Ländername | Demokratische Bundesrepublik Äthiopien (Federal Democratic Republic of Ethiopia) |
Fläche | 1.104.300 km2 |
Hauptstadt | Addis Abeba |
Bevölkerung | 120.283.026 |
Sprache | Amharisch |
Staats-/Regierungsform | Bundesstaat |
Staatsoberhaupt | Präsidentin Sahle-Work Zewde seit 25.10.2018 (parteilos) |
Regierungschef | Ministerpräsident Dr. Abiy Ahmed Ali seit 02.04.2018 (Prosperity Party) |
Außenminister | Taye Atske Selassie seit 08.02.2024 (parteilos) |
Währung | Äthiopischer Birr |
Zeitzone | UTC+3, Ostafrikanische Zeit |
Reiseadapter | C, F, D, J, L |
Kfz-Länderkennzeichen | ETH |
ISO-3166 | ET, ETH |
Internet-TLD | .et |
Landesvorwahl | +251 |
Die Landgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.
Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und Landminen auszugehen. Zudem sind außerhalb der Hauptstadt die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.
Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.
Das Führen von Kraftfahrzeugen mit ausländischen oder internationalen Führerscheinen ist nur innerhalb der ersten 45 Tage nach Einreise gestattet. Ausländische Führerscheine, die in Äthiopien verwendet werden sollen, bedürfen u. U. der Legalisierung durch eine äthiopische Auslandsvertretung.
Für das Führen eines Kraftfahrzeugs über diesen Zeitraum hinaus wird ein äthiopischer Führerschein benötigt, den ausländische Staatsangehörige nur in Addis Abeba erhalten können. Deutsche Führerscheine müssen hierfür vor der Einreise nach Äthiopien ins Englische übersetzt und von der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung legalisiert werden. Informationen hierzu bietet die Website der Deutschen Botschaft Addis Abeba.
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können Haftstrafen bis zu 15 Jahren zur Folge haben.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Äthiopiens lehnt ab. Seit August 2023 kommt es zu vermehrten Festnahmen, Denunziationen und Hasskampagnen in sozialen Netzwerken, gelegentlich auch zu Mordaufrufen. Es wird daher dringend empfohlen, sich nicht in der Öffentlichkeit als erkennen zu geben. Nach europäischen Maßstäben völlig unverfängliche Verhaltensweisen wie das Tragen von Ohrringen durch Männer können bereits zu einer Gefährdung führen. Auch im Privaten, besonders bei der Nutzung von Dating-Apps, wird größte Vorsicht empfohlen.
Bei Interaktionen mit staatlichen Behörden sollte bedacht werden, dass Korruption in Äthiopien existiert (Rang 94 von 180 auf dem (Rang 94 von 180 auf dem Korruptionsperzeptionsindex von Transparency International).
Bei Beteiligung an Verkehrsunfällen können Autofahrer - unabhängig von der Schuldfrage - in Haft genommen werden, bis die Freilassung richterlich angeordnet wird; dies geschieht in der Regel frühestens am folgenden Arbeitstag.
Drogendelikte werden mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich jahrelang hinziehen.
Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter "weicher" Drogen wie zum Beispiel Marihuana.
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z. B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude) und Militär/Polizei zu fotografieren. Einfuhr und Nutzung von Drohnen, Ferngläsern und Teleobjektiven bedarf der vorherigen Genehmigung der Sicherheitsbehörden.
Es ist verboten, bettelnden Personen etwas zu geben; dies kann Geldstrafen nach sich ziehen.
Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.
Landeswährung ist der Äthiopische Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend EUR oder USD für die gesamte Reisedauer mit sich führen. EUR werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von USD-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Fremdwährung darf nur in Banken und lizensierten Wechselstuben getauscht werden.
Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in der Hauptstadt sowie den mittleren und größeren Städten Äthiopiens möglich. Außerhalb der Hauptstadt werden oft nur in größeren Hotels akzeptiert, wobei damit gerechnet werden muss, dass Zahlvorgänge an den häufig vorkommenden Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur scheitern.
Die medizinische Versorgung in Äthiopien ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Es gibt einige gut ausgestattete Einrichtungen, größere, langfristig planbare Operationen sollten jedoch in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung sind in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen zusätzlicher Belastungen (z. B: Höhenlage von ca. 2.400 Hm) sorgfältig abgewogen werden.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 66%, 18% entfallen auf Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, Lymphatische Filariosen und Zikavirus-Infektionen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Äthiopien wurde Poliomyelitis (cVDPV-2) nachgewiesen.
In Äthiopien besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Dezember bis Mai auf, vorwiegend im Westen und Süden des Landes.
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In Äthiopien leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Aufgrund der Lage Addis Abebas zwischen Bergen kann es zu Inversionswetterlagen kommen, wodurch sich die Luftverschmutzung verstärkt.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen. Aufgrund der Höhenlage ist die UV-Exposition wesentlich intensiver als auf Meereshöhe.
Reisen in große Höhe können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Stand -
(Unverändert gültig seit: )
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
Wegen der Höhenlage muss eine Akklimatisierungszeit eingeplant werden, Herzkranke sollten ärztlichen Rat einholen.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung/Luftrettung wird dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher sollten stets sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist außerhalb der Stadtgebiete nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch meiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise ist zu vermeiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Typhus & Polio | Ja | - |
Malaria | 3 | - |
Essen & Trinken | - | - |
Gelbfieber | 1 | 1 |
Cholera | 2 | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen. Äthiopien gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von den Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion kann jedoch bestehen. Um sich zu schützen, sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.
