinzelte Todesfälle standen überwiegend mit anderen Vorerkrankungen in Zusammenhang. Das Auswärtige Amt rät Schwangeren von nicht zwingend notwendigen Reisen in Gebiete mit aktuellen Zika-Ausbrüchen ab, weil das Virus im Verdacht steht, bei Ungeborenen Mikrozephalie zu verursachen.
Es existiert weder eine Impfung noch eine medikamentöse Prophylaxe. Eine konsequente Einhaltung persönlicher Mückenschutzmaßnahmen wird empfohlen.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Deutschland Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in Guatemala bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein zeitnah ausgestelltes Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt. Kommen die Tiere aus einem Land mit Tollwut, wird ein Tollwutimpfzertifikat verlangt, das bescheinigt, dass die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr vor der Einreise durchgeführt wurde. Hunde müssen zudem gegen das Parvovirus geimpft sein. Gesundheitszeugnis und Tollwut-Impfzertifikat müssen von einem guatemaltekischen Konsulat beglaubigt sein.
Für die zollfreie Einfuhr kommen nur reinrassige Tiere infrage. 

Alle Unterlagen müssen der Botschaft im Original vorgelegt werden. Eine Gebühr wird für die Beglaubigung fällig.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Woche. Für ein Visum mit Sondergenehmigung der Einreisebehörden ca. 4-5 Wochen.

Hinweis: Der Visumantrag muss mindestens 15 Tage vor der Reise nach Guatemala eingereicht werden.

Gültigkeit

Nach Ausstellung des Visums muss die Einreise innerhalb von 15 Tagen erfolgen.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts um 90 Tage kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Visaarten und Kosten

Touristenvisa. Die Gültigkeitsdauer ist von den zuständigen diplomatischen Vertretungen zu erfragen.

Kosten

50 € (einmalige Einreise), 150 € (mehrmalige Einreise).

Antrag erforderlich

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass und Kopie der ersten zwei Seiten des Reisepasses, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Original ist bei Abholung des Visums vorzulegen).
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (internationale Kreditkarte, Bankauszug oder Sparkonto auf Deutsch, Englisch oder Spanisch (Original und Kopie)).
(e) Arbeitsbestätigung.
(f) Kopie des Hin- und Rückflugtickets bzw. Buchungsbestätigung.
(g) Gebühr (in bar bei Abholung des Visums zu zahlen).

(h) Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung).
(i) Internationale Geburtsurkunde.
(j) Praktikanten: Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
(k) Für ein Praktikum wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird.

Geld

Geldwechsel

Der Quetzal ist außerhalb des Landes kaum erhältlich. Alle unverbrauchten Quetzal sollten vor der Ausreise zurückgetauscht werden (Beträge bis zu 100 US$). Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollars. Beschädigte Banknoten sind schwer zu wechseln. Banken, Wechselstuben und größere Hotels wechseln US-Dollar.

Währung

1 Quetzal = 100 Centavos. Währungskürzel: Q, GTQ (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Quetzal, Münzen im Wert von 1 Quetzal sowie von 50, 25, 10, 5 und 1 Centavos.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar, in Wertpapieren oder als Edelmetalle. Deklarationspflicht ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Visa, Mastercard und American Express werden teilweise akzeptiert. In ländlichen Gebieten ist keine Kartenzahlung möglich. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Guatemala nur in Guatemala City in einer Bank (BAC Credomatic) und von einer Wechselstube am Flughafen angenommen. Die Reiseschecks sollten in US-Dollar ausgestellt sein. 

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 09.00-16.00/18.00 Uhr, z. T. Sa 09.00-13.00 Uhr (Abweichungen sind möglich).

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Guatemala eingeführt werden:

500 g Tabak (Personen ab 18 J.);
5 l alkoholische Getränke (Personen ab 18 J.);
Parfüm für den persönlichen Gebrauch;

Medikamente für den persönlichen Bedarf;

2 kg Süßigkeiten;

Geschenke bis zu einem Gegenwert von 500 US$.

Persönliche Gegenstände wie Kleidung und u.a. ein PC, ein Mobiltelefon, ein Musikinstrument etc.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Guatemala - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 14.11.2023)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 06.03.2024 (Unverändert gültig seit: 14.11.2023)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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