[3] Malariaschutz ganzjährig für alle Regionen unter 2200 m erforderlich. In Addis Abeba besteht keine Malariagefahr. Hochgradige Chloroquinresistenz der gefährlicheren Malariaart Plasmodium falciparum (85 % Vorkommen). Empfehlung: Mückenschutzmittel und medikamentöse Vorbeugung.
Derzeit gibt es keine Vorschrift zur Vorlage eines HIV-Testes bei Visumantrag oder Einreise. Personen, die als HIV-positiv bekannt sind, kann die Einreise verweigert werden.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger kommen in Teichen und Flüssen im ganzen Land vor (vor allem Omo River), das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Saubere Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Das Dengue-Fieber tritt landesweit auf, verstärkt im Osten (Provinz Dire Dawa und Afar). Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Filariose (lymphatische F. und Onchozerkose) kommt landesweit vor. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt in den kalten Klimaregionen im Hochland auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen, sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und E sind weit verbreitet, Hepatitis B ist endemisch. Eine Hepatitis A-Impfung ist empfohlen. Bei Langzeitaufenthalten über 4 Wochen oder besonderer Exposition sollte auch eine Hepatitis B-Impfung erwogen werden.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt in Gebieten unter 2000m (Gebiete Gambella, Gila) vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor, erhöhtes Risiko von Dezember bis Mai, vor allem im Süden und Westen des Landes. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragen wird, tritt v.a. im Westen oberhalb von 2000 m auf (Gebiete Gambella, Gila). Es empfehlen sich ein sorgfältiger Insektenschutz.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zeckenbissfieber tritt landesweit auf. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Allgemein erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten.
E-Visum: Staatsangehörige aller Länder der Erde können ein Touristen- oder Business-E-Visum für Äthiopien beantragen, wenn sie über den Addis Abeba Bole International Airport einreisen. Das E-Visum muss mindestens 3 Tage vor der Reise beantragt werden.
Visum bei der Ankunft: U.a. Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz, zahlreicher EU-Länder und der Türkei, können eine Visum bei der Ankunft am Flughafen beantragen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Postalische Beantragung: Ca. 7 Tage.
Persönliche Beantragung: Wenige Stunden.
E-Visum: Innerhalb von 72 Stunden.
2 Monate ab Ausstellungsdatum für 30 Tage Aufenthalt (kann bis zu 90 Tage verlängert werden).
Die Einreise muss innerhalb von 1 Monat ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Eine einmalige Visumverlängerung ist unter persönlicher Vorsprache bei der Hauptstelle der Einwanderungsbehörde in Addis Abeba (Main Department for Immigration and Nationality Affairs, MDINA, Churchill Road, gegenüber dem Hauptpostamt, Tel: (011) 155 38 99) gegen Zahlung von 20 US$ (nicht in Landeswährung zahlbar) möglich.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum. Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.
Touristen-, Geschäfts- und Studentenvisum, e-Visum.
e-Visum
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Buchungsbestätigung des Reisebüros (Hinflug, Rückreiseticket etc.).
(e) Gebühr (per Überweisung oder Barzahlung bei der Beantragung).
(f) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben mit Reisezweck bzw. Bescheinigung einer Firma über die Art der geschäftlichen Tätigkeit im Lande und über die Regelung der Reisekosten.
(i) Einladungsschreiben des äthiopischen Geschäftspartners.
(j) Einlassgenehmigung/Referenznummer vom Immigration Office (muss vom äthiopischen Geschäftspartner beantragt werden).
(k) Arbeitsvertrag.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
US-Dollar sind am einfachsten zu tauschen. Der Umtausch sollte nur in Banken und authorisierten Wechselstuben stattfinden (Belege aufbewahren). Der Rücktausch ist bis zu 50 US$ möglich. Euro werden nur in der Hauptstadt akzeptiert und in Landeswährung getauscht. Dollar-Scheine sollten neueren Datums sein.
1 Äthiopischer Birr = 100 Santim. Währungskürzel: Br, ETB (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 10, 5 und 1 Birr; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5 und 1 (selten) Santim sowie zu 1 Birr.
Einfuhr und Ausfuhr der Landeswährung in bar ist auf 3.000 Br beschränkt.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen nur in Höhe des deklarierten Betrages (Deklarationsformular aufbewahren).
Gängige Kreditkarten wie Diners Club, Visa und Mastercard werden in größeren Hotels und in Restaurants in der Hauptstadt akzeptiert. Fluggesellschaften akzeptieren Kreditkarten für die Bezahlung von Flugtickets. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist außerhalb der Hauptstadt gering. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks werden in Äthiopien nicht akzeptiert.
Mo-Do 08.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Folgende Artikel können zollfrei nach Äthiopien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 g Zigaretten, 20 Zigaretten und 250 g Tabak;
2 l alkoholische Getränke;
500 ml Parfüm;
500 ml Eau de Toilette.
Medikamente und Kleidung für den persönlichen Gebrauch.
Jeweils 1 Laptop, 1 Handy, 1 Kamera, 1 Rollstuhl, 1 Armbanduhr, 1 Föhn und 1 Rasierapparat.
Jagdwaffen, Drogen und pornographisches Material.
Waren können zollfrei bis zu einem Gesamtwert von bis zu 500 Br. ausgeführt werden. Für Häute, Leder, Felle, Antiquitäten und Gegenstände von kunsthistorischem Wert (Gegenstände über 50 J., aber auch neuere Holzarbeiten, Bibeln, Kreuzen, Ikonen) ist eine Ausfuhrgenehmigung des Nationalmuseums erforderlich. Eine Genehmigung ist u. U. auch für die Ausfuhr von Steinen, Gewürzen, Pflanzen und Pflanzenteilen und bestimmten Tierprodukten (Leder, Federn, etc,) erforderlich.
Jagdwaffen und Drogen.
Copyright und Haftungsausschluss